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   BGH, 14.12.2000 - 4 StR 334/00   

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https://dejure.org/2000,4406
BGH, 14.12.2000 - 4 StR 334/00 (https://dejure.org/2000,4406)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2000 - 4 StR 334/00 (https://dejure.org/2000,4406)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 334/00 (https://dejure.org/2000,4406)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sexueller Kindesmißbrauch - Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen - Sexuelle Nötigung - Vollrausch - Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus - Verfahrensrüge - Rechtsfehler - Strafverfolgungsverjährung - Jugendkammer - Alkoholsucht - Pathologischer psychischer ...

  • Judicialis

    StGB § 63

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Alkoholabhängigkeit als Grundlage einer Maßregel nach § 63 StGB

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.11.2000 - 4 StR 388/00

    Verwerfung nach § 349 Abs. 2 StPO bei Antrag auf Schuldspruchänderung des GBA

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 4 StR 334/00
    Damit gilt Art. 315 a Abs. 2 1. Alt. EGStGB in der Fassung des 2. und 3. Verjährungsgesetzes (BGBl 1993 I 1657; 1997 I 3223), so daß Strafverfolgungsverjährung nicht vor Ablauf des 2. Oktober 2000 eintreten konnte (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 319/00 - und Beschluß vom 7. November 2000 - 4 StR 388/00).
  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 4 StR 334/00
    Der Senat entnimmt jedoch dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe (UA 4, 11 f., 18 f.), daß die Alkoholsucht des Angeklagten auf einem (länger andauernden) pathologischen psychischen Defekt (s. UA 11: krankhafte seelische Störung) beruht, so daß § 63 StGB - dessen Voraussetzungen auch im übrigen vorliegen - rechtsfehlerfrei angewendet wurde (vgl. BGHSt 44, 338, 339, 340 ff.; BGH, Urteil vom 14. April 1999 - 3 StR 36/99).
  • BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00

    Verfolgungsverjährung; Verfahrenshindernis; Nötigung bei zur Tatzeit

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 4 StR 334/00
    Damit gilt Art. 315 a Abs. 2 1. Alt. EGStGB in der Fassung des 2. und 3. Verjährungsgesetzes (BGBl 1993 I 1657; 1997 I 3223), so daß Strafverfolgungsverjährung nicht vor Ablauf des 2. Oktober 2000 eintreten konnte (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 319/00 - und Beschluß vom 7. November 2000 - 4 StR 388/00).
  • BGH, 14.04.1999 - 3 StR 36/99

    Voraussetzungen einer Anordnung nach § 63 StGB

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 4 StR 334/00
    Der Senat entnimmt jedoch dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe (UA 4, 11 f., 18 f.), daß die Alkoholsucht des Angeklagten auf einem (länger andauernden) pathologischen psychischen Defekt (s. UA 11: krankhafte seelische Störung) beruht, so daß § 63 StGB - dessen Voraussetzungen auch im übrigen vorliegen - rechtsfehlerfrei angewendet wurde (vgl. BGHSt 44, 338, 339, 340 ff.; BGH, Urteil vom 14. April 1999 - 3 StR 36/99).
  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 204/98

    Versuchte Vergewaltigung neben vollendeter sexueller Nötigung nach dem 6.

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 4 StR 334/00
    Im Fall II 2 der Urteilsgründe berichtigt der Senat den Schuldspruch dahin, daß der Angeklagte statt wegen sexueller Nötigung wegen Vergewaltigung verurteilt ist; denn die Jugendkammer hat hier die rechtlich zutreffend qualifizierte Tat (UA 13, 16) im Urteilstenor unrichtig bezeichnet (vgl. BGH NStZ 1998, 510, 511).
  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 242/01

    Verwerfung der Revision als unbegründet (auf im einzelnen aber nicht im Ziel

    Danach findet Artikel 315 a Absatz 2 1. Alternative EGStGB in der Fassung des 3. Verjährungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. 1997 1 3993) Anwendung, so daß Verfolgungsverjährung frühestens mit Ablauf des 2. Oktober 2000 eintreten konnte (vgl. BGH, Urt. v. 14. Dezember 2000 - 4 StR 334/00 - und Beschl. v. 25. Juli 2001 - 2 StR 287/01).
  • BGH, 25.07.2001 - 2 StR 287/01

    Verjährung bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in der DDR

    Damit gilt Artikel 315 a Abs. 2 1. Alternative EGStGB in der Fassung des 2. und 3. Verjährungsgesetzes (BGBl. 1993 I 1657; 1997 I 3223), so daß Strafverfolgungsverjährung nicht vor Ablauf des 2. Oktober 2000 eintreten konnte (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschlüsse vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 334/00 -, vom 9. November 2000 - 4 StR 476/00 - und vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 319/00).
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