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   BGH, 14.12.2004 - 4 StR 237/04 (1)   

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https://dejure.org/2004,8475
BGH, 14.12.2004 - 4 StR 237/04 (1) (https://dejure.org/2004,8475)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2004 - 4 StR 237/04 (1) (https://dejure.org/2004,8475)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 237/04 (1) (https://dejure.org/2004,8475)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 260 StPO; § 354 StPO
    Schuldspruchänderung; Tenorierung (Klarstellung; Tatmodalitäten; angewendete Vorschriften); Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot und unzulässige Strafschärfung auf Grund zulässigen Verteidigungsverhaltens)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 260 StPO; § 354 StPO; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
    Schuldspruchänderung; Tenorierung (Klarstellung; Tatmodalitäten; angewendete Vorschriften); Strafzumessung (Begründungsanforderungen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Erwähnung von kein eigenes Unrecht darstellenden Tatmodalitäten im Urteilstenor; Bestandslosigkeit eines Strafausspruches mangels nachvollziehbarer Begründung

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung von beim Angeklagten zu kurzzeitigem Besuch weilenden Söhnen von Bekannten als Schutzbefohlene; Erwähnung von kein eigenes Unrecht darstellenden Tatmodalitäten im Urteilstenor; Straferschwerende Berücksichtigung eines vom Versuch der Abwendung des ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 260 Abs. 5; ; StPO § 267 Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 174 Abs. 1; ; StGB § 27 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB i.d.F. des 6. StrRG § 176 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 260; StGB § 25 Abs. 2
    Fassung des Tenors bei Mittäterschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 14.12.2004 - 4 StR 237/04
    Zugleich hat er die wiederholte Kennzeichnung der Taten als gemeinschaftlich begangen entfallen lassen, weil Tatmodalitäten, die kein eigenes Unrecht darstellen oder die allein für die Strafzumessung von Bedeutung sind, aus Gründen der Übersichtlichkeit im Tenor nicht erwähnt zu werden brauchen (vgl. BGHSt 27, 287, 289; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1998 - 4 StR 391/98; vgl. auch Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 260 Rdn. 24).
  • BGH, 06.10.1998 - 4 StR 391/98

    Verfahrenseinstellung wegen offensichtlichen Fassungsversehens; Erwähnung von

    Auszug aus BGH, 14.12.2004 - 4 StR 237/04
    Zugleich hat er die wiederholte Kennzeichnung der Taten als gemeinschaftlich begangen entfallen lassen, weil Tatmodalitäten, die kein eigenes Unrecht darstellen oder die allein für die Strafzumessung von Bedeutung sind, aus Gründen der Übersichtlichkeit im Tenor nicht erwähnt zu werden brauchen (vgl. BGHSt 27, 287, 289; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1998 - 4 StR 391/98; vgl. auch Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 260 Rdn. 24).
  • BGH, 02.02.2021 - 2 StR 461/20

    Sexueller Missbrauch von Kindern, Verstoß gegen Doppelverwertungsverbot

    Zum anderen gehört es zum Regelbild der Tatbestände der §§ 176 und 176a StGB, dass sich der Angeklagte über die Interessen des missbrauchten Kindes hinwegsetzt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. Oktober 2018 - 2 StR 367/18, juris Rn. 4; vom 4. August 1999 - 2 StR 312/99, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 4; BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2014 - 3 StR 318/13, juris Rn. 5; vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 237/04, juris Rn. 11; vom 30. Juli 2002 - 4 StR 148/02, juris Rn. 6).
  • BGH, 17.01.2023 - 4 StR 216/22

    Schwerer sexuelle Missbrauch von Kindern (sexuelle Handlungen vor einem Kind);

    Mit diesen Erwägungen hat die Strafkammer der Angeklagten der Sache nach die Begehung der Taten angelastet und damit gegen das Doppelverwertungsverbot gemäß § 46 Abs. 3 StGB verstoßen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 3 StR 318/13 Rn. 5; Beschluss vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 237/04 Rn. 11).
  • BGH, 08.01.2014 - 3 StR 318/13

    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung von zum Regelbild des Tatbestandes (hier:

    Denn dass sich der Angeklagte über die Interessen des missbrauchten Kindes hinwegsetzt, gehört zum Regelbild der Tatbestände der §§ 176 und 176a StGB und bildet deshalb für sich keinen Umstand, der den Unrechtsgehalt der Tat erhöht (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 237/04, juris Rn. 11; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 291).
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