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   BGH, 14.12.2005 - XII ZR 236/03   

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https://dejure.org/2005,2230
BGH, 14.12.2005 - XII ZR 236/03 (https://dejure.org/2005,2230)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2005 - XII ZR 236/03 (https://dejure.org/2005,2230)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - XII ZR 236/03 (https://dejure.org/2005,2230)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung einer automatischen Verlängerungsklausel erst nach Ausübung aller Verlängerungsoptionen des Mieters; Streit über das Fortbestehen eines gewerblichen Mietverhältnisses; Revision gegen Berufungsurteile der Landgerichte

  • Judicialis

    BGB § 305 c Abs. 2; ; AGBG § 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305c Abs. 2; AGBG § 5
    Formularmäßige Vereinbarung einer Verlängerungsklausel in einem Gewerberaummietvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AGB: Automatische Verlängerungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unklare Reihenfolge von Verlängerungsklauseln im Mietvertrag: Welche geht vor? (IBR 2006, 1113)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 779 (Ls.)
  • NZM 2006, 294 (Ls.)
  • ZMR 2006, 266
  • WM 2006, 1117
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.03.1997 - X ZR 146/94

    Wirksamkeit eines formularmäßigen Abtretungsverbots im Konkurs des Gläubigers

    Auszug aus BGH, 14.12.2005 - XII ZR 236/03
    Da nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten ein nicht behebbarer Zweifel verbleibt, geht nach § 5 AGBG die Unsicherheit zulasten der Beklagten, die die Klausel verwendet hat und deshalb die Folgen der fehlenden Eindeutigkeit tragen muss (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 1997 - X ZR 146/94 - NJW 1997, 3434, 3435).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 14.12.2005 - XII ZR 236/03
    Der Senat kann die Klausel selbst auslegen, ohne dass es darauf ankommt, ob die Unternehmensgruppe die Klausel über den Bezirk des Oberlandesgerichts hinaus verwendet hat, da nunmehr auch gegen Berufungsurteile der Landgerichte eine Revision stattfinden kann (vgl. Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04 - NJW 2005, 2919, 2921).
  • BGH, 19.09.2007 - XII ZR 198/05

    Anforderungen an die Form einer Vereinbarung der Mietvertragsparteien über die

    Dies hätte zur Folge, dass zu Lasten der Klägerin die Auslegung vorzuziehen wäre, nach der sich das Vertragsverhältnis erst mit Ende einer Optionszeit verlängert hätte (vgl. zur Auslegung entsprechender Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Senatsurteile vom 14. Dezember 2005 - XII ZR 236/03 - ZMR 2006, 266 und - XII ZR 241/03 - NZM 2006, 137).
  • OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 37/14

    Gewerberaummietvertrag: Bestimmungen des Mietvertrags als Allgemeine

    Lässt der Wortlaut mehrere Auslegungsmöglichkeiten zu, so ist, wie das Landgericht richtig sieht, derjenigen der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werdenden Ergebnis führt (BGH, Urt. v. 14.12.2005, XII ZR 236/03, WM 2006, 1117).
  • OLG Hamm, 10.03.2011 - 21 U 123/10

    Anpassung eines über zwei Jahre laufenden Vertrages über die Entsorgung von

    Eine Verlängerungsklausel ist hingegen eine Vereinbarung, dass sich ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag auf bestimmte oder unbestimmte Zeit verlängert, wenn nicht ein Vertragsteil innerhalb einer bestimmten Frist vor Ablauf des Vertragsverhältnisses die weitere Fortsetzung ablehnt (Palandt, 69. Aufl., § 542 BGB, Rn. 10; BGH, WuM 2008, 689-690, über juris, Rn. 2; WuM 2008, 430, über juris, Rn. 3; zur Abgrenzung s. auch: BGH, WM 2006, 1117-1119; Sonnenschein/Veit in Staudinger, Neubearbeitung 2005, § 581 BGB, Rn. 144, 146, 386 zum Pachtvertrag).
  • OLG Hamm, 10.03.2011 - 21 U 190/09

    Zahlungsbegehren auf Grundlage eines Entsorgungsvertrags; Verpflichtung zur

    Eine Verlängerungsklausel ist hingegen eine Vereinbarung, dass sich ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag auf bestimmte oder unbestimmte Zeit verlängert, wenn nicht ein Vertragsteil innerhalb einer bestimmten Frist vor Ablauf des Vertragsverhältnisses die weitere Fortsetzung ablehnt (Palandt, 69. Aufl., § 542 BGB, Rn. 10; BGH, WuM 2008, 689-690, über juris, Rn. 2; WuM 2008, 430, über juris, Rn. 3; zur Abgrenzung s. auch: BGH, WM 2006, 1117-1119; Sonnenschein/Veit in Staudinger, Neubearbeitung 2005, § 581 BGB, Rn. 144, 146, 386 zum Pachtvertrag).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2014 - 24 U 164/14

    Streit um Verlängerungsoption: Begünstigte muss Optionsausübung beweisen!

    Daher kann eine mit Fristablauf erloschene Option nicht wieder aufleben (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2000, Az. XII ZR 167/98, Rz. 4; Urteil vom 14. Dezember 2005, Az. XII ZR 236/03, Rz. 16; Urteil vom 14. Dezember 2005, Az. XII ZR 241/03, Rz. 17; Schmidt/Futterer, Mietrecht, 11. Auflage, § 542 Rn. 187 mwN).
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