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   BGH, 14.12.2006 - 5 StR 119/05 (1)   

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https://dejure.org/2006,5436
BGH, 14.12.2006 - 5 StR 119/05 (1) (https://dejure.org/2006,5436)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2006 - 5 StR 119/05 (1) (https://dejure.org/2006,5436)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 5 StR 119/05 (1) (https://dejure.org/2006,5436)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 10 Abs. 1 BRAGO; § 61 Abs. 1 RVG; § 95 BRAGO; § 12 Abs. 1 BRAGO; § 88 Satz 1 BRAGO
    Festsetzung eines Gegenstandeswertes für die Tätigkeit des Vertreters der Verfallsbeteiligten im Revisionsverfahren (wirtschaftlicher Maßstab bei Insolvenz; Rechtsschutzbedürfnis)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Gegenstandswertes für die Tätigkeit eines Vertreters der Verfallsbeteiligten im Revisionsverfahren

  • Judicialis

    BRAGO § 10 Abs. 1; ; BRAGO § 12; ; BRAGO § 12 Abs. 1; ; BRAGO § 86; ; BRAGO § 88 Satz 1; ; BRAGO § 95; ; RVG § 61 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 61 Abs. 1; BRAGO § 10 Abs. 1 § 12 § 86 § 95
    Gegenstandwert einer Revision im Hinblick auf die Gebühren des Vertreters eines Verfallsbeteiligten im Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 341
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 08.11.2018 - III ZR 191/17

    Gebühr des Strafverteidigers: Gegenstandswert für eine zusätzliche

    Nur soweit der zu sichernde Anspruch werthaltig ist und eine Befriedigung des Arrestgläubigers erwarten lässt, ist er im Rahmen der Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG aF der Bemessung des Gegenstandswerts zugrunde zu legen (vgl. OLG Köln, BeckRS 2007, 16796; BeckOK RVG/Knaudt aaO; siehe auch BGH, Beschlüsse 14. Dezember 2006 - 5 StR 119/05, NStZ 2007, 341 und vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06, BeckRS, 10085 zur Berücksichtigung der Durchsetzbarkeit/Werthaltigkeit einer Verfallsanordnung bei der Festsetzung des Gegenstandswerts; diese Frage offenlassend BGH, Beschlüsse vom 30. April 2014 - 1 StR 53/13, BeckRS 2014, 11495 Rn. 3; vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 166/07, BeckRS 2014, 19390 und vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09, BeckRS 2015, 05460 Rn. 7).

    Dabei können die in Vollziehung des Arrests erfolgten Pfändungen Anhaltspunkte dafür liefern, inwieweit eine durchsetzbare Verfallsanordnung in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 aaO).

  • BGH, 30.04.2014 - 1 StR 245/09

    Gegenstandswertfestsetzung (Verfall)

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob der Auffassung zu folgen ist, dass sich der Gegenstandswert insoweit verringert, als die Verfallsanordnung erkennbar nicht durchsetzbar wäre (zu einem solchen Fall vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 5 StR 119/05, noch zu § 10 Abs. 1 BRAGO i.V.m. § 61 Abs. 1 RVG aF).
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 166/07

    Festsetzung des Gegenstandswertes für die Tätigkeit des Vertreters der

    Denn jedenfalls liegt ein Fall, in dem die Verfallsanordnung erkennbar nicht durchsetzbar gewesen wäre (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 5 StR 119/05, NStZ 2007, 341), nicht vor.
  • BGH, 30.04.2014 - 1 StR 53/13

    Gegenstandswertfestsetzung (Verfall)

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob der Auffassung zu folgen ist, dass sich der Gegenstandswert insoweit verringert, als die Verfallsanordnung erkennbar nicht durchsetzbar wäre (zu einem solchen Fall vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 5 StR 119/05, noch zu § 10 Abs. 1 BRAGO i.V.m. § 61 Abs. 1 RVG aF).
  • OLG Dresden, 26.10.2023 - 3 Ws 66/23

    Einziehung, Beratung, Gegenstandswert, mehrere Angeklagte, Vermögenslosigkeit

    Das alleinige Abstellen auf den Gegenstandswert für die Berechnung der Gebühr nach Nr. 4142 VV-RVG könne im Einzelfall zu ungerechtfertigt hohen Ansprüchen führen, hier korrigierend einzugreifen bleibe aber dem Gesetzgeber überlassen (so schon BGH NStZ 2007, 341).
  • OLG Köln, 19.11.2008 - 2 Ws 463/08

    Höhe der Anwaltsgebühren des Beistands eines Verfallsbeteiligten

    Dabei braucht die in § 88 BRAGO vorgesehene Grenze des § 11 BRAGO allerdings nicht in jedem Fall erreicht zu werden, sondern kann auch unterschritten werden, worauf sowohl der BGH als auch der Senat in den Entscheidungen zur Festsetzung des Gegenstandswertes bereits hingewiesen haben (BGH Beschluß vom 14.12.2006 - 5 StR 119/05 - Senat 1.6.2007 - 2 Ws 173-175/07 -, ebenso schon früher Senat 10.09.2004 - 2 Ws 370/04 - -; Gerold/Schmidt/Madert, BRAGO, 15. A., § 88 Rn 6; Fraunholz in Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. A., § 88 Rn 10; Hartmann, Kostengesetze, 33. A., § 88 Rn 11 ).
  • LG Berlin, 03.12.2007 - 514-1/06

    Einziehungsgebühr; Rückgewinnungshilfe

    Hieraus rechtfertigt sich die Zuerkennung einer Gebühr für die Verteidigung des Eigentumsrechtes, auch wenn diese im Einzelfall unbillig hoch erscheint (vgl. BGH NStZ 2007, 341).
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