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   BGH, 14.12.2011 - 1 StR 532/11   

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https://dejure.org/2011,2957
BGH, 14.12.2011 - 1 StR 532/11 (https://dejure.org/2011,2957)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2011 - 1 StR 532/11 (https://dejure.org/2011,2957)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 532/11 (https://dejure.org/2011,2957)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 158 Abs 2 StPO
    Strafverfahren: Strafantragstellung in Fällen gemeinschaftlicher elterlicher Sorge

  • Wolters Kluwer

    Entbehrlichkeit einer weiteren Beweiserhebung durch Vernehmung noch zu ermittelnder Zeugen zur Alibibehauptung des Angeklagten

  • rewis.io

    Strafverfahren: Strafantragstellung in Fällen gemeinschaftlicher elterlicher Sorge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 194; StPO § 158 Abs. 2
    Entbehrlichkeit einer weiteren Beweiserhebung durch Vernehmung noch zu ermittelnder Zeugen zur Alibibehauptung des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Wirksamer Strafantrag? - auch darauf sollte man achten….

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 129
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.07.1993 - 1 StR 299/93

    Erforderlichkeit des Strafantrags durch beide Eltern bei Verführung

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - 1 StR 532/11
    In Fällen gemeinschaftlicher elterlicher Sorge genügt zur Stellung eines wirksamen Strafantrags, wenn ein Elternteil den Antrag in der Form des § 158 Abs. 2 StPO stellt und der andere mündlich zustimmt oder den Handelnden zur Stellung des Strafantrags ermächtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 1993 - 1 StR 299/93; BGH, Urteil vom 21. Juli 1981 - 1 StR 219/81; BGH, Urteil vom 11. Oktober 1956 - 4 StR 292/56, JZ 1957, 67).
  • BGH, 11.10.1956 - 4 StR 292/56
    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - 1 StR 532/11
    In Fällen gemeinschaftlicher elterlicher Sorge genügt zur Stellung eines wirksamen Strafantrags, wenn ein Elternteil den Antrag in der Form des § 158 Abs. 2 StPO stellt und der andere mündlich zustimmt oder den Handelnden zur Stellung des Strafantrags ermächtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 1993 - 1 StR 299/93; BGH, Urteil vom 21. Juli 1981 - 1 StR 219/81; BGH, Urteil vom 11. Oktober 1956 - 4 StR 292/56, JZ 1957, 67).
  • BGH, 21.07.1981 - 1 StR 219/81

    Strafantrag durch gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen - Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - 1 StR 532/11
    In Fällen gemeinschaftlicher elterlicher Sorge genügt zur Stellung eines wirksamen Strafantrags, wenn ein Elternteil den Antrag in der Form des § 158 Abs. 2 StPO stellt und der andere mündlich zustimmt oder den Handelnden zur Stellung des Strafantrags ermächtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 1993 - 1 StR 299/93; BGH, Urteil vom 21. Juli 1981 - 1 StR 219/81; BGH, Urteil vom 11. Oktober 1956 - 4 StR 292/56, JZ 1957, 67).
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