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   BGH, 14.12.2011 - 1 StR 582/11   

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BGH, 14.12.2011 - 1 StR 582/11 (https://dejure.org/2011,3820)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2011 - 1 StR 582/11 (https://dejure.org/2011,3820)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 582/11 (https://dejure.org/2011,3820)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Verhältnis von § 240 zu § 241

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.04.1997 - 2 StR 9/97

    Konkurrenzverhältnis zwischen Bedrohung und Nötigung

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - 1 StR 582/11
    Die Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Bedrohung (§ 241 StGB) kann keinen Bestand haben, da dieses Delikt hinter dem spezielleren Vergehen der Nötigung (§ 240 StGB) zurücktritt, denn die Bedrohung war hier das Mittel der Nötigung (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 1 2 137/03; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1998 - 4 StR 391/98; BGH, Beschluss vom 9. April 1997 - 2 StR 9/97).
  • BGH, 26.05.2011 - 4 StR 206/11

    Konkurrenzverhältnis zwischen der schweren räuberischen Erpressung und der

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - 1 StR 582/11
    Die Verwirklichung des zurücktretenden Tatbestandes kann bei der Strafzumessung erschwerend berücksichtigt werden (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 4 StR 308/11 mwN); dies gilt jedenfalls dann, wenn die Erfüllung von Merkmalen des verdrängten Gesetzes gegenüber dem Tatbestand des angewandten Gesetzes selbständiges Unrecht enthalten (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 4 StR 206/11 mwN).
  • BGH, 06.10.1998 - 4 StR 391/98

    Verfahrenseinstellung wegen offensichtlichen Fassungsversehens; Erwähnung von

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - 1 StR 582/11
    Die Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Bedrohung (§ 241 StGB) kann keinen Bestand haben, da dieses Delikt hinter dem spezielleren Vergehen der Nötigung (§ 240 StGB) zurücktritt, denn die Bedrohung war hier das Mittel der Nötigung (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 1 2 137/03; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1998 - 4 StR 391/98; BGH, Beschluss vom 9. April 1997 - 2 StR 9/97).
  • BGH, 23.08.2011 - 4 StR 308/11

    Strafschärfende Berücksichtigung der subsidiären einfachen vorsätzlichen

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - 1 StR 582/11
    Die Verwirklichung des zurücktretenden Tatbestandes kann bei der Strafzumessung erschwerend berücksichtigt werden (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 4 StR 308/11 mwN); dies gilt jedenfalls dann, wenn die Erfüllung von Merkmalen des verdrängten Gesetzes gegenüber dem Tatbestand des angewandten Gesetzes selbständiges Unrecht enthalten (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 4 StR 206/11 mwN).
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