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   BGH, 14.12.2011 - 2 StR 502/11   

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https://dejure.org/2011,2795
BGH, 14.12.2011 - 2 StR 502/11 (https://dejure.org/2011,2795)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2011 - 2 StR 502/11 (https://dejure.org/2011,2795)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 2 StR 502/11 (https://dejure.org/2011,2795)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer strafschärfenden Verwertung der Handlungsintensität bei Verursachung dieser starken Handlungsintensität in einem Zustand der erheblichen Minderung der Schuldfähigkeit; Zulässigkeit einer Verneinung eines minderschweren Falles unter Hinweis auf das ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer strafschärfenden Verwertung der Handlungsintensität bei Verursachung dieser starken Handlungsintensität in einem Zustand der erheblichen Minderung der Schuldfähigkeit; Zulässigkeit einer Verneinung eines minderschweren Falles unter Hinweis auf das ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.08.1973 - 2 StR 268/73

    Überprüfung der Versagung des Schwurgerichts auf mildernde Umstände nach § 228

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - 2 StR 502/11
    a) Allerdings hat das Landgericht die Voraussetzungen des § 213 StGB, bei deren Vorliegen die Strafe zwingend nach § 227 Abs. 2 StGB zu mildern wäre ( BGHSt 25, 222; BGH NStZ-RR 2000, 80), mit rechtlich tragfähiger Begründung für nicht gegeben erachtet.
  • BGH, 08.10.2002 - 5 StR 365/02

    Verminderte Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit; erhebliche affektiver Erregung

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - 2 StR 502/11
    Für eine strafschärfende Verwertung der Handlungsintensität verbleibt zwar durchaus Raum nach dem Maß der geminderten Schuld; jedoch muss das Urteil erkennen lassen, dass sich der Tatrichter dieser Problematik bewusst war und ihr Rechnung getragen hat (BGH NStZ-RR 2003, 104 mN).
  • BGH, 13.10.1999 - 2 StR 384/99

    Minder schwerer Fall der Körperverletzung mit Todesfolge

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - 2 StR 502/11
    a) Allerdings hat das Landgericht die Voraussetzungen des § 213 StGB, bei deren Vorliegen die Strafe zwingend nach § 227 Abs. 2 StGB zu mildern wäre ( BGHSt 25, 222; BGH NStZ-RR 2000, 80), mit rechtlich tragfähiger Begründung für nicht gegeben erachtet.
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 118/97

    Zugutehalten eines "psychischen Spannungszustands" des Angeklagten durch das

    Auszug aus BGH, 14.12.2011 - 2 StR 502/11
    Die Art der Tatausführung darf einem Angeklagten nicht zum Vorwurf gemacht werden, wenn und soweit sie gerade Ausdruck des die erhebliche Minderung seiner Schuldfähigkeit begründenden geistig-seelischen Zustandes - etwa wie hier eines Affektes und einer Alkoholintoxikation - ist (BGH NStZ 1997, 592 mN).
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