Rechtsprechung
BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 Nr 1 WoEigG, § 22 Abs 1 WoEigG, § 22 Abs 2 S 1 WoEigG, § 22 Abs 3 WoEigG
Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine optische Veränderung bewirkenden baulichen Maßnahme - IWW
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1, Abs. 2 S. 1, Abs. 3
Gebrauchswerterhöhung durch Baußmaßnahme mit Folge einer lediglich optischen Veränderung; qualifizierter Mehrheitsbeschluss oder Zustimmung aller Wohnungseigentümer - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Qualifizierung einer baulichen Maßnahme als Gebrauchswerterhöhung bei einer optischen Veränderung der Wohnungseigentumsanlage
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Optische Veränderung als Gebrauchswerterhöhung gemäß §§ 22 Abs. 1 bis 3, 14 Nr. 1 WEG ?
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Optische Veränderung als gebrauchswerterhöhende Maßnahme; nachteilige bauliche Maßnahme; qualifizierte Mehrheit; Zustimmung aller Wohnungseigentümer; Kosten-Nutzen-Verhältnis
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3
Wohnungseigentumsrechtliche Einordnung der Maßnahme Ersatz von Holzbalkonen durch Glas-/Stahlkonstruktion - rewis.io
Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine optische Veränderung bewirkenden baulichen Maßnahme
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Qualifizierung einer baulichen Maßnahme als Gebrauchswerterhöhung bei einer optischen Veränderung der Wohnungseigentumsanlage
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Optische Veränderung als Gebrauchswerterhöhung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die optische Veränderung der Wohnungseigentumsanlage
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bauliche Veränderung, Modernisierung oder modernisierende Instandsetzung?
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Balkonsanierung: Sanierung, Modernisierung, bauliche Veränderung?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Stahl und Glas statt Holz am Balkon - Wohnungseigentümer streiten über eine Sanierungsmaßnahme
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zustimmungserfordernis der Wohnungseigentümer
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Optische Veränderung der Balkonbrüstungen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Alle Wohnungseigentümer müssen nachteiliger baulicher Maßnahme zustimmen
- haerlein.de (Zusammenfassung)
Wohnungseigentumsgesetz (WEG) - Beschluss über Sanierungsarbeiten bei Instandsetzungsbedarf
- haufe.de (Kurzinformation)
Zur Abgrenzung bauliche Veränderung - Modernisierung - modernisierende Instandsetzung
- haufe.de (Kurzinformation)
Zur Abgrenzung bauliche Veränderung - Modernisierung - modernisierende Instandsetzung
- haufe.de (Kurzinformation)
WEG §§ 14 Nr.1, 22 Abs.1-3 Erhebliche optische Veränderung der Wohnungseigentumsanlage
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wohnungseigentumsgesetz (WEG) - Beschluss über Sanierungsarbeiten bei Instandsetzungsbedarf
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Balkonbrüstung aus Holz durch Glas und Stahl ersetzt: Bauliche Veränderung! (IMR 2013, 108)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Modernisierungs- oder negative bauliche Maßnahme? Kosten-Nutzen-Analyse erforderlich! (IMR 2013, 109)
Verfahrensgang
- AG Bremen, 30.09.2010 - 29 C 40/10
- LG Bremen, 09.09.2011 - 4 S 318/10
- BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11
- LG Bremen, 10.07.2015 - 4 S 318/10
Papierfundstellen
- BGHZ 196, 45
- NJW 2013, 1439
- MDR 2013, 263
- DNotZ 2013, 602
- NZM 2013, 193
- ZMR 2013, 292
- NJ 2013, 509
- WM 2013, 1956
- BauR 2013, 1004
- BauR 2013, 647
Wird zitiert von ... (61) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 18.02.2011 - V ZR 82/10
Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über …
Auszug aus BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11
Deshalb genügt es, dass die Maßnahme aus der Sicht eines verständigen Wohnungseigentümers eine sinnvolle Neuerung darstellt, die voraussichtlich geeignet ist, den Gebrauchswert des Wohnungseigentums nachhaltig zu erhöhen (näher Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 82/10, NJW 2011, 1221 Rn. 9 f. mwN); an einer solchen sinnvollen Neuerung wird es unter anderem dann fehlen, wenn die entstehenden Kosten bzw. Mehrkosten außer Verhältnis zu dem erzielbaren Vorteil stehen.bb) Begrenzt wird diese Befugnis der Mehrheit zudem durch den Umstand, dass kein Wohnungseigentümer gegenüber anderen unbillig beeinträchtigt werden darf (…näher BT-Drucks. 16/887, S. 30 f.; Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 82/10, aaO, Rn. 12 f.).
b) Für die Prüfung der Beschlusskompetenz gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WEG i.V.m. § 559 Abs. 1 Alt. 1 BGB sind Feststellungen zu dem erzielbaren Vorteil erforderlich, der nicht notwendigerweise finanzieller Natur sein muss (vgl. Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 82/10, aaO, Rn. 10).
- BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …
Auszug aus BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11
Sie muss konkret und objektiv sein; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - V ZB 27/90, BGHZ 116, 392, 396;… Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 195/11, NJW 2012, 2725 Rn. 12 mwN;… Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 170 mwN).Insoweit sind die mit der Maßnahme verbundenen Kosten ebenso wenig wie eine mögliche Haftung im Außenverhältnis zu berücksichtigen (Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - V ZB 27/90, aaO, 396 f.).
- KG, 02.02.1996 - 24 W 7880/95
WEG -Beschluß zur modernisierenden Instandsetzung
Auszug aus BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11
Sofern sich die Mehraufwendungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums - der bei Maßnahmen der hier in Rede stehenden Art in der Regel zehn Jahre beträgt - amortisieren, hielten sich die Maßnahmen noch im Rahmen der modernisierenden Instandsetzung (vgl. BayObLG, FGPrax 2005, 108 ff.; KG, FGPrax 1996, 95;… Merle in Bärmann, aaO, § 21 Rn. 102).
- BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96
Untersagung der Entnahme von Wasser zu gewerblichen Zwecken aus dem gemeindlichen …
Auszug aus BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11
Wenn - wovon das Berufungsgericht nachvollziehbar ausgeht - eine erhebliche optische Veränderung des gesamten Gebäudes mit der Maßnahme einhergeht, ist ein Nachteil regelmäßig anzunehmen und die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich (OLG Düsseldorf, FGPrax 1995, 102; OLG Köln, NZM 2000, 765;… Hogenschurz in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 22 Rn. 32;… Timme/Elzer, WEG, § 22 Rn. 122 jeweils mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Januar 1979 - VII ZB 9/78, BGHZ 73, 196, 202; aA BayObLG, WuM 1997, 186 f.;… Merle in Bärmann, aaO, § 22 Rn. 186; Niedenführ, NZM 2001, 1105, 1107 f.). - BayObLG, 27.11.2003 - 2Z BR 176/03
Auslegung von Eigentümerbeschlüssen - Beurteilung einer modernisierenden …
Auszug aus BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11
Der Maßstab eines vernünftigen, wirtschaftlich denkenden und erprobten Neuerungen gegenüber aufgeschlossenen Hauseigentümers darf dabei nicht zu eng an dem bestehenden Zustand ausgerichtet werden, wenn die im Wohnungseigentum stehenden Gebäude nicht zum Schaden aller Eigentümer vorzeitig veralten und an Wert verlieren sollen (BayObLG, ZMR 2004, 442;… Merle in Bärmann, aaO, § 21 Rn. 101 mwN). - BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04
Identifizierung der Verfahrensbeteiligten durch Eigentümerlisten - Einrichtung …
Auszug aus BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11
Sofern sich die Mehraufwendungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums - der bei Maßnahmen der hier in Rede stehenden Art in der Regel zehn Jahre beträgt - amortisieren, hielten sich die Maßnahmen noch im Rahmen der modernisierenden Instandsetzung (vgl. BayObLG, FGPrax 2005, 108 ff.; KG, FGPrax 1996, 95;… Merle in Bärmann, aaO, § 21 Rn. 102). - BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78
Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums
Auszug aus BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11
Wenn - wovon das Berufungsgericht nachvollziehbar ausgeht - eine erhebliche optische Veränderung des gesamten Gebäudes mit der Maßnahme einhergeht, ist ein Nachteil regelmäßig anzunehmen und die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich (OLG Düsseldorf, FGPrax 1995, 102; OLG Köln, NZM 2000, 765;… Hogenschurz in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 22 Rn. 32;… Timme/Elzer, WEG, § 22 Rn. 122 jeweils mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Januar 1979 - VII ZB 9/78, BGHZ 73, 196, 202; aA BayObLG, WuM 1997, 186 f.;… Merle in Bärmann, aaO, § 22 Rn. 186; Niedenführ, NZM 2001, 1105, 1107 f.). - BGH, 11.11.2011 - V ZR 65/11
Wohnungseigentümergemeinschaft: Kostenfreistellungsanspruch des einer baulichen …
- BGH, 01.06.2012 - V ZR 195/11
Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden …
Auszug aus BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11
Sie muss konkret und objektiv sein; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - V ZB 27/90, BGHZ 116, 392, 396; Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 195/11, NJW 2012, 2725 Rn. 12 mwN;… Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 170 mwN). - OLG Düsseldorf, 20.01.1995 - 3 Wx 483/94
Rundumbalkonverglasung als Eingriff in den Bereich des Gemeinschaftseigentums
Auszug aus BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11
Wenn - wovon das Berufungsgericht nachvollziehbar ausgeht - eine erhebliche optische Veränderung des gesamten Gebäudes mit der Maßnahme einhergeht, ist ein Nachteil regelmäßig anzunehmen und die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich (OLG Düsseldorf, FGPrax 1995, 102; OLG Köln, NZM 2000, 765;… Hogenschurz in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 22 Rn. 32;… Timme/Elzer, WEG, § 22 Rn. 122 jeweils mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Januar 1979 - VII ZB 9/78, BGHZ 73, 196, 202; aA BayObLG, WuM 1997, 186 f.;… Merle in Bärmann, aaO, § 22 Rn. 186; Niedenführ, NZM 2001, 1105, 1107 f.). - OLG Köln, 12.01.2000 - 16 Wx 149/99
WEG; Bauliche Veränderungen
- BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14
Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer
Diese Norm betrifft die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen, die über eine (modernisierende) Instandsetzung hinausgehen und einen Instandsetzungsbedarf nicht voraussetzen (näher Senat, Urteile vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11, BGHZ 196, 45 Rn. 12;… vom 18. Februar 2011 - V ZR 82/10, NJW 2011, 1221 Rn. 9 f.). - BGH, 18.11.2016 - V ZR 49/16
Wohnungseigentum: Nicht hinzunehmender Nachteil bei Ausstrahlung einer baulichen …
Deshalb liegt ein Nachteil, den ein anderer Wohnungseigentümer in der Anlage nicht hinnehmen muss, nicht nur vor, wenn eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums zu einer erheblichen optischen Veränderung des gesamten Gebäude führt (Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11, BGHZ 196, 45 Rn. 5), sondern auch dann, wenn eine solche Veränderung die Folge einer baulichen Veränderung des Sondereigentums ist.Bei dieser ist zwar im Grundsatz nicht zu prüfen, ob sich das Erscheinungsbild des Gebäudes positiv oder negativ verändert hat; denn das können im Regelfall auch verständige Wohnungseigentümer unterschiedlich bewerten, selbst wenn die Maßnahme dem gängigen Zeitgeschmack entsprechen sollte (vgl. Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11, BGHZ 196, 45 Rn. 5).
- BGH, 24.05.2013 - V ZR 220/12
Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Überwachung des Eingangsbereichs einer …
Diese können auch in einer erheblichen optischen Veränderung des Gebäudes bestehen (dazu: Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11, NJW 2013, 1439 Rn. 5 f.).
- BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14
Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die …
Handelt es sich um eine Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 22 Abs. 2 WEG, ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber es den Wohnungseigentümern erleichtern wollte, ihre Wohnanlage in wirtschaftlich vernünftiger Weise an die Erfordernisse der Zeit anzupassen (vgl. Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11, BGHZ 196, 45 Rn. 12 sowie BT-Drucks. 16/887 S. 10); auch ihre Finanzierung mittels Darlehens kann daher ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. - BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17
Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Abschluss eines …
(2) Den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht die Verwaltervergütung nach Höhe und Ausgestaltung, wenn sie dem Gebot der Wirtschaftlichkeit genügt (vgl. zu diesem Gebot in anderem Zusammenhang Senat, Urteile vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11, BGHZ 196, 45 Rn. 10…, vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, ZfIR 2018, 553 Rn. 9 …und vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, ZfIR 2019, 721 Rn. 10). - BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13
Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete …
Sie muss konkret und objektiv sein; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11, BGHZ 196, 45 Rn. 4 mwN).Ob - wovon die Wohnungseigentümer selbst offenbar ausgegangen sind - allein die optische Veränderung, die mit der Terrassenüberdachung einhergeht, einen solchen Nachteil begründet (vgl. dazu Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11, aaO Rn. 5), lässt das Berufungsgericht zwar offen.
- LG München I, 06.07.2015 - 1 S 22070/14
Keine "formlose" Zustimmung zur baulichen Veränderung - Mobile Terrasse
Nachteil i.S.d. § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche konkrete und objektive Beeinträchtigung; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11 -, BGHZ 196, 45-52, Rn. 5 mwN).Wenn - wovon das Amtsgericht nachvollziehbar ausgeht - eine erhebliche optische Veränderung des Gemeinschaftseigentums mit der Maßnahme einhergeht, ist ein Nachteil regelmäßig anzunehmen und die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich; denn ob eine erhebliche optische Veränderung des Gebäudes ein Vorteil oder ein Nachteil ist, können im Regelfall auch verständige Wohnungseigentümer unterschiedlich bewerten, selbst wenn die Maßnahme dem gängigen Zeitgeschmack entspricht; die Minderheit muss sich in Fällen des § 22 Abs. 1 WEG iVm § 14 Nr. 1 WEG dem Geschmack der Mehrheit nicht fügen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11 -, BGHZ 196, 45-52, Rn. 5 mwN).
- AG Konstanz, 09.02.2023 - 4 C 425/22
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk
Hiernach ist ein Nachteil jede konkrete, objektiv nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung, von der sich ein Eigentümer beeinträchtig fühlen darf (BGHZ 116, 392, BGHZ 196, 45) und abzugrenzen von rein subjektiven Befindlichkeiten und belanglosen oder neutralen Veränderungen.Inzwischen hat sich die Rechtsprechung dahingehend verfestigt, dass Änderungen am optischen oder ästhetischen Eindruck dann nachteilig sind, wenn sich ein Wohnungseigentümer nach der Verkehrsanschauung durch einen Vergleich Vorher - Nachher verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGHZ 196, 45).
- BGH, 04.07.2014 - V ZR 183/13
Verjährungsbeginn für Ansprüche einer Wohnungeigentümergemeinschaft: …
Sodann wird festzustellen sein, ob die Anlegung der Betonfläche andere Wohnungseigentümer in einem über das in § 14 Nr. 1 WEG bezeichnete Maß hinaus beeinträchtigt (vgl. Senat, Urteile vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11, BGHZ 196, 45 Rn. 4 f. und vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090) und welcher der Beklagten im Sinne von § 1004 Abs. 1 BGB als Störer anzusehen ist. - LG München I, 15.11.2017 - 1 S 1978/16
Beseitigungsanspruch - Entfernung von Dachflächenfenstern
Wenn eine erhebliche optische Veränderung des gesamten Gebäudes mit der Maßnahme einhergeht, ist ein Nachteil regelmäßig anzunehmen und die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11 -, BGHZ 196, 45 Rn. 5 mwN; BGH…, Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 49/16 -, Rn. 18, juris). - BGH, 24.01.2014 - V ZR 48/13
Die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer …
- BGH, 08.03.2019 - V ZR 330/17
Nutzung von Teileigentum: Tageweise Unterbringung von wohnungslosen Personen in …
- BGH, 06.07.2018 - V ZR 221/17
Feststellung eines Beschlussergebnisses unter der Bedingung des Widerspruchs …
- LG Frankfurt/Main, 12.06.2014 - 9 S 79/13
Errichtung von Sandkasten und Schaukel erfordert Zustimmung aller Eigentümer!
- LG Frankfurt/Main, 12.11.2018 - 9 S 34/18
Balkon ist Wohnwertverbesserung!
- BGH, 10.02.2023 - V ZR 246/21
Fassung eines im Kern inhaltsgleichen Zweitbeschlusses einer …
- LG Hamburg, 29.05.2013 - 318 S 5/13
Wohnungseigentumssache: Ungültigerklärung eines Mehrheitsbeschlusses über eine …
- LG Karlsruhe, 08.08.2014 - 11 S 34/14
Wohnungseigentum: Sonnensegel und Sichtschutzmatten als optisch nachteilige …
- LG Hamburg, 06.06.2014 - 318 S 131/13
Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Nachteilige Veränderung des …
- LG Berlin, 22.03.2022 - 55 S 37/21
Auslegung einer nach neuem Wohnungseigentümerrecht fehlerhaften Parteibezeichnung
- LG Bremen, 07.10.2016 - 4 S 250/15
WEG muss einer e-Mobil-Box nicht zustimmen!
- AG Sinzig, 08.08.2019 - 10a C 8/18
Gartenterrasse ohne Genehmigung muss beseitigt werden
- LG München I, 18.03.2021 - 36 S 5554/20
Beseitigungsanspruch wegen baulicher Veränderungen in …
- LG Hamburg, 01.03.2017 - 318 S 62/16
Wohnungseigentumssache: Nicht hinnehmbarer Nachteil durch Austausch einer …
- LG Karlsruhe, 23.07.2019 - 11 S 122/18
Kein Klimagerät auf dem Dach!
- LG Frankfurt/Main, 21.05.2013 - 13 S 75/12
Pflichten der Wohnungseigentümer: Anspruch auf Beseitigung einer Parabolantenne; …
- LG Düsseldorf, 26.05.2014 - 25 S 125/13
Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft i.R.e. baulichen …
- LG Frankfurt/Main, 30.04.2014 - 13 S 38/13
Anbau einer Pergola muss von allen Eigentümern genehmigt werden!
- LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 111/13
Wohnungseigentumssache: Anspruch gegen einen Wohnungseigentümer auf Beseitigung …
- LG Hamburg, 17.02.2016 - 318 S 74/15
Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Beschlusskompetenz von …
- LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 81/12
Wohnungseigentum: Änderung der Farbgebung der Dachunterschläge einer …
- LG Hamburg, 13.11.2013 - 318 S 54/13
Wohnungseigentum: Anspruch auf Trennung des Anschlusses einer Fußbodenheizung von …
- LG Saarbrücken, 28.03.2013 - 5 S 182/12
Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über eine den Gebäudegebrauchswert …
- AG Pinneberg, 12.06.2018 - 60 C 41/17
Wohnungseigentum: Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusse über den Abriss …
- AG Berlin-Schöneberg, 04.05.2018 - 771 C 91/17
WEG - Treppenhausanstrich als bauliche Veränderung
- AG Lübeck, 24.01.2014 - 35 C 45/13
WEG - uneinheitliche Balkongestaltung - Zulässigkeit
- LG Berlin, 25.11.2016 - 85 S 103/15
Wohnungseigentumsanlage: Beseitigungsanspruch für eine vom Gewerberaummieter an …
- LG München I, 27.09.2018 - 36 S 18251/16
Fehlerhafte Einladung zur Eigentümerversammlung
- AG Aachen, 12.11.2014 - 118 C 62/13
Glas- oder Holztür: Es macht einen Unterschied!
- LG Hamburg, 15.11.2017 - 318 S 19/17
Beseitigungsklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich einer …
- LG Frankfurt/Main, 17.12.2015 - 9 S 45/11
Seitliche Garteneinfassung ist keine "Markise"!
- BGH, 12.07.2018 - V ZR 221/17
- LG Stuttgart, 11.05.2016 - 19 S 66/15
WEG - Beseitigungsanspruch bzgl. eines auf einer Terrasse aufgestellten …
- LG Hamburg, 30.10.2019 - 318 S 45/18
Wohnungseigentumssache: Anspruch auf Beseitigung eines eigenmächtig errichteten …
- LG München I, 18.02.2022 - 1 S 3709/21
Bauliche Veränderung, Wohnungseigentümergemeinschaft, Einzelner …
- LG Hamburg, 22.11.2017 - 318 S 19/17
- LG Lüneburg, 13.03.2019 - 3 S 3/19
- LG Frankfurt/Main, 21.08.2014 - 9 S 27/13
Einräumung von Sondernutzungsrechten per Beschluss unzulässig
- LG Köln, 05.10.2017 - 29 S 96/17
WEG - Anbringung Gittertür vor Terrassentür zulässig?
- AG Hamburg-Blankenese, 23.03.2016 - 539 C 15/15
WEG - Genehmigungsbeschluss für Müllbox und optisches Erscheinungsbild
- AG Bremen, 08.08.2014 - 29 C 39/14
Einbau bodentiefer Fenster ist keine Sanierung von Dachgauben!
- LG Frankfurt/Main, 29.08.2019 - 9 S 42/19
- LG Lüneburg, 17.05.2019 - 3 S 3/19
Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung ist Individualanspruch
- LG Düsseldorf, 04.07.2018 - 25 S 138/17
WEG - Einbau Ladestation für Elektro-Pkws
- AG Düsseldorf, 18.10.2017 - 291a C 45/17
Anfechtung eines Negativbeschluss über eine E-Auto-Ladestation in der Tiefgarage
- AG Berlin-Charlottenburg, 12.08.2015 - 75 C 26/15
Beschlussanfechtung in einer Wohnungseigentumssache: Unbestimmtheit eines …
- LG Hamburg, 25.09.2013 - 318 S 111/12
Wohnungseigentumsverfahren: Beschwer beim Rückbau einer baulichen Veränderung; …
- AG Bergheim, 26.01.2015 - 24 C 451/14
- LG Düsseldorf, 25.10.2023 - 25 S 121/21
Modernisierende Instandsetzung oder bauliche Veränderung bei Austausch einer …
- AG Clausthal-Zellerfeld, 05.02.2015 - 4 C 102/14
Stellt das Anbringen einer Kunststoff-Schieferfassade auf der vorhandenen …
- LG Frankfurt/Main, 09.10.2013 - 13 S 28/12