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   BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11   

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https://dejure.org/2012,44061
BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11 (https://dejure.org/2012,44061)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2012 - V ZR 224/11 (https://dejure.org/2012,44061)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11 (https://dejure.org/2012,44061)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Nr 1 WoEigG, § 22 Abs 1 WoEigG, § 22 Abs 2 S 1 WoEigG, § 22 Abs 3 WoEigG
    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine optische Veränderung bewirkenden baulichen Maßnahme

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1, Abs. 2 S. 1, Abs. 3
    Gebrauchswerterhöhung durch Baußmaßnahme mit Folge einer lediglich optischen Veränderung; qualifizierter Mehrheitsbeschluss oder Zustimmung aller Wohnungseigentümer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung einer baulichen Maßnahme als Gebrauchswerterhöhung bei einer optischen Veränderung der Wohnungseigentumsanlage

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Optische Veränderung als Gebrauchswerterhöhung gemäß §§ 22 Abs. 1 bis 3, 14 Nr. 1 WEG ?

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Optische Veränderung als gebrauchswerterhöhende Maßnahme; nachteilige bauliche Maßnahme; qualifizierte Mehrheit; Zustimmung aller Wohnungseigentümer; Kosten-Nutzen-Verhältnis

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3
    Wohnungseigentumsrechtliche Einordnung der Maßnahme Ersatz von Holzbalkonen durch Glas-/Stahlkonstruktion

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine optische Veränderung bewirkenden baulichen Maßnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Qualifizierung einer baulichen Maßnahme als Gebrauchswerterhöhung bei einer optischen Veränderung der Wohnungseigentumsanlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Optische Veränderung als Gebrauchswerterhöhung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die optische Veränderung der Wohnungseigentumsanlage

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bauliche Veränderung, Modernisierung oder modernisierende Instandsetzung?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Balkonsanierung: Sanierung, Modernisierung, bauliche Veränderung?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Stahl und Glas statt Holz am Balkon - Wohnungseigentümer streiten über eine Sanierungsmaßnahme

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zustimmungserfordernis der Wohnungseigentümer

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Optische Veränderung der Balkonbrüstungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Alle Wohnungseigentümer müssen nachteiliger baulicher Maßnahme zustimmen

  • haerlein.de (Zusammenfassung)

    Wohnungseigentumsgesetz (WEG) - Beschluss über Sanierungsarbeiten bei Instandsetzungsbedarf

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zur Abgrenzung bauliche Veränderung - Modernisierung - modernisierende Instandsetzung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zur Abgrenzung bauliche Veränderung - Modernisierung - modernisierende Instandsetzung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG §§ 14 Nr.1, 22 Abs.1-3 Erhebliche optische Veränderung der Wohnungseigentumsanlage

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsgesetz (WEG) - Beschluss über Sanierungsarbeiten bei Instandsetzungsbedarf

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Balkonbrüstung aus Holz durch Glas und Stahl ersetzt: Bauliche Veränderung! (IMR 2013, 108)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Modernisierungs- oder negative bauliche Maßnahme? Kosten-Nutzen-Analyse erforderlich! (IMR 2013, 109)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 196, 45
  • NJW 2013, 1439
  • MDR 2013, 263
  • DNotZ 2013, 602
  • NZM 2013, 193
  • ZMR 2013, 292
  • NJ 2013, 509
  • WM 2013, 1956
  • BauR 2013, 1004
  • BauR 2013, 647
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.02.2011 - V ZR 82/10

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über

    Auszug aus BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11
    Deshalb genügt es, dass die Maßnahme aus der Sicht eines verständigen Wohnungseigentümers eine sinnvolle Neuerung darstellt, die voraussichtlich geeignet ist, den Gebrauchswert des Wohnungseigentums nachhaltig zu erhöhen (näher Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 82/10, NJW 2011, 1221 Rn. 9 f. mwN); an einer solchen sinnvollen Neuerung wird es unter anderem dann fehlen, wenn die entstehenden Kosten bzw. Mehrkosten außer Verhältnis zu dem erzielbaren Vorteil stehen.

    bb) Begrenzt wird diese Befugnis der Mehrheit zudem durch den Umstand, dass kein Wohnungseigentümer gegenüber anderen unbillig beeinträchtigt werden darf (näher BT-Drucks. 16/887, S. 30 f.; Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 82/10, aaO, Rn. 12 f.).

    b) Für die Prüfung der Beschlusskompetenz gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WEG i.V.m. § 559 Abs. 1 Alt. 1 BGB sind Feststellungen zu dem erzielbaren Vorteil erforderlich, der nicht notwendigerweise finanzieller Natur sein muss (vgl. Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 82/10, aaO, Rn. 10).

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11
    Sie muss konkret und objektiv sein; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - V ZB 27/90, BGHZ 116, 392, 396; Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 195/11, NJW 2012, 2725 Rn. 12 mwN; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 170 mwN).

    Insoweit sind die mit der Maßnahme verbundenen Kosten ebenso wenig wie eine mögliche Haftung im Außenverhältnis zu berücksichtigen (Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - V ZB 27/90, aaO, 396 f.).

  • KG, 02.02.1996 - 24 W 7880/95

    WEG -Beschluß zur modernisierenden Instandsetzung

    Auszug aus BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11
    Sofern sich die Mehraufwendungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums - der bei Maßnahmen der hier in Rede stehenden Art in der Regel zehn Jahre beträgt - amortisieren, hielten sich die Maßnahmen noch im Rahmen der modernisierenden Instandsetzung (vgl. BayObLG, FGPrax 2005, 108 ff.; KG, FGPrax 1996, 95; Merle in Bärmann, aaO, § 21 Rn. 102).
  • BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96

    Untersagung der Entnahme von Wasser zu gewerblichen Zwecken aus dem gemeindlichen

    Auszug aus BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11
    Wenn - wovon das Berufungsgericht nachvollziehbar ausgeht - eine erhebliche optische Veränderung des gesamten Gebäudes mit der Maßnahme einhergeht, ist ein Nachteil regelmäßig anzunehmen und die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich (OLG Düsseldorf, FGPrax 1995, 102; OLG Köln, NZM 2000, 765; Hogenschurz in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 22 Rn. 32; Timme/Elzer, WEG, § 22 Rn. 122 jeweils mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Januar 1979 - VII ZB 9/78, BGHZ 73, 196, 202; aA BayObLG, WuM 1997, 186 f.; Merle in Bärmann, aaO, § 22 Rn. 186; Niedenführ, NZM 2001, 1105, 1107 f.).
  • BayObLG, 27.11.2003 - 2Z BR 176/03

    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen - Beurteilung einer modernisierenden

    Auszug aus BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11
    Der Maßstab eines vernünftigen, wirtschaftlich denkenden und erprobten Neuerungen gegenüber aufgeschlossenen Hauseigentümers darf dabei nicht zu eng an dem bestehenden Zustand ausgerichtet werden, wenn die im Wohnungseigentum stehenden Gebäude nicht zum Schaden aller Eigentümer vorzeitig veralten und an Wert verlieren sollen (BayObLG, ZMR 2004, 442; Merle in Bärmann, aaO, § 21 Rn. 101 mwN).
  • BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04

    Identifizierung der Verfahrensbeteiligten durch Eigentümerlisten - Einrichtung

    Auszug aus BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11
    Sofern sich die Mehraufwendungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums - der bei Maßnahmen der hier in Rede stehenden Art in der Regel zehn Jahre beträgt - amortisieren, hielten sich die Maßnahmen noch im Rahmen der modernisierenden Instandsetzung (vgl. BayObLG, FGPrax 2005, 108 ff.; KG, FGPrax 1996, 95; Merle in Bärmann, aaO, § 21 Rn. 102).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11
    Wenn - wovon das Berufungsgericht nachvollziehbar ausgeht - eine erhebliche optische Veränderung des gesamten Gebäudes mit der Maßnahme einhergeht, ist ein Nachteil regelmäßig anzunehmen und die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich (OLG Düsseldorf, FGPrax 1995, 102; OLG Köln, NZM 2000, 765; Hogenschurz in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 22 Rn. 32; Timme/Elzer, WEG, § 22 Rn. 122 jeweils mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Januar 1979 - VII ZB 9/78, BGHZ 73, 196, 202; aA BayObLG, WuM 1997, 186 f.; Merle in Bärmann, aaO, § 22 Rn. 186; Niedenführ, NZM 2001, 1105, 1107 f.).
  • BGH, 11.11.2011 - V ZR 65/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Kostenfreistellungsanspruch des einer baulichen

    Auszug aus BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11
    Denn die nicht zustimmenden Wohnungseigentümer sind von den Kosten der § 22 Abs. 1 WEG unterfallenden Maßnahmen ohnehin befreit (§ 16 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 WEG; näher Senat, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 65/11, NJW 2012, 603 Rn. 4, 6 ff.).
  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 195/11

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden

    Auszug aus BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11
    Sie muss konkret und objektiv sein; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - V ZB 27/90, BGHZ 116, 392, 396; Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 195/11, NJW 2012, 2725 Rn. 12 mwN; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 170 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.1995 - 3 Wx 483/94

    Rundumbalkonverglasung als Eingriff in den Bereich des Gemeinschaftseigentums

    Auszug aus BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11
    Wenn - wovon das Berufungsgericht nachvollziehbar ausgeht - eine erhebliche optische Veränderung des gesamten Gebäudes mit der Maßnahme einhergeht, ist ein Nachteil regelmäßig anzunehmen und die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich (OLG Düsseldorf, FGPrax 1995, 102; OLG Köln, NZM 2000, 765; Hogenschurz in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 22 Rn. 32; Timme/Elzer, WEG, § 22 Rn. 122 jeweils mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Januar 1979 - VII ZB 9/78, BGHZ 73, 196, 202; aA BayObLG, WuM 1997, 186 f.; Merle in Bärmann, aaO, § 22 Rn. 186; Niedenführ, NZM 2001, 1105, 1107 f.).
  • OLG Köln, 12.01.2000 - 16 Wx 149/99

    WEG; Bauliche Veränderungen

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Diese Norm betrifft die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen, die über eine (modernisierende) Instandsetzung hinausgehen und einen Instandsetzungsbedarf nicht voraussetzen (näher Senat, Urteile vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11, BGHZ 196, 45 Rn. 12; vom 18. Februar 2011 - V ZR 82/10, NJW 2011, 1221 Rn. 9 f.).
  • BGH, 18.11.2016 - V ZR 49/16

    Wohnungseigentum: Nicht hinzunehmender Nachteil bei Ausstrahlung einer baulichen

    Deshalb liegt ein Nachteil, den ein anderer Wohnungseigentümer in der Anlage nicht hinnehmen muss, nicht nur vor, wenn eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums zu einer erheblichen optischen Veränderung des gesamten Gebäude führt (Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11, BGHZ 196, 45 Rn. 5), sondern auch dann, wenn eine solche Veränderung die Folge einer baulichen Veränderung des Sondereigentums ist.

    Bei dieser ist zwar im Grundsatz nicht zu prüfen, ob sich das Erscheinungsbild des Gebäudes positiv oder negativ verändert hat; denn das können im Regelfall auch verständige Wohnungseigentümer unterschiedlich bewerten, selbst wenn die Maßnahme dem gängigen Zeitgeschmack entsprechen sollte (vgl. Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11, BGHZ 196, 45 Rn. 5).

  • BGH, 24.05.2013 - V ZR 220/12

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Überwachung des Eingangsbereichs einer

    Diese können auch in einer erheblichen optischen Veränderung des Gebäudes bestehen (dazu: Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11, NJW 2013, 1439 Rn. 5 f.).
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