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   BGH, 14.12.2016 - 2 ARs 258/16, 2 AR 195/16   

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https://dejure.org/2016,55120
BGH, 14.12.2016 - 2 ARs 258/16, 2 AR 195/16 (https://dejure.org/2016,55120)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2016 - 2 ARs 258/16, 2 AR 195/16 (https://dejure.org/2016,55120)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - 2 ARs 258/16, 2 AR 195/16 (https://dejure.org/2016,55120)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 13a StPO; § 14 StPO; § 19 StPO
    Zurückweisung der Anträge auf Bestimmung des zuständigen Gerichts, auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung eines Verteidigers

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    §§ 13a, 14, 19 StPO, § 23 EGGVG, §§ 14

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit eines Antrags vor dem Bundesgerichtshof (BGH) betreffend Zuständigkeitsbestimmungen bzgl. Richter und Gericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit eines Antrags vor dem Bundesgerichtshof (BGH) betreffend Zuständigkeitsbestimmungen bzgl. Richter und Gericht

  • rechtsportal.de

    StPO § 13a; StPO § 14 ; StPO § 19
    Statthaftigkeit eines Antrags vor dem Bundesgerichtshof (BGH) betreffend Zuständigkeitsbestimmungen bzgl. Richter und Gericht

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.09.2016 - 2 ARs 84/16

    Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH (Offenlassen der Voraussetzungen des

    Auszug aus BGH, 14.12.2016 - 2 ARs 258/16
    Der Antragsteller befindet sich, wie dem Senat unter anderem aus dem Verfahren 2 ARs 84/16 bekannt ist, seit dem 13. September 2011 in Strafhaft.

    Nachdem er von einem Hafturlaub nicht zurückgekehrt war, wurde er am 8. Dezember 2014 in P. festgenommen und zum Zwecke des Rücktransports in die Justizvollzugsanstalt B. eingeliefert, woraus sich mehrere Gerichtsstandsbestimmungsanregungen des Verurteilten ergaben (vgl. u.a. Senat, Beschluss vom 27. September 2016 - 2 ARs 84/16, juris).

    b) Ein Tätigwerden des Bundesgerichtshofs ist jedenfalls nur dann veranlasst, wenn sich dem Vorbringen des Antragstellers Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, dass eine schützenswerte Rechtsposition des Antragstellers tangiert sein kann, dass nämlich tatsächlich ein Zuständigkeitsstreit zwischen verschiedenen Gerichten besteht, und der Bundesgerichtshof als gemeinschaftliches oberes Gericht zur Entscheidung berufen sein kann (so bereits Senat, Beschluss vom 27. September 2016 - 2 ARs 84/16 Rn. 9, juris).

  • KG, 02.09.2016 - 4 Ws 125/16

    Strafverfahren: Pflichtverteidigerwechsel aus Gründen der gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 14.12.2016 - 2 ARs 258/16
    Verfahren 4 Ws 125/16 (V): Mit Schreiben an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Berlin begehrte der Antragsteller die Verlegung aus dem Strafvollzug des Landes Baden-Württemberg in den Strafvollzug des Landes Berlin.
  • BGH, 11.05.2017 - 2 ARs 290/16

    Verwerfung der Beschwerden als unzulässig; Behinderung des Senats durch

    Im Verfahren 2 ARs 258/16 = 2 AR 195/16 wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 9. Juni 2016, zwei weitere 8. April 2016, zwei weitere 24. Mai 2016 und 30. Mai 2016, die in den Verfahren 4 VAs 6/16, 4 VAs 1/16, 4 VAs 2/16, 4 Ws 123/16, 4 Ws 116/16, 4 Ws 125/16 ergangen sind.

    - 2 ARs 258/16, betreffend die Aktenzeichen 4 Ws 123/16, 4 Ws 116/16, 4 Ws 125/16, 4 VAs 6/16, 4 VAs 1/16 und 4 VAs 2/16.

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