Rechtsprechung
   BGH, 14.12.2017 - 3 StR 561/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,52276
BGH, 14.12.2017 - 3 StR 561/17 (https://dejure.org/2017,52276)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2017 - 3 StR 561/17 (https://dejure.org/2017,52276)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 3 StR 561/17 (https://dejure.org/2017,52276)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,52276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19

    Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren

    Als taugliche Hilfeleistung ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, die die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert, ohne dass sie für den Erfolgseintritt in seinem konkreten Gepräge kausal werden müsste (BGH, Urteile vom 01.08.2000 - 5 StR 624/99, juris Rn. 8; vom 14.11.2019 - 3 StR 561/17, juris Rn. 20).
  • LG Wiesbaden, 01.11.2022 - 6 KLs 1111 Js 27125/12

    Cum-Ex: Bewährungsstrafen wegen Steuerhinterziehung

    Als taugliche Hilfeleistung ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, die die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert, ohne dass sie für den Erfolgseintritt in seinem konkreten Gepräge kausal werden müsste (BGH, Urteil vom 01.08.2000 - 5 StR 624/99, Urteil vom 14.11.2019 - 3 StR 561/17).
  • LG Bonn, 16.05.2023 - 29 KLs 5/22
    Als taugliche Hilfeleistung ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, die die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert, ohne dass sie für den Erfolgseintritt in seinem konkreten Gepräge kausal werden müsste (BGH, Urteile vom 01.08.2000 - 5 StR 624/99, juris Rn. 8; vom 14.11.2019 - 3 StR 561/17, juris Rn. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht