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   BGH, 14.12.2021 - 1 StR 234/21   

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https://dejure.org/2021,57421
BGH, 14.12.2021 - 1 StR 234/21 (https://dejure.org/2021,57421)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2021 - 1 StR 234/21 (https://dejure.org/2021,57421)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2021 - 1 StR 234/21 (https://dejure.org/2021,57421)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 StPO, § 261 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen im Rahmen einer "Aussage-gegen-Aussage"-Konstellation; Sachaufklärung durch einen aussagepsychologischen Sachverständigen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung zum Vorwurf der Vergewaltigung der Stieftochter durch Eindringen mit dem Penis i.R.e. ʺAussage-gegen-Aussageʺ-Konstellation

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beweiswürdigung zum Vorwurf der Vergewaltigung der Stieftochter durch Eindringen mit dem Penis i.R.e. ʺAussage-gegen-Aussageʺ-Konstellation

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 118
  • StV 2022, 369
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.02.2020 - 1 StR 612/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung in

    Auszug aus BGH, 14.12.2021 - 1 StR 234/21
    In einer solchen Fallgestaltung, in der die Entscheidung maßgeblich davon abhängt, ob das Gericht den Angaben der einzigen Belastungszeugin folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die seine Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegung einbezogen hat (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2021 - 1 StR 109/21 Rn. 10; vom 6. August 2020 - 1 StR 178/20 Rn. 8; vom 18. März 2020 - 1 StR 67/20 Rn. 7 und vom 12. Februar 2020 - 1 StR 612/19 Rn. 4; je mwN).
  • BGH, 18.03.2020 - 1 StR 67/20

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche umfassende Gesamtbetrachtung bei

    Auszug aus BGH, 14.12.2021 - 1 StR 234/21
    In einer solchen Fallgestaltung, in der die Entscheidung maßgeblich davon abhängt, ob das Gericht den Angaben der einzigen Belastungszeugin folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die seine Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegung einbezogen hat (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2021 - 1 StR 109/21 Rn. 10; vom 6. August 2020 - 1 StR 178/20 Rn. 8; vom 18. März 2020 - 1 StR 67/20 Rn. 7 und vom 12. Februar 2020 - 1 StR 612/19 Rn. 4; je mwN).
  • BGH, 16.06.2021 - 1 StR 109/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen;

    Auszug aus BGH, 14.12.2021 - 1 StR 234/21
    In einer solchen Fallgestaltung, in der die Entscheidung maßgeblich davon abhängt, ob das Gericht den Angaben der einzigen Belastungszeugin folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die seine Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegung einbezogen hat (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2021 - 1 StR 109/21 Rn. 10; vom 6. August 2020 - 1 StR 178/20 Rn. 8; vom 18. März 2020 - 1 StR 67/20 Rn. 7 und vom 12. Februar 2020 - 1 StR 612/19 Rn. 4; je mwN).
  • BGH, 07.10.2021 - 1 StR 315/21

    Rücktritt vom Versuch (erforderliche Rettungshandlung beim Rücktritt des

    Auszug aus BGH, 14.12.2021 - 1 StR 234/21
    c) Die Adhäsionsentscheidung kann infolge der Aufhebung der Verurteilung ebenfalls keinen Bestand haben (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - 1 StR 315/21 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 579/05

    Rechtsfehlerhafte Annahme der eigenen Sachkunde bezüglich die

    Auszug aus BGH, 14.12.2021 - 1 StR 234/21
    (b) Überdies hat das Landgericht nicht rechtsfehlerfrei gewürdigt, ob der Inhalt der Angaben der Nebenklägerin im Zusammenhang mit den von der Strafkammer angesprochenen Sorgerechtsstreitigkeiten zwischen dem Angeklagten und der Zeugin M. um den gemeinsamen Sohn A. (UA S. 50 f.) und möglichen innerfamiliären Beeinflussungen stehen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 StR 455/14 Rn. 23; Beschluss vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05 Rn. 11).
  • BGH, 06.08.2020 - 1 StR 178/20

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation)

    Auszug aus BGH, 14.12.2021 - 1 StR 234/21
    In einer solchen Fallgestaltung, in der die Entscheidung maßgeblich davon abhängt, ob das Gericht den Angaben der einzigen Belastungszeugin folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die seine Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegung einbezogen hat (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2021 - 1 StR 109/21 Rn. 10; vom 6. August 2020 - 1 StR 178/20 Rn. 8; vom 18. März 2020 - 1 StR 67/20 Rn. 7 und vom 12. Februar 2020 - 1 StR 612/19 Rn. 4; je mwN).
  • BGH, 20.05.2015 - 2 StR 455/14

    Lückenhafte Beweiswürdigung bei der Gefahr von Scheinerinnerungen

    Auszug aus BGH, 14.12.2021 - 1 StR 234/21
    (b) Überdies hat das Landgericht nicht rechtsfehlerfrei gewürdigt, ob der Inhalt der Angaben der Nebenklägerin im Zusammenhang mit den von der Strafkammer angesprochenen Sorgerechtsstreitigkeiten zwischen dem Angeklagten und der Zeugin M. um den gemeinsamen Sohn A. (UA S. 50 f.) und möglichen innerfamiliären Beeinflussungen stehen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 StR 455/14 Rn. 23; Beschluss vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05 Rn. 11).
  • BGH, 14.11.1961 - 5 StR 445/61

    Entscheidung über die Hinzuziehung eines weiteren Sachverständigen wegen

    Auszug aus BGH, 14.12.2021 - 1 StR 234/21
    Sachaufklärung durch ihn - von der umfassenden Befragung des Opferzeugen im Rahmen der Exploration abgesehen - wäre mit § 80 StPO nicht zu vereinbaren (vgl. UA S. 27 und dazu BGH, Urteile vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98 Rn. 31 f., BGHSt 45, 164, 174 und vom 14. November 1961 - 5 StR 445/61 Rn. 6; Rogall in SK-StPO, 5. Aufl., § 80 Rn. 16 ff.).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 14.12.2021 - 1 StR 234/21
    Sachaufklärung durch ihn - von der umfassenden Befragung des Opferzeugen im Rahmen der Exploration abgesehen - wäre mit § 80 StPO nicht zu vereinbaren (vgl. UA S. 27 und dazu BGH, Urteile vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98 Rn. 31 f., BGHSt 45, 164, 174 und vom 14. November 1961 - 5 StR 445/61 Rn. 6; Rogall in SK-StPO, 5. Aufl., § 80 Rn. 16 ff.).
  • BGH, 27.02.2013 - 2 StR 206/12

    Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 14.12.2021 - 1 StR 234/21
    (a) Fragwürdig ist, ob sich sämtliche vom Landgericht aufgezeigte Abweichungen in den Angaben der Nebenklägerin bei den drei Vernehmungen (der polizeilichen, ermittlungsrichterlichen und ergänzenden Vernehmung in der Hauptverhandlung) sowie bei der Begutachtung durch die Sachverständige, insbesondere bezüglich des Beginns der Tatserie und des Zeitpunkts des erstmaligen Eindringens mit einem Finger, tatsächlich mit einem ?Inkadenzphänomen? erklären ließen (insbesondere UA S. 39 f., 61; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Februar 2013 - 2 StR 206/12 Rn. 18).
  • BGH, 13.12.2023 - 1 StR 340/23

    Rüge der rechtsfehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrags; Erachtung von Indiz-

    Diese Verurteilung hatte der Senat auf die Revision des Angeklagten aufgrund von Beweiswürdigungsfehlern mit den Feststellungen aufgehoben; insbesondere hatte das Tatgericht eine Fremdsuggestion durch die Mutter der Nebenklägerin nicht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen (Urteil vom 14. Dezember 2021 - 1 StR 234/21).
  • BGH, 08.03.2022 - 1 StR 454/21

    Beweiswürdigung (Würdigung der mangelnden Aussagekonstanz des Belastungszeugen)

    a) Die Beweiswürdigung erweist sich wegen mangelnder Erläuterung fehlender Aussagekonstanz bezüglich einer zwar nicht angeklagten, gleichwohl markanten Missbrauchstat bzw. eines unaufgeklärt gebliebenen Widerspruchs als durchgreifend rechtsfehlerhaft (zum Prüfungsmaßstab zuletzt BGH, Urteil vom 14. Dezember 2021 - 1 StR 234/21 Rn. 8 mwN).
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