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   BGH, 15.01.1959 - VII ZR 15/58   

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https://dejure.org/1959,566
BGH, 15.01.1959 - VII ZR 15/58 (https://dejure.org/1959,566)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1959 - VII ZR 15/58 (https://dejure.org/1959,566)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1959 - VII ZR 15/58 (https://dejure.org/1959,566)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 29, 171
  • NJW 1959, 875
  • MDR 1959, 385
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.06.1951 - V ZR 86/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.01.1959 - VII ZR 15/58
    Daß ein Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grunde gekündigt werden kann, auch wenn die Parteien dies nicht ausdrücklich vorgesehen haben, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BGH in NJW 1951, 836 und die dort angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts).
  • OLG Celle, 02.12.2021 - 2 U 64/21

    Kündigungsrecht der Mieter nach den Grundsätzen des Wegfalls der

    Dauerschuldverhältnisse, deren Durchführung erheblich gefährdet und deshalb einem Teil nicht mehr zumutbar waren, konnten nach altem Recht auf der Grundlage von § 242 BGB aus wichtigem Grunde gekündigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1959, Az.: VII ZR 15/58 = JZ 1959, 482f.).
  • BGH, 02.02.1989 - IX ZR 182/87

    Anspruch des Schuldners auf Rückgewähr der Bürgschaft und ggf. auf Herausgabe der

    Daß nach § 242 BGB die Kündigung eines solchen Vertrages aus wichtigem Grund zulässig ist, auch wenn die Parteien dies nicht ausdrücklich vorgesehen haben (BGHZ 29, 171, 172; 41, 104, 108; ständig), und einen Anspruch auf Ersatz des durch die Kündigung erwachsenen Schadens auslösen kann (BGH, Urt. v. 11. Februar 1981 aaO), hat der Berufungsrichter ebenso zutreffend dargelegt wie seine Ansicht, daß im vorliegenden Falle auch dieser Anspruch von der Vertragserfüllungsbürgschaft mitumfaßt sei (vgl. § 767 Abs. 1 Satz 2 BGB; Senatsurt. v. 17. Dezember 1987 - IX ZR 263/86, NJW 1988, 907).
  • BGH, 18.05.1966 - IV ZR 105/65

    Rückgabe von Geschenken unter Verlobten

    Da es sich somit nicht um einen "Wegfall des Rechtsgrundes" handelt, steht der Bejahung der Anwendbarkeit des § 815 BGB auch nicht das in BGHZ 29, 171 abgedruckte Urteil des VII, Zivilsenats entgegen.
  • BGH, 05.10.1967 - VII ZR 143/65

    Auslegung von § 815 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Rückforderung von zum Zwecke

    Es wird daran festgehalten, daß § 815 BGB bei Wegfall des rechtlichen Grundes (§ 812 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 BGB) nicht gilt (Bestätigung von BGHZ 29, 171).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 15. Januar 1959 BGHZ 29, 171 ausgesprochen, daß § 815 BGB die Rückforderung wegen eines gegen Treu und Glauben verstoßenden Verhaltens nur im Falle des Nichteintritts des mit einer Leistung bezweckten Erfolges (§ 812 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2. BGB) ausschließt, nicht auch bei Wegfall des Rechtsgrundes (§ 812 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BGB).

    Es fällt dadurch der Rechtsgrund für Leistungen weg, die für einen über die Beendigung hinausreichenden Zeitraum bewirkt worden sind (BGHZ 29, 171, 173 ff [BGH 15.01.1959 - VII ZR 15/58] und 47, 157, 161).

  • BGH, 22.05.1967 - VIII ZR 25/65

    Anspruch auf Ersatz von Umbaukosten; Teilweise Erledigung bei einer Widerklage;

    Diese waren und bleiben aufgrund des Vertrages geschuldet und können nicht zurückgefordert werden (BGHZ 29, 171, 173) [BGH 15.01.1959 - VII ZR 15/58].
  • OLG Karlsruhe, 22.01.1997 - 13 U 9/95

    Rücktritt vom Erbvertrag bei Nichterfüllung einer vereinbarten Pflegeleistung

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  • BGH, 04.10.1979 - III ZR 28/78

    Entschädigung für einen enteignenden Eingriff in das Nutzungsrecht an einem

    Nun ist allerdings jedes Dauerschuldverhältnis - und als ein solches ist der Vertrag vom Oktober 1941 anzusehen - aus wichtigem Grunde kündbar (vgl. BGHZ 29, 172 [BGH 15.01.1959 - VII ZR 15/58] ; 41, 108) [BGH 30.01.1964 - VII ZR 5/63] .
  • OLG Karlsruhe, 07.09.2010 - 17 U 46/09

    Schuldnerverzug bei Nichtauszahlung eines gekündigten Bankkontoguthabens wegen

    Denn mit Wirksamwerden der am 27.12.2006 erklärten Kündigung des Darlehensvertrages ist der Rechtsgrund für die weitere Nutzung des ihr darlehensweise zur Verfügung gestellten Kapitals durch die Beklagte weggefallen (vgl. BGH NJW 1959, 875), sodass sie den Klägerinnen nach §§ 812 Abs. 1 S. 2 1. Alt., 818 Abs. 1 BGB die ab diesem Zeitpunkt realisierten Gebrauchsvorteile herausgeben muss.
  • BGH, 10.07.1959 - VI ZR 87/58

    Rechtsmittel

    Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts ist die Folgerung unabweisbar, daß eine wirksame Einwilligung des Klägers zu der Operation nicht vorgelegen hat und daß die Vornahme der Operation zugleich ein Verstoß gegen den Arztvertrag darstellt (vgl. auch BGHZ 29, 46; 29, 176) [BGH 15.01.1959 - VII ZR 15/58].
  • BSG, 15.07.1993 - 1 RK 29/92

    Ersatzkasse - Freiwillige Mitglieder - Beitragserhöhung - Kündigung

    Selbst wenn man davon ausgeht, daß bei Dauerschuldverhältnissen stets die Möglichkeit besteht, aus wichtigem Grunde zu kündigen (s dazu BGH in NJW 1951, 836; BGHZ 29, 171, 172; 41, 104, 108; Heinrichs in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch [ BGB ], Komm, 50. Aufl., Einl 18 vor § 241 und § 326 RdNr. 3), und daß die hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auf die Kündigung des Versicherungsverhältnisses eines Ersatzkassenmitgliedes übertragbar sind, kann der Klage auf Freistellung von der Beitragszahlung für Dezember 1988 nicht stattgegeben werden.
  • OLG Hamm, 14.04.1989 - 26 U 159/88

    Beurkundungpflichtigkeit von Bauverträgen in Verbindung mit in Aussicht

  • BGH, 25.05.1970 - V ZR 90/67

    Anforderungen für das Vorliegen eines Dissens bei einem Kaufvertrag -

  • BAG, 17.10.1989 - 3 AZR 725/87

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Versicherungsvertrages aufgrund des

  • BGH, 04.05.1972 - VII ZR 37/71

    Kündigung eines langfristigen Dauerschuldverhältnisses eigener Art - Vorliegen

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