Rechtsprechung
   BGH, 15.01.1963 - 5 StR 541/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,4156
BGH, 15.01.1963 - 5 StR 541/62 (https://dejure.org/1963,4156)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1963 - 5 StR 541/62 (https://dejure.org/1963,4156)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1963 - 5 StR 541/62 (https://dejure.org/1963,4156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,4156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auszug aus BGH, 15.01.1963 - 5 StR 541/62
    Hieraus erhellt, daß derjenige, der sich auf Grund einer Täuschung zu einer Leistung verpflichtet und dafür eine gleichwertige Leistung erhalten soll, allein deshalb noch nicht ohne weiteres im Sinne des Betrugstatbestandes geschädigt ist, obwohl er durch den Vertragsabschluß in seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit beeinträchtigt wird (vgl. BGHSt 16, 321).

    Diese können (vgl. BGHSt 16, 321) insbesondere dann vorliegen, wenn der Erwerber.

    Soweit im Falle 16 B. (und Zi.) Fräulein Ma. zur Unterschrift unter eine Bestellung veranlaßt haben, ist dem Urteilszusammenhang ohne weiteres zu entnehmen, daß für diese, eine Blitzschutzanlage völlig unnütz war und deshalb ein Schaden vorlag (vgl. BGHSt 16, 321, 326, 328 [BGH 16.08.1961 - 4 StR 166/61]oben).

  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 15.01.1963 - 5 StR 541/62
    Die Provision scheidet nämlich als erstrebter Vermögensvorteil im Sinne des § 263 StGB aus, weil zum Tatbestand des Betruges gehört, daß der Täter sich den rechtswidrigen Vermögensvorteil durch die Vermögensverfügung des Getäuschten verschaffen will, die den Vermögensschaden verursacht (BGHSt 6, 115 - sogenannte Stoffgleichheit).

    Nur wenn dieser Anspruch in seinen Wert hinter der Verpflichtung zur Gegenleistung zurückbleibt, ist ein Schaden im Sinne des § 263 StGB vorhanden (vgl. BGHSt 16, 220, 221) [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60], der gleichsam die Kehrseite (vgl. BGHSt 6, 116 [BGH 06.04.1954 - 5 StR 74/54]) des erstrebten Vermögensvorteils ist.

  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 342/60

    Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Amtspflichtsverletzung im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 15.01.1963 - 5 StR 541/62
    Bei den Entscheidungen, die sich mit der Einrichtung und Besetzung der Ferienkammern befassen (RGSt 37, 59, 60; 40, 84, 85; 54, 252, 253; BGHZ 9, 30, 33 [BGH 10.02.1953 - IV ZB 87/52]; BGHSt 15, 217, 221) [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60], geht es vielmehr um die Frage, wer die Bildung von Ferienkammern anordnet.

    Auch in BGHSt 15, 217, 220 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60]/221 heißt es: "Nun wird durch die Einrichtung der Ferienkammern und Feriensenate die Besetzung der Spruchkörper und die Verteilung der Geschäfte für die Dauer der Gerichtsferien - also immerhin für zwei Monate des Jahres - wesentlich geändert.

  • RG, 22.01.1904 - 6217/03

    1. Bedarf es auch zur Bildung der Ferienkammern oder Feriensenate einer Anordnung

    Auszug aus BGH, 15.01.1963 - 5 StR 541/62
    Bei den Entscheidungen, die sich mit der Einrichtung und Besetzung der Ferienkammern befassen (RGSt 37, 59, 60; 40, 84, 85; 54, 252, 253; BGHZ 9, 30, 33 [BGH 10.02.1953 - IV ZB 87/52]; BGHSt 15, 217, 221) [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60], geht es vielmehr um die Frage, wer die Bildung von Ferienkammern anordnet.

    Schon RGSt 37, 59, 60 führt aus, daß es sich "auch bei der, während der Gerichtsferien erfahrungsmäßig in größerem Umfange erfolgenden, Beurlaubung von Gerichtsmitgliedern um deren dauernde Verhinderung im Sinne des § 62 (jetzt 63) Abs. 2 GVG handelt".

  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 429/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.01.1963 - 5 StR 541/62
    Es soll nur auf BGH NJW 1951, 970 aufmerksam gemacht werden, wonach bei erheblicher Fristüberschreitung besonders strenge Anforderungen an die Vollständigkeit der Gründe zu stellen sind.
  • BGH, 10.02.1953 - IV ZB 87/52

    Ferienkammern und Feriensenate

    Auszug aus BGH, 15.01.1963 - 5 StR 541/62
    Bei den Entscheidungen, die sich mit der Einrichtung und Besetzung der Ferienkammern befassen (RGSt 37, 59, 60; 40, 84, 85; 54, 252, 253; BGHZ 9, 30, 33 [BGH 10.02.1953 - IV ZB 87/52]; BGHSt 15, 217, 221) [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60], geht es vielmehr um die Frage, wer die Bildung von Ferienkammern anordnet.
  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 15.01.1963 - 5 StR 541/62
    Nur wenn dieser Anspruch in seinen Wert hinter der Verpflichtung zur Gegenleistung zurückbleibt, ist ein Schaden im Sinne des § 263 StGB vorhanden (vgl. BGHSt 16, 220, 221) [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60], der gleichsam die Kehrseite (vgl. BGHSt 6, 116 [BGH 06.04.1954 - 5 StR 74/54]) des erstrebten Vermögensvorteils ist.
  • RG, 23.02.1920 - III 954/19

    Kann ein bei einem Landgericht als Hilfsrichter beschäftigter und der Strafkammer

    Auszug aus BGH, 15.01.1963 - 5 StR 541/62
    Bei den Entscheidungen, die sich mit der Einrichtung und Besetzung der Ferienkammern befassen (RGSt 37, 59, 60; 40, 84, 85; 54, 252, 253; BGHZ 9, 30, 33 [BGH 10.02.1953 - IV ZB 87/52]; BGHSt 15, 217, 221) [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60], geht es vielmehr um die Frage, wer die Bildung von Ferienkammern anordnet.
  • RG, 14.07.1921 - 802/21

    Dürfen zu Vorsitzenden von Ferienkammern nur die in § 61 Satz 1 GVG. bezeichneten

    Auszug aus BGH, 15.01.1963 - 5 StR 541/62
    Abgesehen davon, daß nach herrschender Meinung von der Anwendung des § 62 Abs. 1 Satz 1 während der Gerichtsferien ausnahmsweise abgesehen werden darf (vgl. Schäfer in Löwe/Rosenberg 20. Aufl. § 201 GVG Anm. 1; RGSt 56, 143, 145), hat das Direktorium am 29. Juni 1962 den Landgerichtsdirektor Nolte zum Vorsitzenden der 1. Großen Ferienstrafkammer bestellt.
  • RG, 22.03.1907 - IV 1128/06

    Ist es zulässig, die Ferienkammer unter Zuziehung von Amtsrichtern als

    Auszug aus BGH, 15.01.1963 - 5 StR 541/62
    Bei den Entscheidungen, die sich mit der Einrichtung und Besetzung der Ferienkammern befassen (RGSt 37, 59, 60; 40, 84, 85; 54, 252, 253; BGHZ 9, 30, 33 [BGH 10.02.1953 - IV ZB 87/52]; BGHSt 15, 217, 221) [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60], geht es vielmehr um die Frage, wer die Bildung von Ferienkammern anordnet.
  • BGH, 22.12.1964 - 5 StR 557/64

    Rechtsmittel

    Wie das Präsidium nach dem unveröffentlichten Urteil des Senatsvom 15. Januar 1963 - 5 StR 541/62 - die richterlichen Mitglieder solcher Ferienstrafkammern noch während des Geschäftsjahres bestimmen darf, so ist es auch zulässig, die dazu gehörigen Schöffen erst zu dieser Zeit auszulosen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht