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BGH, 15.01.1971 - 2 StR 600/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Umfang der Pflicht eines Richters, die Nichtvereidigung eines Zeugen nach § 48 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) zu begründen - Angabe der für die Ausübung seines Ermessens maßgebenden Erwägungen - Bedeutung der Begründungspflicht im Verfahren wegen einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 24, 69
- NJW 1971, 814
- MDR 1971, 412
- DB 1971, 1714
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.06.1960 - 4 StR 20/60
Auszug aus BGH, 15.01.1971 - 2 StR 600/70
Zur gleichlautenden Vorschrift des § 62 StPO (Zeugenvereidigung in Bagatellstrafsachen) hat der Bundesgerichtshof bereits in den Urteilen BGHSt 10, 109 und 14, 374 entschieden, daß der Richter verpflichtet sei, den Verfahrensbeteiligten den Grund für die Nichtvereidigung anzugeben.Den Einwand, daß der Begründungszwang sich in Bußgeldsachen zu einem größeren Schutz der Betroffenen auswirke, als er dem Angeklagten in den wesentlich bedeutsameren Strafsachen zuteil werde, hat bereits das Urteil BGHSt 14, 376 f [BGH 15.06.1960 - 4 StR 20/60]ür § 62 StPO mit zutreffender Begründung zurückgewiesen.
- OLG Hamm, 25.06.1969 - 1 Ws OWi 188/69
Auszug aus BGH, 15.01.1971 - 2 StR 600/70
So zu entscheiden, sieht sich aber das Oberlandesgericht wegen der abweichenden Ansichten des Oberlandesgerichts Hamm in NJW 1969, 1867 und des Oberlandesgerichts Hamburg in MDR 1970, 527 gehindert. - BGH, 07.02.1957 - 4 StR 453/56
Auszug aus BGH, 15.01.1971 - 2 StR 600/70
Zur gleichlautenden Vorschrift des § 62 StPO (Zeugenvereidigung in Bagatellstrafsachen) hat der Bundesgerichtshof bereits in den Urteilen BGHSt 10, 109 und 14, 374 entschieden, daß der Richter verpflichtet sei, den Verfahrensbeteiligten den Grund für die Nichtvereidigung anzugeben.
- OLG Koblenz, 29.02.2000 - 1 Ss 27/00
Fahrlässige Tötung; Alkoholisierung des Fahrers; Verteidigung der Rechtsordnung; …
Auch die "von dem Sachverhalt voll und zutreffend unterrichtete Bevölkerung" (BGHSt 24, 69) wird dies immer in ihre Überlegungen mit einbeziehen.