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   BGH, 15.01.1982 - 2 StR 153/81   

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https://dejure.org/1982,1051
BGH, 15.01.1982 - 2 StR 153/81 (https://dejure.org/1982,1051)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1982 - 2 StR 153/81 (https://dejure.org/1982,1051)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1982 - 2 StR 153/81 (https://dejure.org/1982,1051)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Auslieferungsvertrages zwischen dem Deutschen Reich und Großbritannien - Anwendung der Vereinbarung über die Auslieferung flüchtiger Verbrecher - Erforderlichkeit richterlicher Handlungen für die Vorbereitung eines Auslieferungsersuchens - Strafverfolgung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 347
  • NJW 1982, 1238
  • MDR 1982, 425
  • NStZ 1982, 163 (Ls.)
  • StV 1982, 202
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.12.1968 - 1 StR 508/67

    Durchführung des Grundsatzes der Spezialität im Auslieferungsverkehr - "Tat" im

    Auszug aus BGH, 15.01.1982 - 2 StR 153/81
    Da in dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien bestehenden Auslieferungsvertrag nichts anderes bestimmt ist, erwachsen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur den Vertragsstaaten (vgl. BGHSt 18, 218; 22, 307, 309), [BGH 20.12.1968 - 1 StR 508/67]und die Angeklagte kann daraus keine Rechte herleiten.
  • BGH, 16.01.1963 - 2 StR 398/62
    Auszug aus BGH, 15.01.1982 - 2 StR 153/81
    Da in dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien bestehenden Auslieferungsvertrag nichts anderes bestimmt ist, erwachsen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur den Vertragsstaaten (vgl. BGHSt 18, 218; 22, 307, 309), [BGH 20.12.1968 - 1 StR 508/67]und die Angeklagte kann daraus keine Rechte herleiten.
  • BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80

    Lockspitzel Rauschgiftgeschäft - Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art.

    Auszug aus BGH, 15.01.1982 - 2 StR 153/81
    Ein Strafverfolgungsverbot mit der Wirkung eines von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernisses kann allenfalls dann vorliegen, wenn sich der Staat mit der weiteren Verfolgung der Angeklagten dem Vorwurf arglistigen Verhaltens aussetzen würde (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1981 - 2 StR 370/80 = NJW 1981, 1626).
  • BGH, 21.08.1980 - 4 StR 441/80

    Handeln ohne wirtschaftliche Not als Strafschärfungsgrund

    Auszug aus BGH, 15.01.1982 - 2 StR 153/81
    Er macht vielmehr - gemäß dem Antrag des Generalbundesanwalts - von der Möglichkeit Gebrauch, die Strafe auf die für den Normalfall vorgesehene gesetzliche Mindeststrafe von fünf Jahren herabzusetzen (§ 354 Abs. 1 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 21. August 1980 - 4 StR 441/80).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.1979 - IV B 40/79
    Auszug aus BGH, 15.01.1982 - 2 StR 153/81
    Allerdings kann sich der Senat der von dem Generalbundesanwalt unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (MDR 1979, 609, 610) vertretenen Auffassung nicht anschließen, die Vereidigung des Zeugen R. habe deshalb nicht gegen § 60 Nr. 2 StPO verstoßen, weil die Vorschriften der Strafprozeßordnung im Rahmen eines Auslieferungsverfahrens nicht anwendbar seien.
  • BGH, 30.04.1990 - StB 8/90

    Strafprozessuale Verwertbarkeit völkerrechtswidrig erlangter Aufzeichnungen von

    Vielmehr ist anerkannt, daß der einzelne, der von einer völkerrechtswidrigen Maßnahme betroffen ist (insbesondere von der Verletzung eines völkerrechtlichen Vertrags, der ihm keine Rechte als Individuum gewährt), sich in einem anschließenden gegen ihn gerichteten inländischen Strafverfahren wegen einer im Inland begangenen Straftat grundsätzlich nicht auf die vom Gewahrsamsstaat verübte Völkerrechtswidrigkeit berufen kann, um daraus strafprozessuale Vorteile für sich herzuleiten (vgl. BVerfG, NJW 1986, 1427; BVerfG, NStZ 1986, 468; BGH, NStZ 1984, 563; 1985, 464; BGHSt 30, 347, 349 f.; BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis - Hoheitsrechte, fremde 1 u. 2).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 617/83

    Bindung des Richters an den gesetzlich vorgegebenen Strafrahmen - Anwendung der

    Zwar ist es nicht ausgeschlossen, auch bei Vorliegen mehrerer Erschwerungsgründe auf die Mindeststrafe zu erkennen, wenn die strafmildernden Umstände so deutlich überwiegen, daß die Strafschärfungsgründe dadurch nicht mehr ins Gewicht fallen (BGH, Urteile vom 6. Mai 1980 - 1 StR 88/80 -, vom 2. September 1981 - 2 StR 239/81 - und vom 15. Januar 1982 - 2 StR 153/81).
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