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   BGH, 15.01.1991 - 1 StR 603/90   

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https://dejure.org/1991,3546
BGH, 15.01.1991 - 1 StR 603/90 (https://dejure.org/1991,3546)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1991 - 1 StR 603/90 (https://dejure.org/1991,3546)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 1 StR 603/90 (https://dejure.org/1991,3546)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge hinsichtlich Aufklärungsmangel wegen Vernehmung der mittelbaren Zeugen ohne Anhörung unmittelbarer Tatzeugen und Identifizierungszeugen - Rechtmäßigkeit einer gerichtlichen Entscheidung bezüglich des Absehens von der Unterbringung des Angeklagten in einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21, § 64 Abs. 1; StPO § 265

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 502
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.12.1990 - 1 StR 611/90
    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 1 StR 603/90
    Einen Erfahrungssatz, daß bei psychischer Drogenabhängigkeit grundsätzlich die Gefahr neuer erheblicher Straftaten bestehe, gibt es nicht (Senatsurteil vom 11. Dezember 1990 - 1 StR 611/90).
  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 1 StR 603/90
    Ausreichend ist vielmehr, daß der Angeklagte aus dem Gang der Verhandlung erfährt, daß das Gericht die Verurteilung auf eine andere tatsächliche Grundlage stellen will, die in der zugelassenen Anklage nicht enthalten ist (BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; 28, 196; BGH NStZ 1981, 190; 1984, 422; vgl. auch BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3 und § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 2).
  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 1 StR 603/90
    Ausreichend ist vielmehr, daß der Angeklagte aus dem Gang der Verhandlung erfährt, daß das Gericht die Verurteilung auf eine andere tatsächliche Grundlage stellen will, die in der zugelassenen Anklage nicht enthalten ist (BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; 28, 196; BGH NStZ 1981, 190; 1984, 422; vgl. auch BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3 und § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 2).
  • BGH, 08.03.1984 - 2 StR 829/83

    Hinweispflicht bei anderweitiger Feststellung der Tatzeit

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 1 StR 603/90
    Ausreichend ist vielmehr, daß der Angeklagte aus dem Gang der Verhandlung erfährt, daß das Gericht die Verurteilung auf eine andere tatsächliche Grundlage stellen will, die in der zugelassenen Anklage nicht enthalten ist (BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; 28, 196; BGH NStZ 1981, 190; 1984, 422; vgl. auch BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3 und § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 2).
  • BGH, 01.12.1987 - 5 StR 458/87

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Anforderungen an die Feststellung des genauen

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 1 StR 603/90
    Ausreichend ist vielmehr, daß der Angeklagte aus dem Gang der Verhandlung erfährt, daß das Gericht die Verurteilung auf eine andere tatsächliche Grundlage stellen will, die in der zugelassenen Anklage nicht enthalten ist (BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; 28, 196; BGH NStZ 1981, 190; 1984, 422; vgl. auch BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3 und § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 2).
  • BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80

    Unterrichtung des Angeklagten, wenn der Tatrichter die Verurteilung auf

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 1 StR 603/90
    Ausreichend ist vielmehr, daß der Angeklagte aus dem Gang der Verhandlung erfährt, daß das Gericht die Verurteilung auf eine andere tatsächliche Grundlage stellen will, die in der zugelassenen Anklage nicht enthalten ist (BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; 28, 196; BGH NStZ 1981, 190; 1984, 422; vgl. auch BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3 und § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 2).
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Andere Strafsenate haben die Tatzeitänderung - teils tragend - dem Fall sonstiger Änderungen der Sachlage gleichbehandelt (BGH NStZ 1981, 190, 191; 1984, 422, 423; 1998, 26, 27; StV 1991, 502, 503; 1995, 116; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8; BGH, Beschl. vom 6. Mai 199B - 1 StR 196/97).
  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 234/14

    Hinweispflicht bei Veränderung tatsächlicher Umstände in der Hauptverhandlung

    Andernfalls vermag das Revisionsgericht nicht zu beurteilen, ob der Angeklagte bereits aus dem Gang der Verhandlung erfahren hat, dass das Gericht die Verurteilung auf eine andere tatsächliche Grundlage stellen will und der vermisste konkrete Hinweis deshalb nicht mehr erforderlich war (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 1995 - 4 StR 60/95, S. 4 f.; Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 StR 603/90, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Hinweispflicht 2; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 118).
  • BayObLG, 18.12.1992 - 1St RR 227/92

    Verurteilung; Strafgesetz; Tatsachen; Gesichtspunkt; Actio libera in causa;

    Da der Hinweis auf veränderte oder neue tatsächliche Gesichtspunkte, in denen der Tatrichter die Voraussetzungen für eine actio libera in causa gesehen hat, nicht zu den wesentlichen Förmlichkeiten gehört, deren Beachtung nur durch das Protokoll bewiesen werden könnte, erfordert die Zulässigkeit einer diesbezüglichen Verfahrensrüge die Behauptung, dass in der Hauptverhandlung von diesen im Urteil festgestellten tatsächlichen Umständen nicht oder nicht mit genügender Deutlichkeit die Rede gewesen sei, der Angeklagte also dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände nicht habe entnehmen können (BGH StV 1991, 502 ).
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