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   BGH, 15.01.1991 - 5 StR 435/90   

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https://dejure.org/1991,1839
BGH, 15.01.1991 - 5 StR 435/90 (https://dejure.org/1991,1839)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1991 - 5 StR 435/90 (https://dejure.org/1991,1839)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 5 StR 435/90 (https://dejure.org/1991,1839)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begründung eines Treueverhältnisses durch entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag - Verurteilung wegen Untreue aufgrund Ausnutzung der Unwissenheit und des Vertrauens eines Geschäftspartners im Rahmen von dessen Umschuldung - Voraussetzung für die Einrede der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675; StGB § 52 Abs. 1 §§ 263 266
    Straftaten gegen das Vermögen: Untreue

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 21.04.1972 - V ZR 52/70

    Zwangsvollstreckung aus abgetretener Sicherungsgrundschuld

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 435/90
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Zessionar den Sicherungscharakter und die Nichtvalutierung der Grundschuld kannte (BGHZ 59, 1, 2) [BGH 21.04.1972 - V ZR 52/70].

    Daß er gegenüber den Angeklagten einen entsprechenden Anspruch behielt (vgl. BGHZ 59, 1, 3) [BGH 21.04.1972 - V ZR 52/70] stellt keinen gleichwertigen Vermögensgegenstand dar (vgl. BGHSt 15, 342, 344), der den durch die Abtretung der Grundschuld eingetretenen Vermögensverlust ausgleichen konnte.

  • BGH, 16.12.1960 - 4 StR 401/60
    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 435/90
    Daß er gegenüber den Angeklagten einen entsprechenden Anspruch behielt (vgl. BGHZ 59, 1, 3) [BGH 21.04.1972 - V ZR 52/70] stellt keinen gleichwertigen Vermögensgegenstand dar (vgl. BGHSt 15, 342, 344), der den durch die Abtretung der Grundschuld eingetretenen Vermögensverlust ausgleichen konnte.
  • BGH, 30.04.1985 - X ZR 34/84

    Beweispflicht des ein Recht für sich Beanspruchenden - Beweispflicht bei zur

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 435/90
    Hinzu kommt, daß bei einer Grundschuldbestellung die Sicherungsabrede nicht eintragungsfähig ist (BGH NJW 1986, 53, 54), die Bank also aus dem Grundbuch nicht entnehmen konnte, um welche Art von Grundschuld es sich handelte.
  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55

    FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; §

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 435/90
    Die Untreue tritt hier nicht als mitbestrafte Nachtat zurück, weil die Angeklagten schon bei der Vornahme der Täuschung in einem Treueverhältnis zu dem Zeugen standen und der Tat deshalb ein zusätzlicher Unrechtsgehalt zukam (BGHSt 8, 254, 260; BGH GA 1971, 83, 84; StV 1984, 513; Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 StR 811/76 - Urteil vom 25. Juli 1978 - 5 StR 130/78 -).
  • BGH, 04.05.1976 - 5 StR 180/75

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrages aus Gründen der fehlenden

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 435/90
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß solche Vertragsbeziehungen ein Treueverhältnis begründen (BGH NStZ 1986, 361; BGH Urteil vom 1. April 1969 - 1 StR 614/68, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1969, 534; Urteil vom 4. Mai 1976 - 5 StR 180/75 - Hübner in LK 10. Aufl. StGB 266 Rdn. 54 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 435/90
    Diese müssen mit Bestimmtheit behauptet werden (BGHSt 7, 162, 163; 19, 273, 276).
  • BGH, 08.05.1984 - 1 StR 835/83

    Strafbarkeit wegen Betruges in Tateinheit mit Untreue - Anforderungen an die Rüge

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 435/90
    Die Untreue tritt hier nicht als mitbestrafte Nachtat zurück, weil die Angeklagten schon bei der Vornahme der Täuschung in einem Treueverhältnis zu dem Zeugen standen und der Tat deshalb ein zusätzlicher Unrechtsgehalt zukam (BGHSt 8, 254, 260; BGH GA 1971, 83, 84; StV 1984, 513; Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 StR 811/76 - Urteil vom 25. Juli 1978 - 5 StR 130/78 -).
  • BGH, 30.10.1985 - 2 StR 383/85

    Verwirklichung des Untreuetatbestandes durch einen Rechtsanwalt bei Zurückhaltung

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 435/90
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß solche Vertragsbeziehungen ein Treueverhältnis begründen (BGH NStZ 1986, 361; BGH Urteil vom 1. April 1969 - 1 StR 614/68, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1969, 534; Urteil vom 4. Mai 1976 - 5 StR 180/75 - Hübner in LK 10. Aufl. StGB 266 Rdn. 54 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 07.12.1965 - 5 StR 312/65

    Annahme eines Untreuetatbestandes wegen Missbrauchs der Verfügungsbefugnis über

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 435/90
    Die Verletzung der Betreuungspflicht durch die Angeklagten hat auch das Vermögen des Zeugen Sch. geschädigt oder mindestens in einer der Schädigung gleichkommenden Weise gefährdet und damit zu einem Vermögensnachteil geführt (BGHSt 20, 304, 305; BGHR StGB 266 Abs. 1 Nachteil 8).
  • BGH, 17.12.1980 - VIII ZR 307/79

    Formularmäßige Erstreckung von Sicherheiten auf künftig entstehende Forderungen -

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 435/90
    Eine solche Vereinbarung ist zulässig (BGH NJW 1981, 756; BGHR BGB 1191 Sicherungsabrede 2).
  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

  • BGH, 01.04.1969 - 1 StR 614/68

    Verurteilung wegen Untreue und Betrug - Schuldhafte Verletzung von Treuepflichten

  • BGH, 15.01.1988 - V ZR 183/86

    Gesamtschuldnerausgleich in der Auseinandersetzung einer BGB -Gesellschaft;

  • BGH, 08.02.1977 - 1 StR 811/76

    Übergehen eines Beweisantrages durch ein Gericht - Tateinheitliches

  • BGH, 25.07.1978 - 5 StR 130/78

    Verjährung der Gebührenüberhebung - Veruntreuung von Mandantengeldern in der

  • BGH, 24.11.1998 - VI ZR 388/97

    Pflicht einer Prozeßpartei zur Äußerung zu Tatvorgängen im eigenen

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß derartige Vertragsbeziehungen ein Treueverhältnis im Sinne des § 266 StGB begründen (BGH, Urteil vom 30. Oktober 1985 - 2 StR 383/85 - NStZ 1986, 361; vom 15. Januar 1991 - 5 StR 435/90 - wistra 1991, 218 m.w.N.).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 506/06

    Amtsträgerschaft eines Mitarbeiters einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft

    b) Das Landgericht hat zwischen Betrug und Untreue zutreffend Tateinheit angenommen, weil der Angeklagte B. schon bei Vornahme der Täuschungshandlungen in einem Treueverhältnis zu der GBH stand und der Tat deshalb ein zusätzlicher Unrechtsgehalt zukam (BGH wistra 1991, 218, 219 m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • OLG Koblenz, 06.11.2019 - 4 OLG 6 Ss 127/19

    Strafsache: Darstellung des Verfahrenshindernisses fehlender deutscher

    Detaillierte Feststellungen zum Tatgeschehen wären aber vor allem deswegen erforderlich gewesen, weil sich den Anklagevorwürfen Hinweise auf weitere Straftatbestände, wie denjenigen der Untreue (§ 266 Abs. 1 StGB) im Zusammenhang mit einem möglicherweise vorliegenden Geschäftsbesorgungsvertrag (vgl. dazu BGH wistra 1991, 218) im Fall 1 und des Betrugs (§ 263 Abs. 1 StGB) im Fall 2, entnehmen lassen, bei denen es sich bereits um Inlandstaten im Sinne der §§ 3, 9 Abs. 1 StGB handeln könnte.
  • BGH, 01.06.2010 - VI ZR 346/08

    Schadensersatzanspruch des Auftraggebers eines Auftrags zur Ermittlung der Kosten

    Durch die Bestellung der Grundschulden ist das Vermögen der S. insoweit gemindert worden, als diese der Absicherung des Darlehensrückzahlungsanspruchs der Gläubigerbanken in Höhe des zur Finanzierung der Scheinkosten in Anspruch genommenen Darlehensbetrags dienten (vgl. zur Vermögensminderung durch Bestellung einer Grundschuld BGH, Urteil vom 15. Januar 1991 - 5 StR 435/90 - Wistra 1991, 218 unter III. 1. c) a.E.).
  • BGH, 19.12.2019 - 1 StR 182/19

    Untreue (Vermögensnachteil: keine Gesamtsaldierung bei einseitigen Geschäften;

    Betrug und Untreue treffen tateinheitlich zusammen, wenn der Täter - wie vorliegend - schon bei Vornahme der Täuschung in einem Treueverhältnis im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB zum Getäuschten oder dem zu Schädigenden steht (BGH, Urteile vom 17. November 1955 - 3 StR 234/55, BGHSt 8, 254, 260 mwN und vom 15. Januar 1991 - 5 StR 435/90 Rn. 17).

    Die Untreue tritt in einem solchen Fall insbesondere nicht als mitbestrafte Nachtat zurück (BGH, Urteil vom 15. Januar 1991 - 5 StR 435/90 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 05.03.2008 - 5 StR 36/08

    Erforderliche Feststellungen zum Beleg eines Irrtums beim Betrug (Begrenzung

    Eine Idealkonkurrenz zwischen Untreue und Betrug setzt voraus, dass der Täter im Rahmen einer schon bestehenden Vermögensbetreuungspflicht die Vermögensschädigung des zu betreuenden Vermögens durch eine Täuschungshandlung bewirkt hat (BGH wistra 2007, 302, 303; 1991, 218, 219 m.w.N.; vgl. auch BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 10).
  • BGH, 07.01.1992 - 5 StR 614/91

    Ermittlungspflicht des Richters - Strafhöhe - Abwägung der Tatumstände -

    Darin liegt eine unzulässige Protokollrüge (vergleiche BGHSt 7, 162, 163; BGHSt 19, 273, 276; BGH, Urteil vom 15. Januar 1991 - 5 StR 435/90 -).
  • BGH, 03.06.1992 - 3 StR 418/91

    Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung durch Angabe fingierter Schadensfälle

    In einem solchen Fall käme je nach den Umständen ein mit der Untreue tateinheitlich zusammenfallender oder ein tatmehrheitlich begangener Betrug zu Lasten der Versicherung in Betracht (vgl. zu den Konkurrenzverhältnissen BGH wistra 1991, 218, 219; Dreher/Tröndle a.a.O. § 266 StGB Rdn. 29; Hübner in LK, 10. Aufl., § 266 StGB Rdn. 107).
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