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BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Feststellungsklage - Deckungspflicht des Versicherers - Untätigkeit des Prozeßbevollmächtigten - Fristablauf - Zum Begriff "demnächst" gemäß § 270 Abs. 3 ZPO
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 270 Abs. 3
Zur Einhaltung der Klagefrist bei "demnächst" erfolgter Zustellung der Klage - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 270 Abs. 3
Demnächst-Zustellung bei Streitwertanfrage des Gerichtes im Deckungsprozeß - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 470
- MDR 1992, 900
- VersR 1992, 433
Wird zitiert von ... (58) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76
Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des …
Auszug aus BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91
Wenn eine Klage (hier: auf Feststellung der Deckungspflicht des Versicherers) ohne ausdrückliche Angabe des Streitwerts drei Wochen vor Ablauf der Frist des § 12 Abs. 3 VVG eingereicht wird und der Prozeßbevollmächtigte des Klägers untätig bleibt, bis ihm das Gericht drei Wochen nach Fristablauf die Beantwortung von Fragen zur Festsetzung des Streitwerts aufgibt, ist die Zustellung nach weiteren drei Wochen noch "demnächst" geschehen (Ergänzung zu BGHZ 69, 361 = VersR 77, 1153).Deshalb kommt es nicht darauf an, daß der Kläger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht verpflichtet war, den Streitwert in der Klageschrift anzugeben (BGHZ 69, 361, 363ff.).
In der Entscheidung BGHZ 69, 361, 364, ist die Frage, wie lange der gerichtlichen Zahlungsaufforderung auch nach Ablauf der Frist noch untätig entgegengesehen werden kann und ob dabei ein Zeitraum von drei Wochen etwa keinesfalls überschritten werden darf, nicht abschließend entschieden.
Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts war der Prozeßbevollmächtigte des Klägers auch nicht deshalb zu einer früheren Nachfrage verpflichtet, weil er die Klage bereits am 30. September 1988 eingereicht hatte (vgl. oben I. 1. und die Fallgestaltung in BGHZ 69, 361ff.).
In dem Urteil BGHZ 69, 361, 364f. wird, wie gerade das wörtliche Zitat des Berufungsgerichts zeigt, nicht verlangt, daß die klagende Partei nach Ablauf der ihr zuzubilligenden Wartefrist den Vorschuß von sich aus berechnen und einzahlen müsse; vielmehr hat der Senat alternativ genügen lassen, daß die gerichtliche Berechnung und Anforderung des Vorschusses lediglich in Erinnerung gebracht wird.
- BGH, 24.10.1979 - IV ZR 182/77
Abgrenzung zwischen Risikobegrenzung und Obliegenheit eines Versicherungsnehmers …
Auszug aus BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91
Greift § 4 Abs. 1 Nr. 6b AHB nicht ein, wird zu prüfen sein, ob der Versicherungsschutz entfallen ist, weil der Kläger durch vorschriftswidrigen Umgang mit explosiven Stoffen einer (verhüllten) Obliegenheit zuwidergehandelt (vgl. Senat, Urteil vom 24. Oktober 1979 - IV ZR 182/77 - VersR 1980, 153f.) oder den Versicherungsfall schuldhaft herbeigeführt hat (§ 61 VVG). - BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 4/87
Zustellung von Klageerweiterungsschriftsätzen im Mahnverfahren; Einhaltung der …
Auszug aus BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91
Derjenige Zeitraum, dessen ungenutztes Verstreichen ihm nicht angelastet werden kann, hat deshalb außer Betracht zu bleiben bei der Beurteilung der Frage, ob eine Zustellung "demnächst" erfolgt ist (BGHZ 103, 20, 28).
- BGH, 23.01.1967 - III ZR 3/66
Schuldhafte Amtspflichtverletzung wegen Versagung einer Teilungsgenehmigung - …
Auszug aus BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91
In dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Januar 1967 - III ZR 3/66 - VersR 1967, 400, 401 wird nicht gesagt, es sei nicht zuviel verlangt, wenn der klagenden Partei angesonnen werde, die Prozeßgebühr zu zahlen oder den bezeichneten Antrag nach dem Gerichtskostengesetz zu stellen; das Urteil spricht vielmehr an dieser Stelle ausdrücklich von der Zahlung der von der klagenden Partei "erforderten" Prozeßgebühr. - BGH, 06.04.1972 - III ZR 210/69
Begriff der Zustellung demnächst
Auszug aus BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht sich ein Anwalt in einer derartigen Lage nicht des Telefons zu bedienen, sondern kann solche Anfragen im normalen Ablauf des Büroverkehrs auf dem üblichen postalischen Weg erledigen; er setzt sich dem Vorwurf der Nachlässigkeit nur aus, wenn er die Beantwortung der Anfrage des Gerichts längere Zeit aufschiebt (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1963 - VIII ZR 76/62 - VersR 1964, 75f.; BGH, Urteil vom 6. April 1972 - III ZR 210/69 - NJW 1972, 1948, 1949f.) [BGH 06.04.1972 - III ZR 210/69]. - BGH, 29.09.1983 - VII ZR 31/83
Irrtümliche Falschbezeichnung des sachlich zuständigen Gerichts in einem …
Auszug aus BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91
Eine Verzögerung der Zustellung, die dadurch eintritt, daß von seiten des Gerichts eine nicht gebotene Rückfrage erfolgt, kann dem Kläger nicht zugerechnet werden (BGH, Urteil vom 29. September 1983 - VII ZR 31/83 -, NJW 1984, 242 [BGH 29.09.1983 - VII ZR 31/83]). - BGH, 11.10.1984 - VII ZR 355/83
Geringfügigkeit einer Verzögerung der Zustellung
Auszug aus BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Frist zwischen dem Zugang der gerichtlichen Anforderung und deren Erledigung von bis zu 14 Tagen noch als geringfügig gewertet worden mit der Folge, daß insoweit noch kein Verschulden des Klägers anzunehmen war (BGH, Urteil vom 11. Oktober 1984 - VII ZR 355/83 - WM 1985, 36, 37). - BGH, 23.10.1963 - VIII ZR 76/62
Auszug aus BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht sich ein Anwalt in einer derartigen Lage nicht des Telefons zu bedienen, sondern kann solche Anfragen im normalen Ablauf des Büroverkehrs auf dem üblichen postalischen Weg erledigen; er setzt sich dem Vorwurf der Nachlässigkeit nur aus, wenn er die Beantwortung der Anfrage des Gerichts längere Zeit aufschiebt (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1963 - VIII ZR 76/62 - VersR 1964, 75f.; BGH, Urteil vom 6. April 1972 - III ZR 210/69 - NJW 1972, 1948, 1949f.) [BGH 06.04.1972 - III ZR 210/69].
- BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05
Begriff der Klagezustellung demnächst
Zwar sind beide nicht gehalten, von sich aus den Vorschuss zu berechnen und mit der Klage einzuzahlen (BGHZ 69, 361, 363 f. m.w.N.; BGH, Urteil vom 29. Juni 1993 - X ZR 6/93 - NJW 1993, 2811 unter II 2 c), doch dürfen sie nicht unbegrenzt lange untätig bleiben, sondern müssen bei ausbleibender Vorschussanforderung beim Gericht nachfragen und so auf eine größtmögliche Beschleunigung der Zustellung hinwirken (…BGHZ 69, aaO;… BGH, Urteile vom 5. Februar 2003 aaO;… vom 11. Juli 2003 aaO und vom 15. Januar 1992 - IV ZR 13/91 - VersR 1992, 433 unter I 3). - BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14
Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Verzögerte Zustellung der …
Wenn eine Klage - wie hier - bereits vor Ablauf einer durch Zustellung zu wahrenden Frist eingereicht worden ist, die Zustellung der Klage aber erst nach Ablauf der Frist erfolgt ist, sind bis zum Fristablauf eingetretene Versäumnisse in die maßgebliche 14-Tagesfrist nicht miteinzurechnen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1987 - VIII ZR 4/87, BGHZ 103, 20, 30; Urteil vom 15. Januar 1992 - IV ZR 13/91, NJW-RR 1992, 470, 471).Die gegenteilige Auffassung der Revision, die generell auf den Zeitpunkt des Eingangs der Klage abstellen möchte, lässt unberücksichtigt, dass eine Partei die ihr eingeräumte Frist bis zum letzten Tag ausnutzen darf (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1992 - IV ZR 13/91, NJW-RR 1992, 470, 471).
Anerkannt ist jedoch - hiervon geht auch das Berufungsgericht aus - dass ein Tätigwerden jedenfalls vor Ablauf von drei Wochen nach Einreichung der Klage bzw. innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der durch die Klage zu wahrenden Frist ausreichend ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1992 - IV ZR 13/91, NJW-RR 1992, 470, 471).
- BGH, 29.09.2017 - V ZR 103/16
Demnächst erwirkte Zustellung in Wohnungseigentumssachen: Erledigungsfrist zur …
Wenn eine Klage - wie hier - bereits vor Ablauf einer durch Zustellung zu wahrenden Frist eingereicht worden ist, die Zustellung der Klage aber erst nach Ablauf der Frist erfolgt ist, sind bis zum Fristablauf eingetretene Versäumnisse nicht in den Zeitraum der hinnehmbaren Verzögerung von 14 Tagen miteinzurechnen (…vgl. Senat, Versäumnisurteil vom 25. September 2015 - V ZR 203/14, NJW 2016, 568 Rn. 11; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1987 - VIII ZR 4/87, BGHZ 103, 20, 30; Urteil vom 15. Januar 1992 - IV ZR 13/91, NJW-RR 1992, 470, 471).
- OLG Hamburg, 25.05.2018 - 8 U 51/17
Information des ausländischen Zustellungsempfängers mit modernen …
Daran fehlt es, wenn die Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter vorwerfbar zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen hat (BGHZ 69, 361, 364 = NJW 1978, 215; BGH, VersR 1992, 433). - BGH, 18.12.2008 - III ZR 132/08
Verjährung bei einem Bereicherungsanspruch auf Rückerstattung einer im Rahmen …
Gegenteiliges ist auch dem Urteil des IV. Zivilsenats vom 15. Januar 1992 (IV ZR 13/91 = BGHR ZPO § 270 Abs. 3 Prozesskostenvorschuss 1 = NJW-RR 1992, 470), auf das sich die Revision beruft, nicht zu entnehmen. - OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 23 U 261/13
Hemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB; Zustellung "demnächst" nach § 167 ZPO; …
33 Zu beachten ist ferner der hier entscheidende Umstand, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 9.2.2005, XII ZB 118/04 - bei juris; vom 15.1.1992, IV ZR 13/91 - bei juris; siehe auch BVerfG vom 30.5.2012, 1 BvR 509/11 - bei juris)) selbst ein Kläger, der seinerseits zunächst alles Erforderliche getan hat, um die sofortige Zustellung seines Antrags zu veranlassen, einer späteren Verzögerung der Zustellung entgegentreten muss, und wenn eine solche aus unerklärlichen Gründen droht, muss er sich bei dem Gericht nach den Ursachen erkundigen (BGH, Beschluss vom 9.2.2005, XII ZB 118/04 - bei juris unter Verweis auf BGH, Urteil vom 1.4.2004, IX ZR 117/03 - FamRZ 2004, 1368).Zwar sind beide nicht gehalten, von sich aus den Vorschuss zu berechnen und mit der Klage einzuzahlen (BGHZ 69, 361, 363 f. m.w.N.; BGH, Urteil vom 29. Juni 1993 - X ZR 6/93 - NJW 1993, 2811 unter II 2 c), doch dürfen sie nicht unbegrenzt lange untätig bleiben, sondern müssen bei ausbleibender Vorschussanforderung beim Gericht nachfragen und so auf eine größtmögliche Beschleunigung der Zustellung hinwirken (…BGHZ 69, aaO;… BGH, Urteile vom 5. Februar 2003 aaO;… vom 11. Juli 2003 aaO und vom 15. Januar 1992 - IV ZR 13/91 - VersR 1992, 433 unter I 3).
- BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 894/04
Einreichung einer nicht unterschriebenen Klageschrift zur Wahrung der Klagefrist …
Dafür sei erforderlich, reiche aber auch aus, dass der Versicherungsnehmer "unmissverständlich" Klage erhoben habe (…vgl. BGH, VersR 1978, S. 313 ; BGHZ 103, 20 ; BGH, NJW-RR 1992, S. 470 ;… NJW 1993, S. 2614 ;… OLG Celle, VersR 1981, S. 446 ;… OLG Saarbrücken, VersR 1997, S. 434 ). - BGH, 11.07.2003 - V ZR 414/02
Pflichten des Klägers bei Zustellung der Klageschrift im Ausland
So verhält es sich schon, wenn die Partei oder ihr Prozeßbevollmächtigter erkennen kann, daß die Zustellung einer Klage aussteht, und nach dem Grund hierfür nicht fragt (vgl. BGHZ 69, 361, 364, BGH, Urt. v. 15. Januar 1992, IV ZR 13/91, VersR 1992, 433). - BGH, 05.02.2003 - IV ZR 44/02
Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung: …
b) Hier kann offenbleiben, ob die Annahme des Berufungsgerichts zutrifft, der Kläger oder sein Prozeßbevollmächtigter hätten der gerichtlichen Aufforderung zur Zahlung des Prozeßkostenvorschusses nicht länger als höchstens drei Wochen (vgl. BGHZ 69, 361, 364; BGH, Urteil vom 15. Januar 1992 - IV ZR 13/91 - VersR 1992, 433 unter I 2 b; OLG Hamm NJW-RR 1992, 480) ab Ablauf der Frist tatenlos entgegensehen dürfen.Hätte der Kläger am 23. Februar 1998 eine schriftliche Sachstandsanfrage (dazu, daß er nicht zur telefonischen Intervention verpflichtet war: BGH, Urteil vom 15. Januar 1992 aaO) an das Gericht gerichtet, wäre bei normalem Postlauf nichts anderes geschehen.
- BGH, 04.02.1997 - VI ZR 306/95
Beginn der Verjährung bei Behörden und öffentlichen Körperschaften; Anforderungen …
Verzögerungen bei der Zustellung, die der Antragsteller nicht zu vertreten hat, können ihm jedoch nicht angelastet werden und haben deshalb außer Betracht zu bleiben (BGHZ 103, 20, 28; BGH, Urteil vom 29. September 1983 - VII ZR 31/83 - NJW 1984, 242, vom 15. Januar 1992 - IV ZR 13/91 - VersR 1992, 433, vom 29. Juni 1993 - X ZR 6/93 - NJW 1993, 2811, 2812; vom 18. Mai 1995 - VII ZR 191/94 - NJW 1995, 2230, 2231). - BGH, 16.10.2008 - IX ZR 135/07
Zulassung der erstmals in der Berufungsinstanz erhobenen Verjährungseinrede; …
- LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 245/10
Einbau von Rauchwarnmeldern: WEG hat Beschlusskompetenz!
- LG Frankfurt/Main, 03.12.2014 - 13 S 143/13
Gericht fordert keinen Kostenvorschuss an: Wann muss der Anwalt nachfragen?
- OLG Düsseldorf, 08.07.2005 - 16 U 104/04
Wirksamkeit einer GmbH-Satzungsbestimmung, die vorsieht, dass die Anfechtung …
- OLG Brandenburg, 19.06.2019 - 4 U 33/18
Bürgschaft für Forderungen aus einer Finanzierungsvereinbarung
- BVerfG, 19.12.2000 - 1 BvR 1684/99
Willkürliche Nichtzulassung der Revision trotz Abweichung von der Rspr des BGH …
- OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00
Anerkenntnis der Leistungspflicht bei Berufsunfähigkeitsversicherung
- BGH, 06.10.1999 - IV ZR 118/98
Anforderungen an eine wirksame Mahnung nach § 39 Abs. 1 VVG
- OLG Köln, 03.09.2010 - 20 U 1/10
Wirksamkeit einer Ausschlussfrist in Altfällen
- LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
Passivlegitimation einer GmbH im Insolvenzverfahren; Zustellung "demnächst"; …
- BGH, 26.05.1994 - IX ZR 57/93
Beginn der Verjährung der Haftung eines Steuerberaters
- OLG Düsseldorf, 28.06.2005 - 4 U 165/04
Zustellung als "demnächst" gemäß § 167 ZPO - Versäumung der Nachfragepflicht …
- LG Bielefeld, 02.08.2019 - 1 O 489/18
- OLG Hamm, 24.11.2004 - 20 U 115/04
Leistung um den Umfang von Leistungen wegen Berufsunfähigkeit; Leistungsfreiheit …
- OLG Düsseldorf, 15.01.2008 - 3 Wx 119/07
Nichtwahrung der Anfechtungsfrist eines Wohnungseigentümerbeschlusses bei über …
- BGH, 04.04.2003 - V ZR 268/02
Veräußerung von Mauergrundstücken in Berlin
- OLG Düsseldorf, 28.06.2005 - 4 U 165/05
Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 VVG bei verspäteter …
- OLG Hamm, 03.12.2003 - 20 U 147/03
Begriff der Zustellung demnächst
- LG Bonn, 14.05.2008 - 5 S 58/08
Schenkkreis, Schneeballsystem, Verjährung, Kenntnis
- OLG München, 06.10.2021 - 7 U 2562/20
Keine Zustellung demnächst bei dem Kläger zuzurechnenden Verzögerung der …
- OLG Hamburg, 01.08.2001 - 9 U 262/00
Prozesskostenvorschuss: Berechnung - Anforderung
- OLG Saarbrücken, 10.04.2008 - 8 U 613/06
Schutz durch § 409 BGB bei sittenwidriger Abtretung - Fristbeginn der Verjährung …
- OLG Hamm, 02.04.2001 - 13 W 8/01
Selbständiges Beweisverfahren - Klagefrist - demnächstige Zustellung - …
- BGH, 15.12.1994 - IX ZR 45/94
Hemmung der Frist für die Anfechtung der Ehelichkeit bei verzögerter …
- OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 56/06
Haftung des Bodengutachters: Kausalität eines fehlerhaften Gutachtens für …
- AG Hamburg-Barmbek, 07.10.2015 - 880 C 21/14
Vorschuss mit falschem Aktenzeichen eingezahlt: Klageerhebungsfrist nicht …
- OLG Düsseldorf, 25.04.2003 - 8 U 53/02
Zur Frage der Verjährung von Honoraransprüchen für zahnärztliche und …
- BGH, 01.07.1992 - XII ZB 82/91
Ausschluß des Versorgungsausgleichs durch notariellen Vertrag
- OLG Frankfurt, 16.07.2019 - 5 U 84/18
Frist für Geltendmachung von Beschlussmängeln bei Personengesellschaften
- LG Wuppertal, 31.10.2013 - 4 O 286/12
Feststellung der Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH & Co.KG
- AG Schwerte, 04.11.2015 - 6 C 13/14
Bei Fristversäumung wird rechtswidriger Beschluss bestandskräftig!
- OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 3 U 45/06
- OLG Düsseldorf, 14.04.2011 - 2 U 102/10
Begriff der Zustellung demnächst; Wahrung der Frist für die Einreichung einer …
- LG Hamburg, 11.05.2011 - 318 S 168/10
Wann ist eine Verzögerung der Vorschusszahlung geringfügig?
- LG Frankfurt/Main, 07.05.2019 - 13 S 184/18
Zustellung vier Monate nach Klageeinreichung kann noch "demnächst" sein!
- LG Düsseldorf, 25.02.2015 - 25 S 83/14
Keine Kostenanforderung durch das Gericht: Wann muss der Kläger nachfragen?
- LG Hamburg, 07.01.2009 - 318 S 78/08
Wohnungseigentumsverfahren: Erforderlichkeit eines Gerichtskostenvorschusses für …
- LG Nürnberg-Fürth, 23.05.2008 - 14 T 2925/08
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Demnächstige Zustellung der …
- OLG Hamm, 29.10.1998 - 28 U 42/98
- LG München I, 21.02.2020 - 15 O 18610/18
Dieselskandal: Beginn der Verjährungsfrist wegen grob fahrlässiger Unkenntnis
- OLG Saarbrücken, 14.05.2009 - 8 U 65/08
- AG Frankenthal, 26.02.2021 - 3c C 59/20
Klageeinreichung im elektronischer Rechtsverkehr: Nachweis des Eingangs der …
- OLG Brandenburg, 05.07.2021 - 9 UF 6/21
Hemmung der Verjährung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich durch Anbringung einer …
- OLG Hamm, 06.09.1996 - 20 U 103/96
Wahrung der Klagefrist; Nachweis des Diebstahls durch den Versicherer in der …
- OLG Oldenburg, 08.05.1996 - 2 W 57/96
Leistungsfreiheit; Prozeßkostenhilfegesuch; Gerichtskostenvorschuß; …
- LG Berlin, 11.11.2002 - 67 S 118/02
Zustimmung zur Erhöhung der Bruttomiete; Begrenzungen des Erhöhungsspielraums in …
- KG, 01.02.2005 - 6 U 43/04
Betriebshaftpflichtversicherung: Pflichtwidrigkeitsklausel als subjektiver …
- LG Hamburg, 18.01.2012 - 318 S 50/11
Wohnungseigentumsverfahren: Erhebung einer Anfechtungsklage ohne gleichzeitige …