Rechtsprechung
   BGH, 15.01.2008 - AnwZ (B) 91/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20304
BGH, 15.01.2008 - AnwZ (B) 91/06 (1) (https://dejure.org/2008,20304)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2008 - AnwZ (B) 91/06 (1) (https://dejure.org/2008,20304)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2008 - AnwZ (B) 91/06 (1) (https://dejure.org/2008,20304)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,20304) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BRAO § 42 Abs. 6 Satz 2; ; BRAO § 59e Abs. 3 Satz 1; ; BRAO § 59f Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 29a; ; StBerG § 32 Abs. 3; ; StBerG § 50 Abs. 2; ; StBerG § 50 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Gehörsrüge betreffend die Anerkennungsfähigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft mangels Begründung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.07.1993 - VII R 21/93

    Aufnahme des Namens eines Rechtsanwalts in die Firma einer

    Auszug aus BGH, 15.01.2008 - AnwZ (B) 91/06
    Auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27. Juli 1993 (BFHE 172, 266, 271) brauchte der Senat nicht einzugehen, weil § 50 Abs. 2 und 4 StBerG anders als § 59e Abs. 3 Satz 1 und § 59f Abs. 1 Satz 2 BRAO gerade nicht verlangt, dass Steuerberater die Mehrheit der Gesellschafter und der Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft stellen.
  • BFH, 11.11.1997 - VII R 41/97

    Gesamtvertretung bei einer Steuerberatungsgesellschaft

    Auszug aus BGH, 15.01.2008 - AnwZ (B) 91/06
    Auch eine Steuerberatungsgesellschaft ist nach § 32 Abs. 3 StBerG nur anerkennungsfähig, wenn die Stimmen der Steuerberater jedenfalls in der Geschäftsführung den Ausschlag geben (BFHE 184, 151, 155).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht