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   BGH, 15.01.2009 - IX ZR 56/08   

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https://dejure.org/2009,1309
BGH, 15.01.2009 - IX ZR 56/08 (https://dejure.org/2009,1309)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2009 - IX ZR 56/08 (https://dejure.org/2009,1309)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - IX ZR 56/08 (https://dejure.org/2009,1309)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatzanspruch des Gläubigers für einen von ihm zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleisteten Kostenvorschuss (Massekostenvorschuss); Verfahrensfehlerhafte, nicht hinreichende Ermittlung der tatsächlichen Grundlagen einer Prognoseentscheidung hinsichtlich der ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Kostenvorschuss und Ersatzanspruch des antragstellenden Insolvenzgläubigers

  • Judicialis

    InsO § 5 Abs. 1; ; InsO § 26 Abs. 1; ; InsO § 26 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatzanspruch des Gläubigers für einen von ihm zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleisteten Kostenvorschuss (Massekostenvorschuss); Verfahrensfehlerhafte, nicht hinreichende Ermittlung der tatsächlichen Grundlagen einer Prognoseentscheidung hinsichtlich der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ersatzanspruch des Gläubigers wg. Leistung v. Kostenvorschuss?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenvorschuss durch den Gläubiger im Insolvenzverfahren

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    15a Abs. 1 Satz 1 InsO - Insolvenzverschleppung, Außenhaftung, Insolvenzverschleppung, Massekostenvorschuss, Verletzung von Schutzgesetzen nach 823 Abs. 2 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 703
  • ZIP 2009, 571
  • MDR 2009, 528
  • NZI 2009, 233
  • NJ 2009, 214
  • WM 2009, 563
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.11.2002 - IX ZR 40/02

    Voraussetzungen des Ersatzanspruchs

    Auszug aus BGH, 15.01.2009 - IX ZR 56/08
    Danach können nur wirkliche Massekostenvorschüsse, nicht jedoch rechtlich anders zu qualifizierende Zahlungen wie allgemeine Massedarlehen (vgl. BGH, Beschl. v. 14. November 2002 - IX ZR 40/02, NZI 2003, 324; HK-InsO/Kirchhof, aaO; Jaeger/Schilken, InsO § 26 Rn. 90; FK-InsO/Schmerbach, 5. Aufl. § 26 Rn. 97) o-der Prozesskostenvorschüsse (HK-InsO/Kirchhof, aaO) einen erstattungsfähigen Schaden begründen.

    Die Bezeichnung der Zahlung als "Massekostenvorschuss" durch den Gläubiger, Treuhänder oder Insolvenzverwalter ist demgegenüber belanglos (BGH, Beschl. v. 14. November 2002 - IX ZR 40/02, aaO).

  • BGH, 17.06.2003 - IX ZB 476/02

    Ermittlung des Schuldnervermögens durch das Insolvenzgericht

    Auszug aus BGH, 15.01.2009 - IX ZR 56/08
    Gelangt sein Gutachten zur Annahme der Massearmut, darf das Insolvenzgericht die Entscheidung hierauf gemäß § 4 InsO in Verbindung mit § 286 ZPO nur stützen, wenn es das Gutachten für nachvollziehbar und in sich widerspruchsfrei hält (BGH, Beschl. v. 17. Juni 2003 - IX ZB 476/02, ZIP 2003, 2171, 2172).
  • AG Hamburg, 21.06.2010 - 67c IN 164/10

    Festsetzung der Sachverständigenvergütung in einem Insolvenzverfahren:

    Das Insolvenzgericht darf eine Entscheidung "Abweisung mangels Masse" nur auf ein sorgfältiges, in sich widerspruchsfreies Gutachten stützen und muss dessen Ergebnis nochmals selbständig prüfen (BGH v. 15.1.2009, ZInsO 2009, 433; BGH v. 17.6.2003, ZIP 2003, 2171, 2172; Haarmeyer, ZInsO 2009, 1335).

    Gerade deshalb darf das Insolvenzgericht eine Entscheidung "Abweisung mangels Masse" nur auf ein sorgfältiges, in sich widerspruchsfreies Gutachten stützen (BGH v. 15.1.2009, ZInsO 2009, 433; BGH v. 17.6.2003, ZIP 2003, 2171, 2172).

  • AG Hamburg, 18.11.2011 - 67g IN 459/11

    Zu den Anforderungen an das Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Jedenfalls dann, wenn eine beim Insolvenzgericht nicht gelistete Person im Anschluss an ein einstimmiges Gläubigervotum zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wird (dazu AG Hamburg ZIP 2011, 2372 = ZInsO 2011, 2337 - Sietas-Werft), sind an das Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters erhöhte Anforderungen zu stellen (Konkretisierung von BGH ZIP 2009, 571 = ZInsO 2009, 433).
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