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   BGH, 15.01.2013 - XI ZR 8/12   

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https://dejure.org/2013,1997
BGH, 15.01.2013 - XI ZR 8/12 (https://dejure.org/2013,1997)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2013 - XI ZR 8/12 (https://dejure.org/2013,1997)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - XI ZR 8/12 (https://dejure.org/2013,1997)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB
    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Kausalität von Aufklärungspflichtverletzungen hinsichtlich des Zuflusses von Rückvergütungen und Beginn der kenntnisabhängigen Verjährung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung an einem geschlossenen Immobilienfonds bzgl. der Zahlung von Provisionen

  • rewis.io

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Kausalität von Aufklärungspflichtverletzungen hinsichtlich des Zuflusses von Rückvergütungen und Beginn der kenntnisabhängigen Verjährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung an einem geschlossenen Immobilienfonds bzgl. der Zahlung von Provisionen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erneute Zeugenvernehmung in der Berufungsinstanz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufklärung über Rückvergütungen einer Bank

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beratende Bank muss den Anleger ungefragt über die Höhe ihrer Rückvergütung aufklären

  • mgup-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Einschränkungen der für Banken negativen Folgen der Kick-Back-Rechtsprechung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 28.04.2015 - XI ZR 378/13

    Spekulative Swap-Geschäfte einer nordrhein-westfälischen Gemeinde: Unwirksamkeit

    Denn die Kenntnis von der Realisierung einer Bruttomarge auf diesem Weg ohne Wissen um deren Umfang könnte nach den Umständen des Einzelfalls den Schluss zulassen, die Klägerin habe die Swap-Geschäfte auch im Falle einer Unterrichtung über die Höhe des eingepreisten anfänglichen negativen Marktwerts abgeschlossen (vgl. Senatsurteil vom 4. Februar 2014 - XI ZR 398/12, BKR 2014, 200 Rn. 19; Senatsbeschluss vom 15. Januar 2013 - XI ZR 8/12, BKR 2013, 203 Rn. 22).
  • BGH, 04.02.2014 - XI ZR 398/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Nachweis der fehlenden Kausalität der

    Denn die Kenntnis von der Leistung von Rückvergütungen als solche ohne Wissen um deren Höhe könnte grundsätzlich den Schluss zulassen, der Kläger hätte die Beteiligungen auch im Falle einer Unterrichtung über den Umfang der Rückvergütungen gezeichnet (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Januar 2013 - XI ZR 8/12, BKR 2013, 203 Rn. 22).
  • BGH, 24.02.2015 - XI ZR 202/13

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten bei Vorkenntnissen

    Kennt nämlich der Anleger die von der Bank empfangene Vergütung dem Grunde nach, stellt dies ein vom Tatrichter zu würdigendes, gegen die Kausalität einer fehlerhaften Aufklärung sprechendes Indiz dar (Senatsbeschluss vom 15. Januar 2013 - XI ZR 8/12, BKR 2013, 203 Rn. 22 und Senatsurteil vom 4. Februar 2014 - XI ZR 398/12, BKR 2014, 200 Rn. 19).
  • LG Köln, 13.08.2013 - 21 O 124/12

    Schadenersatzbegehren einer Kommune wegen fehlerhafter Anlageberatung durch die

    Sei einem Kunden bewusst, dass die Bank durch den Abschluss des Geschäfts eine Marge verdiene, sei eine etwaig nicht erfolgte Offenlegung des anfänglichen negativen Marktwerts nicht ursächlich für den Vertragsschluss gewesen; für die Frage der Kausalität komme es auch nicht darauf an, dass der Kunde die konkrete Höhe des anfänglichen negativen Marktwerts kenne, was sich der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.01.2013 (Aktenzeichen XI ZR 8/12) entnehmen lasse.

    Insofern geht der Verweis der Beklagten auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.01.2013, Aktenzeichen XI ZR 8/12, schon im Ansatz fehl.

  • OLG Stuttgart, 19.06.2018 - 6 U 92/15

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über die Höhe von

    Grundsätzlich kann die Kenntnis von der Leistung von Rückvergütungen als solche ohne Wissen um deren Höhe den Schluss zulassen, der Kläger hätte die Beteiligung auch im Falle der Unterrichtung über den Umfang der Rückvergütung gezeichnet (BGH, Urteil vom 4. Februar 2014 - XI ZR 398/12 -, Rn. 19, juris; Beschluss vom 15. Januar 2013 - XI ZR 8/12 -, Rn. 22, juris; Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10 -, Rn. 50, juris).
  • BGH, 20.11.2014 - IX ZR 31/13

    Inanspruchnahme der Gesellschafter einer Anwaltssozietät auf Schadensersatz wegen

    Das Berufungsgericht durfte ohne erneute Vernehmung dieser Zeugin deren Aussage nicht anders würdigen als das Landgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2013 - XI ZR 8/12, BKR 2013, 203 Rn. 12 f; vom 17. September 2013 - XI ZR 394/12, NZG 2013, 1436 Rn. 9 ff; vom 1. April 2014 - XI ZR 171/12, BKR 2014, 295 Rn. 18 f).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2014 - 16 U 227/13

    Anforderungen an die anleger- und objektgerechte Beratung im Rahmen eines

    Die Kenntnis eines Anlegers davon, dass die ihn beratende Bank eine Rückvergütung erhält, ohne dass er deren Höhe kennt, kann bereits ein Indiz dafür sein, dass die Höhe der Rückvergütung für seine Anlageentscheidung unmaßgeblich war (vgl. BGH Urteil vom 04.02.2014, XI ZR 398/12, Rz. 19; BGH Beschluss vom 15.01.2013, XI ZR 8/12, BKR 2013, 203, 205 Rz. 22).
  • OLG Koblenz, 05.11.2015 - 8 U 1247/14

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Empfehlung eines Swap-Vertrags trotz

    Denn die Kenntnis von der Realisierung einer Bruttomarge auf diesem Weg ohne Wissen um deren Umfang kann nach den Umständen des Einzelfalls den Schluss zulassen, der Kunde habe die Swap-Geschäfte auch im Falle einer Unterrichtung über die Höhe des eingepreisten anfänglichen negativen Marktwerts abgeschlossen (BGH, Urteile vom 28.04.2015 - XI ZR 378/13 -, Rn. 80; im Falle von Rückvergütungen: BGH, Urteile vom 04.02.2014 - XI ZR 398/12; vom 15.01.2013 - XI ZR 8/12, jeweils juris).
  • OLG Frankfurt, 11.11.2013 - 23 U 144/12

    Zur Kenntnis i.S.v. § 199 BGB bei Kick-back-reverse-Verhandlungen

    Diese Schadensersatzansprüche sind jedoch aufgrund der nach der Verkündung des landgerichtlichen Urteils ergangenen neueren Rechtsprechung des BGH als verjährt anzusehen (vgl. BGH BKR 2013, 203-205 = BGH, Beschluss vom 15. Januar 2013 - XI ZR 8/12 -, juris; BGH WM 2013, 609-612 = BGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - XI ZR 498/11 = BGHZ 196, 233-243), so dass der Klage aus diesem Gesichtspunkt der Erfolg zu versagen ist.

    Er kannte somit alle anspruchsbegründenden Umstände, weswegen die Verjährung zunächst am Schluss des Jahres 2002 zu laufen begann, da er zu diesem Zeitpunkt Kenntnis von der Tatsache hatte, dass Rückvergütungen in unbekannter Höhe an seine Anlageberaterin zufließen (vgl. BGH BKR 2013, 203-205 = BGH, Beschluss vom 15. Januar 2013 - XI ZR 8/12 -, juris; BGH WM 2013, 609-612 = BGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - XI ZR 498/11 = BGHZ 196, 233-243).

  • OLG Stuttgart, 08.05.2018 - 6 U 92/15

    Pflichten des Anlageberaters beim Erwerb von Beteiligungen an geschlossenen Fonds

    Grundsätzlich kann die Kenntnis von der Leistung von Rückvergütungen als solche ohne Wissen um deren Höhe den Schluss zulassen, der Kläger hätte die Beteiligung auch im Falle der Unterrichtung über den Umfang der Rückvergütung gezeichnet (BGH, Urteil vom 4. Februar 2014 - XI ZR 398/12 -, Rn. 19, juris; Beschluss vom 15. Januar 2013 - XI ZR 8/12 -, Rn. 22, juris; Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10 -, Rn. 50, juris).
  • OLG Frankfurt, 06.10.2014 - 23 U 229/13

    Zur Widerlegung der Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens und zur Verjährung

  • OLG Frankfurt, 31.03.2014 - 23 U 94/13

    Anlageberatung: Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen verschwiegener

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2016 - 16 U 132/14
  • LG Dortmund, 04.07.2014 - 3 O 344/13

    Rückzahlung einer Fondseinlage nebst Agio und Ersatz entgangener Anlagezinsen

  • OLG München, 04.09.2017 - 19 U 108/17

    Nichtzulassungsbeschwerde, Prospektfehler, Beginn der Verjährungsfrist,

  • LG Itzehoe, 30.04.2013 - 7 O 149/12

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über

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