Rechtsprechung
BGH, 15.01.2014 - 1 StR 379/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 370 Abs. 1 AO
Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Voraussetzungen; Abgrenzung zum Beweisermittlungsantrag; Nachweis von Konnexität von Beweismittel und Beweistatsache); Steuerhinterziehung (Berechnung der hinterzogenen Lohnsteuer bei illegalen ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 244 Abs 2 StPO, § 244 Abs 3 StPO, § 244 Abs 4 StPO, § 244 Abs 5 StPO
Ablehnung eines Beweisantrags im Strafverfahren: Anforderungen an die Konnexität des Beweisantrags auf Vernehmung von Zeugen - Wolters Kluwer
Anforderung an die Konnexität zwischen der Beweistatsache und dem Beweismittel
- rewis.io
Ablehnung eines Beweisantrags im Strafverfahren: Anforderungen an die Konnexität des Beweisantrags auf Vernehmung von Zeugen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 2; StPO § 244 Abs. 3 S. 1
Anforderung an die Konnexität zwischen der Beweistatsache und dem Beweismittel - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Der "Subunternehmer” im Beweisantrag, oder: Der "konnexe” BGH
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Neues zur Konnexität - Rechtsprechung rudert (ein wenig) zurück
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erörterung der erforderliche Konnexität zwischen Beweistatsache und Beweismittel kann entbehrlich sein
- haerlein.de (Kurzinformation)
Strafverfahren - Zum Beweisantrag und zur Ablehnung wegen Bedeutungslosigkeit
Verfahrensgang
- LG Halle, 08.02.2013 - 2 KLs 7/11
- BGH, 15.01.2014 - 1 StR 379/13
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 282
- StV 2014, 257
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18
Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (Begriff des …
Zwar ist nach der Rechtsprechung des Senats beim Vorliegen vollumfänglich illegaler Beschäftigungsverhältnisse der Umfang hinterzogener Lohnsteuer grundsätzlich anhand des Eingangssteuersatzes der Lohnsteuerklasse VI (vgl. § 39c EStG) zu bestimmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2014 - 1 StR 379/13 Rn. 31; vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12 …und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 16 ff.). - BGH, 01.09.2021 - 5 StR 188/21
Abkehr vom qualifizierten Konnexitätserfordernis
Keiner näheren Darlegung bedarf es, wenn sich der erforderliche Zusammenhang zwischen Beweistatsache und Beweismittel - wie in vielen Fällen - von selbst versteht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 StR 379/13, NStZ 2014, 282), etwa wenn - wie hier - ein Telefongespräch bewiesen werden soll, das der Zeuge selbst geführt hat, oder ein Treffen mit dem Zeugen unter Beweis gestellt wird, das dieser aus eigenem Erleben schildern kann (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2009 - 4 StR 375/09, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 47; vom 16. März 2021 - 5 StR 35/21). - BGH, 21.08.2014 - 1 StR 13/14
Ablehnung eines Beweisantrages (wegen völliger Ungeeignetheit: Voraussetzungen, …
Erwartungsgemäß wird gerade der Verantwortliche eines Unternehmens (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 StR 379/13, NStZ 2014, 282 Rn. 16 f.) schon aus seiner beruflichen Kenntnis heraus zu den unter Beweis gestellten Umständen der Vergabe von IT-Dienstleistungen Angaben machen können.Der Senat kann offen lassen, ob er der ersichtlich zugrunde liegenden Auffassung des Landgerichts folgen könnte, dass die Frage, ob ein Unternehmen als "Abrechnungsfirma" tätig wird, nicht dem Beweis zugänglich ist (zu Beweistatsachen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Sachverhalten vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 StR 379/13, NStZ 2014, 282 mwN).
Weiterer Ausführungen im Beweisantrag, warum der benannte Zeuge zu den unter Beweis gestellten Umständen etwas bekunden können soll, bedurfte es vorliegend nicht (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 StR 379/13, NStZ 2014, 185 Rn. 15 ff.).
- OLG Bamberg, 17.03.2017 - 3 Ss OWi 264/17
Mindestanforderungen an Beweisantrag auf Einholung eines anthropologisches …
a) Ein nach den Regeln des Strengbeweisverfahrens zu behandelnder Beweisantrag ist nach st.Rspr. und h.M. im Schrifttum das unbedingte oder an eine zulässige Bedingung geknüpfte ernsthafte Verlangen eines Verfahrensbeteiligten, zum Nachweis einer von ihm bestimmt zu behauptenden Tatsache durch den Gebrauch eines bestimmt zu bezeichnenden Beweismittels Beweis zu erheben, soweit die Beweisbehauptung die Tatsachengrundlage, nämlich den zur Schuld- oder Rechtsfolgenfrage gehörenden Sachverhalt eines in der Sache entscheidenden Urteils betrifft (vgl. u.a. BGHSt 1, 29/31; 6, 128/129; 30, 131/142; 37, 162/164 ff.; 39, 251/253 f.; 43, 321/325 ff.; BGH StV 2012, 73; BayObLGSt 1995, 72 = NJW 1996, 331; BGH StV 2014, 257 = NStZ 2014, 282 = wistra 2014, 280;… BGH StV 2015, 82 = BGHR StPO § 244 III Konnexität 2; OLG Bamberg, Beschluss vom 23.02.2015 - 3 OLG 8 Ss 126/14 = StraFo 2015, 155 = OLGSt StPO § 244 Nr. 22;… LR/Becker StPO 26. Aufl. § 244 Rn. 95, 96 ff.;… KK/Krehl StPO § 244 Rn. 67;… KK-Senge OWiG § 77 Rn. 14;… Meyer-Goßner/Schmitt StPO 59. Aufl. § 244 Rn. 18;… Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 9. Aufl., Rn. 138;… Burhoff, Handbuch für die strafverfahrensrechtliche Hauptverhandlung, 7. Aufl., Rn. 769 und Burhoff [Hrsg.]/Stephan, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl., Rn. 568, 597 ff., jeweils m.w.N.). - LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18
Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen
Das tatsächliche Bruttoentgelt ist danach ausgehend von der Nettolohnzahlung (Stundenzahl multipliziert mit dem Stundenlohn) "hochzurechnen" (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 StR 379/13 -, juris, Rn 31;… Radtke, in Münchener Kommentar zum StGB, 3. Auflage 2019, § 266a Rn. 59).bbb) Vorgehen soweit eine Zurechnung zu nicht identifizierbaren Personen möglich war Soweit eine personenbezogene Zurechnung der Stunden möglich war, die jeweilige Person aber nicht identifizierbar war, hat die Kammer den Lohnsteuersatz anhand des Steuersatzes der Lohnsteuerklasse VI (vgl. § 39c EStG) bestimmt (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2014 - 1 StR 379/13 Rn. 31; vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12 …und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 16 ff.).
- BGH, 15.04.2020 - 5 StR 480/19
Korrektur der Einziehungsanordnung
Bei dem letztgenannten Antrag handelt es sich zudem schon nicht um einen Beweisantrag im Rechtssinne, da es sich bei der unter Beweis gestellten "Auffassung' der Zeugin hier um eine bloße Wertung und mithin nicht um eine bestimmte Tatsache handelt, weshalb das Beweiserhebungsbegehren lediglich unter Aufklärungsgesichtspunkten (§ 244 Abs. 2 StPO) zu prüfen gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 StR 379/13, wistra 2014, 280, 281;… siehe auch LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 99;… KK/Krehl, StPO, 8. Aufl., § 244 Rn. 69).