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   BGH, 15.01.2014 - XII ZB 443/13   

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https://dejure.org/2014,1641
BGH, 15.01.2014 - XII ZB 443/13 (https://dejure.org/2014,1641)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2014 - XII ZB 443/13 (https://dejure.org/2014,1641)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - XII ZB 443/13 (https://dejure.org/2014,1641)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1755 Abs 2 BGB, § 1772 Abs 1 S 1 BGB
    Adoptionsverfahren: Erlöschen von Verwandtschaftsverhältnissen bei Rückadoption des zwischenzeitlich volljährigen Kindes durch den leiblichen Vater nach erfolgter Erstadoption durch den zweiten Ehemann seiner geschiedenen Ehefrau

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1775 Abs. 2, 1772 Abs. 1
    Bei Volljährigenadoption des Kindes des geschiedenen Ehegatten erlöschen Verwandtschaftsverhältnisse zum geschiedenen Ehegatten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit von § 1772 Abs. 1 S. 1 BGB bei Begehren der Annahme des Kindes seines geschiedenen Ehegatten

  • rewis.io

    Adoptionsverfahren: Erlöschen von Verwandtschaftsverhältnissen bei Rückadoption des zwischenzeitlich volljährigen Kindes durch den leiblichen Vater nach erfolgter Erstadoption durch den zweiten Ehemann seiner geschiedenen Ehefrau

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1772 Abs. 1
    Anwendbarkeit von § 1772 Abs. 1 S. 1 BGB bei Begehren der Annahme des Kindes seines geschiedenen Ehegatten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stiefkind-Adoptionen nach der Ehescheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 934
  • MDR 2014, 406
  • FamRZ 2014, 546
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Düsseldorf, 26.05.2000 - 19 T 136/00
    Auszug aus BGH, 15.01.2014 - XII ZB 443/13
    Mit der Regelung des § 1755 Abs. 2 BGB, dessen tatbestandliche Voraussetzungen hier aber nicht vorliegen, soll mithin die Stieffamilie in ihrem Zusammenhalt geschützt und damit dem besonderen Schutz der Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG Rechnung getragen werden (vgl. auch LG Düsseldorf NJWE-FER 2001, 9, 10).

    Durch die vom Amtsgericht ausgesprochene Volljährigenadoption nach §§ 1767, 1770 BGB ist das natürliche Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Beteiligten zu 1 und der Anzunehmenden in statusrechtlicher Hinsicht wiederhergestellt worden (vgl. LG Düsseldorf NJWE-FER 2001, 9, 11 f.; s. auch BT-Drucks. 12/2506 S. 6 f.).

  • BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/08

    Fortbestehen des Verwandtschaftsverhältnisses zur Familie seines vorverstorbenen

    Auszug aus BGH, 15.01.2014 - XII ZB 443/13
    b) Zu Recht ist das Beschwerdegericht von dem Grundsatz ausgegangen, dass mit der Annahme eines Volljährigen dessen Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Verwandten erlischt, wenn das Gericht bei der Annahme bestimmt, dass sich die Wirkungen der Annahme nach den Vorschriften über die Annahme eines Minderjährigen richten (§ 1772 Abs. 1 Satz 1 iVm § 1755 Abs. 1 Satz 1 BGB; Volljährigenadoption mit "starker Wirkung" - Senatsbeschluss vom 11. November 2009 - XII ZR 210/08 - FamRZ 2010, 273 Rn. 9).
  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191

    Anspruch auf Kinderkrippenplatz; Sekundäranspruch; Aufwendungsersatz;

    Bietet der örtlich zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe, wie vorliegend unter dem 19. September 2013 geschehen, nachträglich einen auch hinsichtlich der Entfernung zum Wohnort der Familie geeigneten Betreuungsplatz an, so erlischt der Sekundäranspruch auf Aufwendungsersatz dann, wenn dem anspruchsberechtigten Kind unter Berücksichtigung des Kindeswohls und der Verpflichtung zu wirtschaftlichem Handeln ein Einrichtungswechsel zumutbar ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 28.5.2014 - 7 A 10276/14 -, JAmt 2014, 464 [466]; Meysen/Beckmann, Rechtsanspruch U 3, Rn. 486 ff.).

    Von einer generellen Unzumutbarkeit kann daher nicht ausgegangen werden (so zutreffend OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 28.5.2014 - 7 A 10276/14 -, JAmt 2014, 464 [466]).

  • BGH, 12.03.2014 - XII ZB 504/12

    Minderjährigenadoption: Aufhebbarkeit des Annahmeverhältnisses nach

    Da das Verbot der Kettenadoption für die Annahme von Volljährigen nicht gilt (§ 1768 Abs. 1 Satz 2 BGB in der durch das AdoptRÄndG geänderten Fassung), wird das volljährig gewordene Kind durch das Fehlen einer § 1763 Abs. 1 BGB entsprechenden Möglichkeit zur Aufhebung des in Zeiten seiner Minderjährigkeit begründeten Annahmeverhältnisses nicht daran gehindert, sich erneut adoptieren zu lassen und insbesondere durch eine sogenannte Rückadoption wieder statusrechtliche Eltern-Kind-Beziehungen zu seinen leiblichen Eltern zu begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Januar 2014 - XII ZB 443/13 - juris Rn. 17).
  • LG Düsseldorf, 15.10.2020 - 25 T 475/94
    Daher kommt die Aufhebung der Betreuung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann in Betracht, wenn sich herausstellt, dass der mit der Bestellung des Betreuers erstrebte Erfolg nicht zu erreichen ist, weil der Betreuer seine Aufgaben nicht wirksam wahrnehmen und zum Wohl des Betroffenen nichts bewirken kann (BGH, Beschluss vom 15.01.2014, Az. XII ZB 443/13, Rn. 7; Beschluss vom 11.02.2015, Ax. XII ZB 181/14, a.a.O. - jeweils zitiert nach beck-online).
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