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   BGH, 15.01.2015 - 2 StR 374/14   

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https://dejure.org/2015,3661
BGH, 15.01.2015 - 2 StR 374/14 (https://dejure.org/2015,3661)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2015 - 2 StR 374/14 (https://dejure.org/2015,3661)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 2 StR 374/14 (https://dejure.org/2015,3661)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 132 GVG
    Vorabentscheidung über den entscheidungsreifen Teil einer Revision (Beschleunigungsgrundsatz; kein Abwarten eines Anfrage- und Vorlageverfahrens)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 GVG, Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 6 Abs 1 S 1 MRK
    Beschleunigungsgebot: Entscheidung über den strafrechtlichen Teil eines Revisionsverfahrens bei nicht erledigtem Anfrage- und Vorlageverfahrens hinsichtlich einer Frage zur Adhäsionsklage

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 406 StPO, § 253 Abs. 2 BGB, § 132 GVG, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK, § 406a Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Abstellen auf die Tatumstände und die Folgen der Taten für die Geschädigte einer Vergewaltigung bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes

  • rewis.io

    Beschleunigungsgebot: Entscheidung über den strafrechtlichen Teil eines Revisionsverfahrens bei nicht erledigtem Anfrage- und Vorlageverfahrens hinsichtlich einer Frage zur Adhäsionsklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253 Abs. 2
    Abstellen auf die Tatumstände und die Folgen der Taten für die Geschädigte einer Vergewaltigung bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes

  • datenbank.nwb.de

    Beschleunigungsgebot: Entscheidung über den strafrechtlichen Teil eines Revisionsverfahrens bei nicht erledigtem Anfrage- und Vorlageverfahrens hinsichtlich einer Frage zur Adhäsionsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.10.2014 - 2 StR 137/14

    Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Bemessung der billigen Entschädigung in Geld

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 2 StR 374/14
    Die gegen dieses Urteil gerichtete, auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten ist unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO, soweit sie sich gegen den Schuldspruch und den Strafausspruch richtet (1.); im Übrigen bleibt die Entscheidung über die Revision des 1Angeklagten einer abschließenden Entscheidung des Senats nach Durchführung des Anfrage- und Vorlageverfahrens (2 StR 137/14 und 2 StR 337/14) vorbehalten (2. und 3.).

    Er hat deshalb mit Beschluss vom 8. Oktober (2 StR 137/14 und 2 StR 337/14), auf dessen Gründe Bezug genommen wird, bei den anderen Strafsenaten sowie dem Großen Senat für Zivilsachen gemäß § 132 GVG angefragt, ob an entgegenstehender Rechtsprechung festgehalten wird.

    Da auf Grund des Vorlageverfahrens über die Revision des Angeklagten, soweit sie die Adhäsionsentscheidung betrifft, voraussichtlich nicht in absehbarer Zeit entschieden werden kann, ist aber eine Entscheidung über den "entscheidungsreifen" strafrechtlichen Teil des angefochtenen Urteils zulässig und geboten (vgl. dazu Beschlüsse vom 8. Oktober 2014 - 2 StR 137/14 und 2 StR 337/14).

  • BGH, 18.06.2014 - 4 StR 217/14

    Adhäsionsverfahren (Bemessung von Schmerzensgeld)

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 2 StR 374/14
    Auf Basis dieser Rechtsprechung wäre der Adhäsionsausspruch aufzuheben, denn der Senat vermag angesichts der im vorliegenden Fall festgestellten Vermögensverhältnisse des Angeklagten eine Erörterungspflicht, die sich zu Gunsten des Angeklagten auswirken könnte, nicht zu verneinen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14, NStZ-RR 2014, 350, und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14; Senat, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, NStZ 2015, 49 f.).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 2 StR 374/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können indes sowohl die wirtschaftlichen Verhältnisse des Geschädigten als auch die des Schädigers auf die Bemessung der Entschädigung Einfluss gewinnen (grundlegend BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 6. Juli 1955 - GZ 1/55, BGHZ 18, 149, 159 f.).
  • BGH, 02.09.2014 - 3 StR 325/14

    Unzureichend begründete Adhäsionsentscheidung (formelhafte allgemeine Erwägungen;

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 2 StR 374/14
    Auf Basis dieser Rechtsprechung wäre der Adhäsionsausspruch aufzuheben, denn der Senat vermag angesichts der im vorliegenden Fall festgestellten Vermögensverhältnisse des Angeklagten eine Erörterungspflicht, die sich zu Gunsten des Angeklagten auswirken könnte, nicht zu verneinen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14, NStZ-RR 2014, 350, und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14; Senat, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, NStZ 2015, 49 f.).
  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 503/13

    Beweisantrag auf Einholung eines psychologischen Gutachtens (Ablehnung wegen

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 2 StR 374/14
    Auf Basis dieser Rechtsprechung wäre der Adhäsionsausspruch aufzuheben, denn der Senat vermag angesichts der im vorliegenden Fall festgestellten Vermögensverhältnisse des Angeklagten eine Erörterungspflicht, die sich zu Gunsten des Angeklagten auswirken könnte, nicht zu verneinen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14, NStZ-RR 2014, 350, und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14; Senat, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, NStZ 2015, 49 f.).
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