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   BGH, 15.01.2015 - 2 StR 605/13   

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https://dejure.org/2015,2442
BGH, 15.01.2015 - 2 StR 605/13 (https://dejure.org/2015,2442)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2015 - 2 StR 605/13 (https://dejure.org/2015,2442)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 2 StR 605/13 (https://dejure.org/2015,2442)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 66 Abs. 1 GKG, § 139 GVG, § 3 Abs. 2 GKG, § 8 Abs. 1 JBeitrO, § 387 BGB, § 66 Abs. 8 GKG

  • Wolters Kluwer

    Aufrechnung mit dem Schmerzensgeldanspruch des Nebenklägers gegen den Angeklagten aus einem erstinstanzlichen Urteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JBeitrO § 8 Abs. 1; GKG § 3 Abs. 2
    Aufrechnung mit dem Schmerzensgeldanspruch des Nebenklägers gegen den Angeklagten aus einem erstinstanzlichen Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 14.04.2008 - 13 M 08.407

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 2 StR 605/13
    Es fehlt daher an einer Aufrechnungslage im Sinne des § 387 BGB (vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 29. Mai 2007 - Au 6 M 07.357, BeckRS 2007, 37725; VGH München, Beschluss vom 14. April 2008 - 13 M 08.407, BeckRS 2008, 27808).
  • BGH, 07.02.2013 - 1 StR 408/12

    Erinnerung gegen die Kostenentscheidung; Kostensätze mehrerer eingelegter

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 2 StR 605/13
    Die gemäß § 66 Abs. 1 GKG zulässige Erinnerung, über die gemäß § 139 GVG der Senat zu entscheiden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 1 StR 408/12, NStZ-RR 2013, 191, 192), ist unbegründet.
  • BGH, 06.10.2020 - XI ZR 355/18

    Besetzung des Gerichts für Antrag nach § 33 RVG auf Festsetzung des Wertes des

    So haben die Strafsenate nach der Schaffung von § 66 Abs. 6 GKG durch das KostRMoG zunächst weiterhin angenommen, dass bei dem Bundesgerichtshof über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz der Senat in der Besetzung von fünf Mitgliedern entscheidet (BGH, Beschlüsse vom 5. April 2006 - 5 StR 569/05, juris Rn. 2, vom 23. Mai 2007 - 1 StR 555/06, juris Rn. 3, vom 7. Februar 2013 - 1 StR 408/12, juris Rn. 11 und vom 15. Januar 2015 - 2 StR 605/13, juris Rn. 1), während sie nach der Einfügung von § 1 Abs. 5 GKG durch das 2. KostRMoG und der Entscheidung des BGH vom 23. April 2015 (I ZB 73/14, NJW 2015, 2194) von der Zuständigkeit des Einzelrichters ausgehen (BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2018 - 1 StR 240/18, juris Rn. 6 und vom 30. Januar 2020 - 4 StR 291/19, juris Rn. 7; ebenso zu einer Erinnerung gemäß § 81 GNotKG BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 5 AR (Vs) 44/16, juris).
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