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BGH, 15.01.2015 - 4 StR 580/14 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Beschränkung der Strafverfolgung aufgrund nicht hinreichender Hinweise auf ein Scheckkartendelikt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 266b; StPO § 154a Abs. 2
Beschränkung der Strafverfolgung aufgrund nicht hinreichender Hinweise auf ein Scheckkartendelikt - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01
Abhebung am Geldautomaten
Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 4 StR 580/14
Der Senat beschränkt die Strafverfolgung in den Fällen II. 1 und II. 3 der Urteilsgründe mit Zustimmung des Generalbundesanwalts gemäß § 154a Abs. 2 StPO auf den Vorwurf der Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug, da den Urteilsgründen nicht hinreichend zu entnehmen ist, dass die in diesen Fällen benutzten Scheck- bzw. Kreditkarten im Drei-Personen-Verhältnis eingesetzt wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 164 ff.;… Fischer, StGB, 62. Aufl., § 266b Rn. 10a).