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   BGH, 15.01.2015 - V ZB 191/14   

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https://dejure.org/2015,3237
BGH, 15.01.2015 - V ZB 191/14 (https://dejure.org/2015,3237)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2015 - V ZB 191/14 (https://dejure.org/2015,3237)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - V ZB 191/14 (https://dejure.org/2015,3237)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundstücksteilung und Zwangsversteigerung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.06.2014 - V ZB 16/14

    Zwangsversteigerungssache: Befugnis zur Rechtsbeschwerdeeinlegung gegen den

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - V ZB 191/14
    Diese Rechtsfrage ist durch den nach der Entscheidung des Beschwerdegerichts ergangenen Beschluss des Senats vom 5. Juni 2014 (V ZB 16/14, WM 1014, 1584 ff.) geklärt.

    Das Zwangsversteigerungsverfahren ist dann - ungeachtet der Eintragung des neuen Bestands im Grundbuch - so fortzuführen, als wäre die Verfügung nicht erfolgt (Senat, Beschluss vom 5. Juni 2014 - V ZB 16/14, aaO Rn. 13).

  • BGH, 11.09.2002 - VIII ZR 235/02

    Auslegung vertraglicher Kündigungsfristen

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - V ZB 191/14
    Prozesskostenhilfe ist - trotz Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung - nicht zu bewilligen, wenn die sich im Rechtsmittelverfahren stellenden Rechtsfragen geklärt sind und die Sache selbst keine Aussicht auf Erfolg hat (BGH, Beschluss vom 11. September 2002 - VIII ZR 235/02, MDR 2002, 109, 110).
  • BGH, 15.07.2021 - V ZB 13/21

    Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens wegen Suizidgefahr

    Dass das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat, begründet die Erfolgsaussicht nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 19. September 2014 - V ZA 16/14, juris Rn. 2; Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 191/14, juris Rn. 3; Beschluss vom 25. Februar 2016 - V ZA 35/15, juris Rn. 3).
  • BGH, 25.02.2016 - V ZA 35/15

    Zuschlagsbeschwerde in der Zwangsversteigerung: Prüfungsumfang des

    Dass das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde - ohne nähere Begründung - zugelassen hat, begründet die Erfolgsaussicht nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 19. September 2014 - V ZA 16/14, juris Rn. 2; Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 191/14, juris Rn. 3).
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