Rechtsprechung
BGH, 15.01.2020 - 2 StR 304/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 15 StGB
Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab einer wertenden Gesamtbetrachtung; Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolg; Bedeutung der Gleichgültigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5
Beweiswürdigung zum bedingten Tötungsvorsatz durch den Schlag mit der spitzen Seite des Hammers auf den Kopf eines Menschen als eine äußerst gefährliche Gewaltanwendung; Billigendes Inkaufnehmen des Todes des Nebenklägers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beweiswürdigung zu einem bedingten Tötungsvorsatz
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 14.12.2018 - 200 Js 52522/17
- BGH, 15.01.2020 - 2 StR 304/19
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20
Prüfung des strafbefreienden Rücktritts i.R.e. Verurteilung wegen versuchten …
b) Diese Erwägungen nehmen die objektiven Tatumstände und das damit einhergehende Verhalten des Angeklagten nicht unter dem Gesichtspunkt einer für den bedingten Vorsatz ausreichenden Gleichgültigkeit gegenüber dem als möglich erkannten Tod des Nebenklägers in den Blick (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 15. Januar 2020 - 2 StR 304/19 Rn. 14; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 172/17, NStZ 2018, 37; vom 11. Oktober 2016 - 1 StR 248/16, NStZ 2017, 25, und vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, NStZ 2015, 266, 267; jeweils mwN). - BGH, 12.08.2020 - 2 StR 574/19
Totschlag; Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab der vorzunehmenden …
aa) Bedingt vorsätzlich handelt, wer den Eintritt des Todes als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und dies billigt oder sich um des erstrebten Ziels Willen zumindest mit dem Eintritt des Todes abfindet (Willenselement), mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 15. Januar 2020 - 2 StR 304/19, juris Rn. 14;… Beschluss vom 30. Juli 2019 - 2 StR 122/19, juris Rn. 15, jew. mwN).Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalls erfolgen (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2020 - 2 StR 304/19, aaO; BGH…, Urteil vom 31. Januar 2019 - 4 StR 432/18, aaO), in welche insbesondere die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ 2013, 581, 582).
- BGH, 23.03.2022 - 6 StR 343/21
Versuchter Totschlag: Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes
Das Landgericht hat die gebotene Gesamtschau der bedeutsamen objektiven und subjektiven Tatumstände vorgenommen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Januar 2020 - 2 StR 304/19 Rn. 14;… vom 31. Januar 2019 - 4 StR 432/18 Rn. 10) und dabei insbesondere die objektive Gefährlichkeit der Verletzungshandlungen (zweiminütiges durchgehendes, potenziell lebensgefährliches Würgen; andererseits keine konkrete Lebensgefahr), den Tathergang (spontane, unüberlegte Tat) und die psychische Verfassung des Angeklagten (wiederholter Streit und aufgeheizte Stimmung) bedacht. - OLG Hamm, 16.03.2021 - 4 (s) Sbd I-3/21
Verweisungsbeschluss, Bindungswirkung
Bedingt vorsätzlich handelt, wer den Eintritt des Todes als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und dies billigt oder sich um des erstrebten Ziels Willen zumindest mit dem Eintritt des Todes abfindet (Willenselement), mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein (zu vgl. BGH, Urteil vom 15.01.2020 - 2 StR 304/19, beck-online; BGH…, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 2 StR 122/19, juris Rn. 15;… Urteil vom 24. April 2019 - 2 StR 377/18, juris Rn. 11; BGH, Urteile vom 27. Juli 2017 - 3 StR 172/17, NStZ 2018, 37; vom 11. Oktober 2016 - 1 StR 248/16, NStZ 2017, 25; vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, NStZ 2015, 266, 267, jew. mwN).