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   BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19   

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https://dejure.org/2020,10496
BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19 (https://dejure.org/2020,10496)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2020 - 2 StR 321/19 (https://dejure.org/2020,10496)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19 (https://dejure.org/2020,10496)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 52 Abs. 1 StGB; § 176a StGB; § 184b; § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 184b Abs. 3 StGB
    Konkurrenzen (tatbestandliche Handlungseinheit, natürliche Handlungseinheit, Verklammerung: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, Herstellen und Versenden kinderpornographischer Schriften)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verknüpfen der sexuellen Missbrauchstaten und das Herstellen der kinderpornografischen Schriften mit deren räumlich und zeitlich versetzten Versenden hinsichtlich Annahme von Tateinheit; Betreiben einer Plattform durch die Gruppierung von Männern als Forum zum weltweiten ...

  • rewis.io

    Besitz und Verbreiten bzw. öffentliches Zugänglichmachen kinderpornographischer Schriften: Konkurrenzverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verknüpfen der sexuellen Missbrauchstaten und das Herstellen der kinderpornografischen Schriften mit deren räumlich und zeitlich versetzten Versenden hinsichtlich Annahme von Tateinheit; Betreiben einer Plattform durch die Gruppierung von Männern als Forum zum weltweiten ...

  • rechtsportal.de

    Verknüpfen der sexuellen Missbrauchstaten und das Herstellen der kinderpornografischen Schriften mit deren räumlich und zeitlich versetzten Versenden hinsichtlich Annahme von Tateinheit; Betreiben einer Plattform durch die Gruppierung von Männern als Forum zum weltweiten ...

  • datenbank.nwb.de

    Besitz und Verbreiten bzw. öffentliches Zugänglichmachen kinderpornographischer Schriften: Konkurrenzverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 212
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 180/18

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Einwirken durch Vorzeigen pornographischer

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19
    Der zeitgleiche Besitz von verbreiteten bzw. öffentlich zugänglich gemachten sowie darüberhinausgehenden kinderpornografischer Schriften verknüpft indes den unerlaubten Besitz kinderpornografische Schriften mit jeder Verbreitungshandlung zu einer einheitlichen Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 3 StR 180/18, juris Rn. 15, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 2).

    Dies betrifft jedoch ausschließlich den Zeitraum der Zugänglichmachung, nicht jedoch die Zeit danach (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2018 - 3 StR 180/18, juris Rn. 15, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 2; vom 3. Mai 2019 - 3 StR 86/19, NStZ-RR 2019, 210), und nur die zugänglich gemachten Dateien.

    Bei gleichzeitigem Besitz von verbreiteten bzw. öffentlich zugänglich gemachten kinderpornografischen Schriften und weiterem, darüberhinausgehend gespeicherten verbotenem Material bleibt danach kein Raum für eine tatmehrheitliche Verurteilung (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 3 StR 180/18, juris Rn. 15, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 2).

  • BGH, 01.08.2019 - 5 StR 304/19

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Konkurrenzverhältnis zum Besitz

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19
    Die Annahme von Tateinheit setzt jedoch eine Überschneidung mit solchen Handlungen voraus, die zum Zwecke der Absichtsrealisierung vorgenommen werden (BGH, Beschluss vom 1. August 2019 - 5 StR 304/19; vgl. auch LK-StGB/Rissing-van Saan, aaO, § 52 Rn. 22).

    Die subjektive Komponente des § 176a Abs. 3 StGB hat allein nicht die Kraft, die sexuellen Missbrauchstaten und das Herstellen der kinderpornografischen Schriften mit deren - räumlich und zeitlich versetzten ? Versenden zu verknüpfen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2019 ? 5 StR 304/19).

  • BGH, 10.07.2008 - 3 StR 215/08

    Besitz kinderpornografischer Schriften; Sich-verschaffen kinderpornografischer

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19
    Alt. StGB grundsätzlich diejenige des unerlaubten Besitzes solcher Schriften gemäß § 184b Abs. 3, 2. Alt. StGB als subsidiären Auffangtatbestand (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, NStZ 2009, 208).

    Der Bundesgerichtshof hat dies bereits für das Verhältnis der Tatbestandsalternative des vorangehenden Sichverschaffens und des anschließenden Drittverschaffens ausdrücklich entschieden (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, NStZ 2009, 208).

  • BGH, 25.02.1997 - 4 StR 40/97

    Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen (Begriff der "Zwangslage" i.S.d. § 182 Abs.

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19
    Die unterbliebene Verurteilung wegen tatmehrheitlicher Drittbesitzverschaffung kinderpornografischer Schriften beschwert den Angeklagten G. nicht und zwingt den Senat nicht zur Aufhebung der im übrigen rechtsfehlerfreien Verurteilung in diesen Fällen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1957 - 4 StR 5/57, BGHSt 10, 358, 362; vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 8 ff.; Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, juris Rn. 12; LR-StPO/Franke, aaO, § 354 Rn. 23).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19
    Die unterbliebene Verurteilung wegen tatmehrheitlicher Drittbesitzverschaffung kinderpornografischer Schriften beschwert den Angeklagten G. nicht und zwingt den Senat nicht zur Aufhebung der im übrigen rechtsfehlerfreien Verurteilung in diesen Fällen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1957 - 4 StR 5/57, BGHSt 10, 358, 362; vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 8 ff.; Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, juris Rn. 12; LR-StPO/Franke, aaO, § 354 Rn. 23).
  • BGH, 16.12.2015 - 2 StR 191/15

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in kinderpornographischer Absicht

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19
    Dabei hat er auch berücksichtigt, dass die tateinheitliche Verwirklichung der Qualifikation des § 176a Abs. 2 StGB neben dem Missbrauch in Verbreitungsabsicht nach § 176a Abs. 3 StGB im Schuldspruch zum Ausdruck gebracht werden muss (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 StR 191/15, juris Rn. 1, NStZ-RR 2016, 109).
  • BGH, 10.07.1957 - 4 StR 5/57

    Ermächtigung des deutschen Gerichts zur Vernehmung eines Angeklagten ohne

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19
    Die unterbliebene Verurteilung wegen tatmehrheitlicher Drittbesitzverschaffung kinderpornografischer Schriften beschwert den Angeklagten G. nicht und zwingt den Senat nicht zur Aufhebung der im übrigen rechtsfehlerfreien Verurteilung in diesen Fällen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1957 - 4 StR 5/57, BGHSt 10, 358, 362; vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 8 ff.; Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, juris Rn. 12; LR-StPO/Franke, aaO, § 354 Rn. 23).
  • BGH, 24.02.2015 - 5 StR 12/15

    Fehlende Feststellungen zu den Voraussetzungen einer sexuellen Nötigung

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann § 176a Abs. 3 StGB zwar tateinheitlich mit § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB begangen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 5 StR 12/15, juris Rn. 4, BGHR StGB § 176a Abs. 3 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 03.05.2019 - 3 StR 86/19

    Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Schriften

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19
    Dies betrifft jedoch ausschließlich den Zeitraum der Zugänglichmachung, nicht jedoch die Zeit danach (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2018 - 3 StR 180/18, juris Rn. 15, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 2; vom 3. Mai 2019 - 3 StR 86/19, NStZ-RR 2019, 210), und nur die zugänglich gemachten Dateien.
  • BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84

    Zusammenfassung von Tatbeständen aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19
    Sofern der Täter hingegen durch die Verwirklichung der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht ein weiteres Strafgesetz verletzt, hat die Rechtsprechung, soweit erkennbar, die Annahme einer tatbestandlichen Handlungseinheit nur in Fällen zugelassen, in denen die Umsetzungstat vor der Beendigung des vorausgegangenen Delikts vorgenommen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74, BGHSt 26, 24, 27; Beschluss vom 4. April 1984 - 3 StR 90/84, juris Rn. 4, NStZ 1984, 408; Senat, Beschluss vom 13. Oktober 1987 - 2 StR 490/87, juris Rn. 2; BGH, Urteil vom 12. Januar 1988 - 1 StR 628/87, juris Rn. 4; Beschluss vom 15. September 1988 - 4 StR 419/88, juris Rn. 3).
  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 548/16

    Sachlich-rechtlicher Mangel bei Verstoß gegen die allgemeine Kognitionspflicht

  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 419/88

    Konkurrenzverhältnis zwischen räuberischer Erpressung und dem gefährlichen

  • BGH, 19.09.2019 - 3 StR 180/19

    Keine schwere Körperverletzung durch dauernde Entstellung bei Narbe am Bauch

  • BGH, 08.10.2013 - 2 StR 342/13

    Gleichzeitiges Sich-verschaffen mehrerer gefälschter Zahlungskarten (Tateinheit;

  • BGH, 03.07.2019 - 2 StR 67/19

    Geldfälschung (Konkurrenzen: Verhältnis von Herstellung und Inverkehrbringen,

  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

  • BGH, 05.11.2019 - 2 StR 198/19

    Teilweise Aufhebung eines Urteils im Schuldspruch sowie im Strafausspruch;

  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

  • BGH, 12.01.1988 - 1 StR 628/87

    Vorsätzliche räuberische Erpressung trotz Begehung in dem Glauben, dass der

  • BGH, 04.04.1984 - 3 StR 90/84

    Tateinheit bei Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung eines Raubes oder

  • BGH, 12.09.1996 - 1 StR 509/96

    Strafbarkeit wegen Betruges in Tateinheit mit Anstiftung zur Untreue -

  • BGH, 05.05.2009 - 1 StR 737/08

    Steuerhehlerei (Absetzen; Absatzhilfe; kein Absatzerfolg; Beendigung);

  • BGH, 13.10.1987 - 2 StR 490/87

    Unrichtige Beurteilung von Konkurrenzfragen - Abänderung eines Schuldspruchs -

  • BGH, 24.04.2018 - 5 StR 85/18

    Eine Urkundenfälschung bei mehrfachem Gebrauch einer unechten Urkunde

  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 47/20

    Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (Anderer:

    Dass sowohl die Qualifikation des § 176a Abs. 2 Nr. 1 aF StGB, zu der der Angeklagte im Sinne von § 27 Abs. 1 StGB Hilfe geleistet hat, als auch die des § 176a Abs. 3 aF StGB, einem zur Täterschaft erhobenen Fall der Teilnahme (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2019 - 4 StR 237/19; LK/Hörnle, aaO, § 176a Rn. 69 und 74; Matt/Renzikowski/ Eschelbach, aaO, § 176a Rn. 26; MüKo-StGB/Renzikowski, aaO, § 176a Rn. 30; Schönke/Schröder/Eisele, StGB, aaO, § 176a Rn. 12c; SSW-StGB/Wolters, aaO, § 176a Rn. 19) verwirklicht wurde, ist im Schuldspruch zum Ausdruck zu bringen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Dezember 2015 - 2 StR 191/15; vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19 Rn. 33; BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 234/20).

    Zwischen den Qualifikationen des § 176a aF StGB und den Verschaffungsdelikten nach § 184b Abs. 2 und 4 aF StGB besteht ebenfalls Tateinheit (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19 Rn. 31; Schönke/Schröder/Eisele, aaO, § 176a Rn. 16; MüKo-StGB/Renzikowski, aaO, § 176a Rn. 45; LK/Hörnle, aaO, § 176a Rn. 96).

  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 234/20

    Verbreiten kinderpornografischer Schriften (Begriff des Verbreitens)

    b) Zudem ist in den Fällen 28 bis 30 sowie 32 und 33 der - hier durch den Vollzug des Oralverkehrs - tateinheitlich verwirklichte Qualifikationstatbestand des § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB neben dem Missbrauch in kinderpornographischer Absicht (§ 176a Abs. 3 StGB) im Schuldspruch zum Ausdruck zu bringen (BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19 Rn. 24-32 und vom 16. Dezember 2015 - 2 StR 191/15 Rn. 1).

    c) Dass das Landgericht die Tatbestandsvariante des Herstellens einer kinderpornographischen Schrift (§ 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB) nicht gesondert ausgeurteilt hat, beschwert die Angeklagte jedenfalls nicht (zum Konkurrenzverhältnis zwischen dem Herstellen und dem Drittbesitzverschaffen vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19 Rn. 24-32).

  • BGH, 18.01.2023 - 5 StR 218/22

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Erheblichkeit von sexuellen Handlungen)

    Indessen hat das Landgericht übersehen, dass der zeitgleiche Besitz von öffentlich zugänglich gemachten sowie darüberhinausgehenden kinderpornographischen Inhalten den Besitz von kinderpornographischen Inhalten mit jeder Verbreitungshandlung zu einer einheitlichen Tat verknüpft (hierzu näher BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19).
  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Der Besitz tritt nicht hinter der Drittbesitzverschaffung zurück, da der Angeklagte die Videodateien, die den Gegenstand der Verurteilung in den Fällen 168 und 169 bilden, zeitlich über die Besitzverschaffung an den Zeugen I5 hinaus in seinem Datenbestand hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 03.05.2019 - 3 StR 86/19 - NStZ-RR 2019, 210; BGH, Beschluss vom 15.01.2020 - 2 StR 321/19 - NStZ-RR 2020, 212 (dort jeweils zum Verhältnis von Besitz und Verbreitung)).
  • BGH, 28.06.2023 - 3 StR 123/23

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in kinderpornographischer Absicht;

    Denn eine natürliche Handlungseinheit und damit eine Tat im materiellrechtlichen Sinn ist dann gegeben, wenn bei einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden sind und zwischen ihnen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2023 - 4 StR 473/22, NStZ-RR 2023, 203, 204; vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19, juris Rn. 31; Urteil vom 19. September 2019 - 3 StR 180/19, NStZ-RR 2020, 136, 137).

    Deshalb scheidet hinsichtlich dieser Dateien auch eine tateinheitliche Verurteilung des Angeklagten wegen Besitzes kinderpornographischer Inhalte gemäß § 184b Abs. 3 Variante 3 StGB aus, obgleich eine solche Strafbarkeit grundsätzlich auch hinsichtlich desselben Inhaltes tateinheitlich neben derjenigen wegen Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Inhalte gegeben sein kann, sofern der Zeitraum des Besitzes über denjenigen der Drittbesitzverschaffung hinausreicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2022 - 5 StR 294/22, NStZ 2023, 97 Rn. 4; vom 25. Januar 2022 - 1 StR 424/21, NStZ 2022, 407 Rn. 6; vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 3 Rn. 19; vom 3. Mai 2019 - 3 StR 86/19, NStZ-RR 2019, 210; vom 14. Juni 2018 - 3 StR 180/18, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 2 Rn. 15).

    Denn der gleichzeitige Besitz mehrerer inkriminierter Dateien stellt nur eine materiellrechtliche Tat des Besitzes kinderpornographischer Inhalte gemäß § 184b Abs. 3 Variante 3 StGB dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2022 - 5 StR 294/22, NStZ 2023, 97 Rn. 3; vom 1. September 2022 - 1 StR 248/22, NStZ-RR 2023, 47, 48; vom 25. Januar 2022 - 1 StR 424/21, NStZ 2022, 407 Rn. 6; vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 3 Rn. 19; MüKoStGB/Hörnle, 4. Aufl., § 184b Rn. 61; BeckOK StGB/Ziegler, Ed. 57, § 184b Rn. 29).

  • BGH, 02.02.2021 - 2 StR 461/20

    Sexueller Missbrauch von Kindern, Verstoß gegen Doppelverwertungsverbot

    Der Besitz der kinderpornografischen Schriften in den Fällen II.1-II.4 und II.6-II.11 der Urteilsgründe stellt sich hier ausnahmsweise (vgl. zur Einheitlichkeit des Besitzes kinderpornografischer Schriften als Dauerdelikt Senat, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19, juris Rn. 19 mwN) jeweils als eigenständiges Vergehen nach § 184b Abs. 3 StGB nF dar; denn der gleichzeitige Besitz mehrerer kinderpornografischer Schriften bewirkt nur dann eine Verknüpfung zu einer Tat, wenn nicht - wie hier - selbständige Verschaffungstaten festgestellt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, juris Rn. 5).
  • BGH, 06.05.2021 - 3 StR 350/20

    Abweichendes Sexualverhalten (hier: Pädophilie) schwere andere seelische Störung

    Soweit das Landgericht in Fall II. 2 der Urteilsgründe das Weiterleiten des Videos an den Bekannten rechtsfehlerfrei als Vergehen nach § 184b Abs. 2 StGB aF gewürdigt hat, ist der Schuldspruch allerdings dahin zu ändern, dass eine "Drittbesitzverschaffung' anstatt eines "Verbreitens' kinderpornografischer Schriften vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 234/20, juris Rn. 3; vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19, juris).
  • LG Köln, 06.10.2020 - 102 KLs 11/20

    Bergisch Gladbacher Missbrauchskomplex"

    Auch ein etwa fortdauernder Besitz der zunächst gefertigten und bei späterer Gelegenheit versandten kinderpornografischen Schriften vermochte die getrennt verwirklichten Delikte des sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit Herstellen kinderpornografischer Schriften und der Drittbesitzverschaffung nicht zu einer einheitlichen Tat zu verklammern (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19 -, juris Rn. 22 ff.).
  • BGH, 27.02.2024 - 4 StR 198/23
    b) Die Würdigung der Taten II. 2 bis II. 27 der Urteilsgründe als Drittbesitzverschaffung im Sinne von § 184b Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2, § 184c Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB begegnet - neben dem jeweils fehlerfrei tateinheitlich angenommenen Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19 Rn. 19 mwN) - durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 25.01.2022 - 1 StR 424/21

    Verbreiten, Öffentlich-Zugänglichmachen und Zugänglichmachen gegenüber Dritten

    Bei gleichzeitigem Besitz von verbreiteten beziehungsweise öffentlich zugänglich gemachten kinderpornografischen Schriften und weiterem, darüberhinausgehend gespeicherten Material bleibt danach kein Raum für eine tatmehrheitliche Verurteilung (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19 -, Rn. 18 f. m. w. N.).
  • BGH, 29.11.2023 - 3 StR 301/23

    Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit

  • BGH, 31.03.2021 - 4 StR 48/21

    Konkurrenzen (schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Besitz

  • BGH, 21.09.2022 - 1 StR 248/22

    Besitz kinderpornographischer Schriften (Tateinheit bei gleichzeitigem Besitz

  • BGH, 27.09.2022 - 5 StR 294/22

    Verbreiten und Besitz kinderpornographischer Schriften

  • BGH, 01.09.2020 - 2 StR 264/20

    Tateinheit (materiellrechtliche Tateinheit bei natürlicher Handlungseinheit);

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