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   BGH, 15.01.2020 - 2 StR 339/19   

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https://dejure.org/2020,5263
BGH, 15.01.2020 - 2 StR 339/19 (https://dejure.org/2020,5263)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2020 - 2 StR 339/19 (https://dejure.org/2020,5263)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - 2 StR 339/19 (https://dejure.org/2020,5263)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 74 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 StGB
    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern (Strafzumessung bei Entziehung eines Gegenstandes von nicht unerheblichem Wert)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 74 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit versuchtem Betrug; Einziehung eines Pkws; Einziehung einer dem Täter gehörenden Sache von nicht unerheblichem Wert und Berücksichtigung für die Bemessung der zu verhängenden Strafe ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 74 Abs. 1
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit versuchtem Betrug; Einziehung eines Pkws; Einziehung einer dem Täter gehörenden Sache von nicht unerheblichem Wert und Berücksichtigung für die Bemessung der zu verhängenden Strafe ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 8/18

    Einziehung von Tatmitteln als Nebenstrafe (bestimmender Gesichtspunkt für die

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 2 StR 339/19
    Wird dem Täter auf diese Weise eine ihm gehörende Sache von nicht unerheblichem Wert entzogen, ist dies ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der zu verhängenden Strafe und im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter betreffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 43/13; Beschluss vom 17. August 2016 - 2 StR 123/16, BGHR StGB § 74 Rechtsfolge 1; BGH, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526; Beschluss vom 27. März 2019 - 4 StR 360/18, NStZ-RR 2019, 209, 210).
  • BGH, 17.08.2016 - 2 StR 123/16

    Charakterisierung der Einziehung als Nebenstrafe; Einziehung von Sachen nicht

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 2 StR 339/19
    Wird dem Täter auf diese Weise eine ihm gehörende Sache von nicht unerheblichem Wert entzogen, ist dies ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der zu verhängenden Strafe und im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter betreffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 43/13; Beschluss vom 17. August 2016 - 2 StR 123/16, BGHR StGB § 74 Rechtsfolge 1; BGH, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526; Beschluss vom 27. März 2019 - 4 StR 360/18, NStZ-RR 2019, 209, 210).
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 43/13

    Einziehung als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 2 StR 339/19
    Wird dem Täter auf diese Weise eine ihm gehörende Sache von nicht unerheblichem Wert entzogen, ist dies ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der zu verhängenden Strafe und im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter betreffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 43/13; Beschluss vom 17. August 2016 - 2 StR 123/16, BGHR StGB § 74 Rechtsfolge 1; BGH, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526; Beschluss vom 27. März 2019 - 4 StR 360/18, NStZ-RR 2019, 209, 210).
  • BGH, 27.03.2019 - 4 StR 360/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 2 StR 339/19
    Wird dem Täter auf diese Weise eine ihm gehörende Sache von nicht unerheblichem Wert entzogen, ist dies ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der zu verhängenden Strafe und im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter betreffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 43/13; Beschluss vom 17. August 2016 - 2 StR 123/16, BGHR StGB § 74 Rechtsfolge 1; BGH, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526; Beschluss vom 27. März 2019 - 4 StR 360/18, NStZ-RR 2019, 209, 210).
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