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   BGH, 15.02.1956 - StE 1/56   

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https://dejure.org/1956,679
BGH, 15.02.1956 - StE 1/56 (https://dejure.org/1956,679)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1956 - StE 1/56 (https://dejure.org/1956,679)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1956 - StE 1/56 (https://dejure.org/1956,679)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Verteidigers bei Einwirkung auf das Gericht in einer die Voraussetzungen der §§ 91 und 114 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllenden Weise - Anwendung der Grundsätze zur Beteiligung oder Begünstigung einer Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 20
  • MDR 1956, 309
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.05.1952 - 1 StR 748/51

    Begünstigung durch Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 15.02.1956 - StE 1/56
    Dagegen besteht nicht der Verdacht, daß er der Begünstigung hinsichtlich der zur Aburteilung stehenden Tat schuldig ist; denn sein Verhalten war, ebenso wie das der "Delegierten", schlechthin ungeeignet, die Bestrafung des Angeklagten zu vereiteln (vgl BGHSt 2, 375 f).
  • BGH, 15.11.1955 - StB 44/55
    Auszug aus BGH, 15.02.1956 - StE 1/56
    Rechtsprechung und lehre sind sich mit wenigen Ausnahmen darüber einig, daß ein Rechtsanwalt von der Verteidigung ausgeschlossen ist, wenn er sich der Beteiligung oder Begünstigung an der zur Aburteilung stehenden Tat schuldig gemacht hat (vgl RG DRiZ 1928, 470, Beschluss des Senats BGHSt 8, 194, 196; BayerObLG NJW 1953, 755).
  • BGH, 31.03.1954 - 6 StR 8/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.02.1956 - StE 1/56
    Die "Delegierten" verweisen auch darauf, dass sie selbst die Durchführung der in Aussicht gestellten Massnahmen in die Wege leiten würden; es handelt sich also nicht nur um eine allgemein gehaltene Warnung, sondern um Drohungen im Sinne des §§ 114 StGB (vgl Urteil des Senats 6 StR 8/54 vom 31. März 1954).
  • BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00

    Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln

    Ihm ist es insbesondere untersagt, durch aktive Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts die Wahrheitserforschung zu erschweren, insbesondere Beweisquellen zu verfälschen (BGHSt 9, 20, 22; 38, 345, 348; BGH NStZ 1999, 188; BGH, Urteil vom 8. Januar 1957 - 5 StR 360/56-).
  • BVerfG, 28.06.1967 - 2 BvR 143/61

    Entziehung der Verteidigungsbefugnis

    Dem vom Bundesgerichtshof (BGHSt 9, 20 ff.) angenommenen gewohnheitsrechtlichen Satz, der Verteidiger dürfe sich der Wahrheitserforschung nicht hindernd in den Weg stellen, liegen die vom Reichsgericht entschiedenen Fälle der Begünstigung und Teilnahme zugrunde; er wendet sich deshalb gegen einen Verteidiger, der den Angeklagten mit kriminellen Mitteln fördert oder gefördert hat.
  • LG Potsdam, 09.01.2014 - 24 Qs 151/13

    Kostenfestsetzung in Bußgeldverfahren: Gebühren- und Auslagenanspruch bei

    Denn sowohl im Ordnungswidrigkeiten- als auch im Strafverfahren hat der Verteidiger, der als unabhängiges Organ der Rechtspflege bei Eingriffen in den Prozess durch Anträge oder auf andere Weise grundsätzlich nicht als Vertreter des Betroffenen bzw. Beschuldigten, sondern gemäß § 137 Abs. 1 StPO als dessen Beistand aus eigenem Recht und in eigenem Namen handelt (vgl. BGHSt 12, 367 [369]), die Aufgabe, alle zugunsten seines Mandanten sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte geltend zu machen (Göhler, aaO, § 60 Rdn. 2; Meyer-Goßner, aaO, Einleitung Rdn. 83; BGHSt 9, 20 [22]).
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