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BGH, 15.02.1956 - StE 1/56 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausschluss eines Verteidigers bei Einwirkung auf das Gericht in einer die Voraussetzungen der §§ 91 und 114 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllenden Weise - Anwendung der Grundsätze zur Beteiligung oder Begünstigung einer Straftat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 15.02.1956 - StE 1/56
- BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 163/56
Papierfundstellen
- BGHSt 9, 20
- MDR 1956, 309
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.05.1952 - 1 StR 748/51
Begünstigung durch Rechtsanwalt
Auszug aus BGH, 15.02.1956 - StE 1/56
Dagegen besteht nicht der Verdacht, daß er der Begünstigung hinsichtlich der zur Aburteilung stehenden Tat schuldig ist; denn sein Verhalten war, ebenso wie das der "Delegierten", schlechthin ungeeignet, die Bestrafung des Angeklagten zu vereiteln (vgl BGHSt 2, 375 f). - BGH, 15.11.1955 - StB 44/55
Auszug aus BGH, 15.02.1956 - StE 1/56
Rechtsprechung und lehre sind sich mit wenigen Ausnahmen darüber einig, daß ein Rechtsanwalt von der Verteidigung ausgeschlossen ist, wenn er sich der Beteiligung oder Begünstigung an der zur Aburteilung stehenden Tat schuldig gemacht hat (vgl RG DRiZ 1928, 470, Beschluss des Senats BGHSt 8, 194, 196; BayerObLG NJW 1953, 755). - BGH, 31.03.1954 - 6 StR 8/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.02.1956 - StE 1/56
Die "Delegierten" verweisen auch darauf, dass sie selbst die Durchführung der in Aussicht gestellten Massnahmen in die Wege leiten würden; es handelt sich also nicht nur um eine allgemein gehaltene Warnung, sondern um Drohungen im Sinne des §§ 114 StGB (vgl Urteil des Senats 6 StR 8/54 vom 31. März 1954).
- BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00
Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln
Ihm ist es insbesondere untersagt, durch aktive Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts die Wahrheitserforschung zu erschweren, insbesondere Beweisquellen zu verfälschen (BGHSt 9, 20, 22; 38, 345, 348; BGH NStZ 1999, 188; BGH, Urteil vom 8. Januar 1957 - 5 StR 360/56-). - BVerfG, 28.06.1967 - 2 BvR 143/61
Entziehung der Verteidigungsbefugnis
Dem vom Bundesgerichtshof (BGHSt 9, 20 ff.) angenommenen gewohnheitsrechtlichen Satz, der Verteidiger dürfe sich der Wahrheitserforschung nicht hindernd in den Weg stellen, liegen die vom Reichsgericht entschiedenen Fälle der Begünstigung und Teilnahme zugrunde; er wendet sich deshalb gegen einen Verteidiger, der den Angeklagten mit kriminellen Mitteln fördert oder gefördert hat. - LG Potsdam, 09.01.2014 - 24 Qs 151/13
Kostenfestsetzung in Bußgeldverfahren: Gebühren- und Auslagenanspruch bei …
Denn sowohl im Ordnungswidrigkeiten- als auch im Strafverfahren hat der Verteidiger, der als unabhängiges Organ der Rechtspflege bei Eingriffen in den Prozess durch Anträge oder auf andere Weise grundsätzlich nicht als Vertreter des Betroffenen bzw. Beschuldigten, sondern gemäß § 137 Abs. 1 StPO als dessen Beistand aus eigenem Recht und in eigenem Namen handelt (vgl. BGHSt 12, 367 [369]), die Aufgabe, alle zugunsten seines Mandanten sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte geltend zu machen (…Göhler, aaO, § 60 Rdn. 2;… Meyer-Goßner, aaO, Einleitung Rdn. 83; BGHSt 9, 20 [22]).
- BGH, 26.11.1998 - 4 StR 207/98
Strafvereitelung durch Verteidiger (Hilfe zur Vorspiegelung der Voraussetzungen …
Insbesondere ist es ihm untersagt, durch aktive Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts die Wahrheitserforschung zu erschweren (BGHSt 9, 20, 22; 38, 345, 348) oder Beweisquellen zu verfälschen (BGHSt 38, 345, 348;… Dahs, Handbuch des Strafverteidigers, 5. Aufl. Rdn. 15). - BGH, 02.03.1961 - 3 StR 52/60
Unabhängigkeit des Strafverteidigers bei der Ausübung seines Berufes - Leisten …
Der Rechtsanwalt handelt als Strafverteidiger neben Gericht und Staatsanwalt als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§§ 1, 3 BRAO; BT, 66. Sitzung S. 3533; BGHSt 9, 22 [BGH 15.02.1956 - StE 1/56]; BGH AnwZ (B) 4/60 vom 7.11.1960; RG.JW.Unter diesen Umständen kann es offenbleiben, ob an der Entscheidung BGHSt 9, 20, die im Bundestag angezweifelt worden ist, im Wiederholungsfälle festzuhalten wäre.
- BGH, 08.02.1988 - AnwSt (R) 18/87
Gebot der Sachlichkeit
So hat der Bundesgerichtshof solche Handlungen als dem Rechtsanwalt verboten angesehen, die der Umgehung zulässiger staatlicher Anordnungen dienen (BGHSt 26, 304) oder durch die staatliche Organe unter Druck gesetzt werden sollen (BGHSt 9, 20) oder die verfahrensfremden Zwecken dienen (BGH StV 1981, 133). - OLG Bamberg, 01.08.2011 - 1 Ws 378/11
Ausschließung des Verteidigers: Anforderungen an den auf versuchte …
Ihm ist es insbesondere untersagt, durch aktive Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts die Wahrheitserforschung zu erschweren, insbesondere Beweismittel zu verfälschen (BGHSt 9, 20, 22; 38, 345, 348; BGH NStZ 1999, 188) (Brandenburgisches OLG, ebd.). - BGH, 21.12.1987 - StB 32/87
Oberlandesgericht - Zuständigkeit - Kriminelle Ausländervereinigung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 2 AR 49/06
Ausschließung des Strafverteidigers: Notwendiger Inhalt einer Antragsschrift der …
Ihm ist es insbesondere untersagt, durch aktive Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts die Wahrheitserforschung zu erschweren, insbesondere Beweismittel zu verfälschen (BGHSt 9, 20, 22; 38, 345, 348; BGH NStZ 1999, 188). - OLG Düsseldorf, 30.06.1995 - 1 Ws 516/95 Im materiellen Strafrecht galten Gerichte schon in der früheren Rechtsprechung als Behörden (vgl. RGSt 19, 260; BGHSt 9, 20).
- BGH, 25.06.1974 - 1 StR 607/73
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Betrugs - Voraussetzungen für den Eintritt …