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   BGH, 15.02.1996 - I ZR 10/94   

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https://dejure.org/1996,406
BGH, 15.02.1996 - I ZR 10/94 (https://dejure.org/1996,406)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1996 - I ZR 10/94 (https://dejure.org/1996,406)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1996 - I ZR 10/94 (https://dejure.org/1996,406)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Voraussetzungen der zulässigen Abtretung der Schadensersatzansprüche des Unfallgeschädigten gegen den Autovermieter an die KfZ-Versicherung - unzulässige Rechtsdienstleistung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausgleich der Mietwagenkosten - Abtretung der Schadensersatzansprüche an Autovermieter - Rechtsbesorgung - Schadensersatzrechtlicher Vorteilsausgleich - Abtretungsanspruch des Versicherers

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RBerG Art. 1 § 1; 5. RBerV § 1
    Abtretung der Ansprüche des Unfallgeschädigten gegen Mietwagenunternehmen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Unfallersatzwagen-Tarife"; Anspruch des Kfz-Haftpflichtversicherers auf Abtretung von Schadensersatzansprüchen gegen den Autovermieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • captain-huk.de (Kurzinformation)

    Das Verlangen nach Abtretung und RBerG

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1965
  • MDR 1996, 1123
  • GRUR 1996, 510
  • NZV 1996, 274
  • VersR 1996, 775
  • WM 1996, 1794
  • DB 1996, 1406
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus BGH, 15.02.1996 - I ZR 10/94
    Denn als erforderlich im Sinne des § 249 BGB sind diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (BGHZ 54, 82, 85; 61, 346, 349; 63, 182, 184).

    In einem solchen Fall entspricht es aber dem sachgerechten Ausgleich der Interessen der Beteiligten, daß der Schädiger bzw. dessen Versicherer, der die erforderlichen Aufwendungen des Geschädigten ausgleicht, von diesem nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung die Abtretung der Ansprüche gegen den Kfz-Vermieter verlangen kann, der - wie dargestellt - in schuldhafter Weise seine Aufklärungspflicht verletzt hat (vgl. BGHZ 63, 182, 187, 189).

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus BGH, 15.02.1996 - I ZR 10/94
    Denn als erforderlich im Sinne des § 249 BGB sind diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (BGHZ 54, 82, 85; 61, 346, 349; 63, 182, 184).
  • BGH, 05.07.1984 - I ZR 90/82

    Abnahme von Schadensregulierungen unter Abtretung von Ansprüchen eines Kunden an

    Auszug aus BGH, 15.02.1996 - I ZR 10/94
    Ein vertragswidriges Verhalten des Autovermieters kann gegeben sein, wenn er trotz ausdrücklicher Frage des Kunden nicht darüber aufgeklärt hat, daß außer dem Unfallwagenersatztarif auch sonstige, günstigere Tarife in Betracht kommen, die zu gewähren er dann bereit sei, wenn der Kunde im voraus bezahle oder wenn dieser - beispielsweise durch Abtretung seiner Schadensersatzansprüche gegen den Versicherer (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 10.5.1974 - I ZR 46/73, NJW 1974, 1244; Urt. v. 5.7.1984 - I ZR 90/82, NJW 1985, 1223) - entsprechende Sicherheit leiste.
  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus BGH, 15.02.1996 - I ZR 10/94
    Denn als erforderlich im Sinne des § 249 BGB sind diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (BGHZ 54, 82, 85; 61, 346, 349; 63, 182, 184).
  • BGH, 10.05.1974 - I ZR 46/73

    Möglichkeit des Mietwagenunternehmers sich von unfallgeschädigten Kunden

    Auszug aus BGH, 15.02.1996 - I ZR 10/94
    Ein vertragswidriges Verhalten des Autovermieters kann gegeben sein, wenn er trotz ausdrücklicher Frage des Kunden nicht darüber aufgeklärt hat, daß außer dem Unfallwagenersatztarif auch sonstige, günstigere Tarife in Betracht kommen, die zu gewähren er dann bereit sei, wenn der Kunde im voraus bezahle oder wenn dieser - beispielsweise durch Abtretung seiner Schadensersatzansprüche gegen den Versicherer (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 10.5.1974 - I ZR 46/73, NJW 1974, 1244; Urt. v. 5.7.1984 - I ZR 90/82, NJW 1985, 1223) - entsprechende Sicherheit leiste.
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84

    Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke

    Auszug aus BGH, 15.02.1996 - I ZR 10/94
    Ein solcher Sachverhalt ist dann gegeben, wenn sie dem Geschädigten den vom Autovermieter in Rechnung gestellten Betrag voll erstattet, obwohl der Geschädigte gegen seine Obliegenheit, zur Minderung des Schadens Vergleichsangebote einzuholen (BGH, Urt. v. 2.7.1985 - VI ZR 177/84, NJW 1985, 2639), verstoßen hat und ihm deshalb nur ein um eine entsprechende Quote gemäß § 254 BGB geminderter Anspruch zusteht.
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Der Haftpflichtversicherer des Schädigers mag sich in solchem Fall vom Geschädigten, wenn er ihm die in dessen Lage als erforderlich aufgewendeten Mietwagenkosten ersetzt, in Anwendung des Rechtsgedankens aus § 255 BGB etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter abtreten lassen (OLG Stuttgart, aaO., S. 315, Greger, aaO., S. 340; siehe auch BGH, Urteil vom 15. Februar 1996 - I ZR 10/94 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 17/99

    Haftung des Bauunternehmers bei fehlender Genehmigungsfähigkeit des

    Denn es genügt, wenn deutlich zum Ausdruck gebracht wird, daß der Widerrufende den Vertragsschluß nicht mehr gegen sich gelten lassen will (BGH, Urteil vom 25. April 1996 - X ZR 139/94, NJW 1996, 1965).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2007 - 8 U 119/06

    Zu den Voraussetzungen des wirksamen Abschlusses ärztlicher

    Dementsprechend hat der BGH die Abtretung von Schadensersatzansprüchen eines Geschädigten gegen einen Vermieter von Mietwagen wegen unterlassener Aufklärung über den erhöhten Unfallersatztarif an den Versicherer, der den vollen Betrag der Mietwagenkosten erstattet hatte, als Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz angesehen, weil der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet war und deshalb die Abtretung der fremden Rechtsbesorgung diente (BGH, NJW 1996, 1965).
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