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   BGH, 15.02.2001 - I ZR 333/98   

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https://dejure.org/2001,1383
BGH, 15.02.2001 - I ZR 333/98 (https://dejure.org/2001,1383)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2001 - I ZR 333/98 (https://dejure.org/2001,1383)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - I ZR 333/98 (https://dejure.org/2001,1383)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Sitz-Liegemöbel - Geschmacksmuster - Fotografie - Schutzgegenstand - Wettbewerbsrecht

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Sitz-Liegemöbel / Sitz Liegemöbel / Sitz Liege Möbel

  • Judicialis

    GeschmMG § 1 Abs. 2; ; GeschmMG § 7 Abs. 3 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GeschmMG § 1 Abs. 2, § 7 Abs. 3 Nr. 2
    Sitz-Liegemöbel; Anmeldung eines Geschmacksmusters mit mehreren Fotografien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1119
  • GRUR 2001, 503
  • DB 2001, 1305
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.12.1997 - I ZR 134/95

    "Lunette"; Schutz eines Teils einer Uhr

    Auszug aus BGH, 15.02.2001 - I ZR 333/98
    Das Berufungsgericht hat jedoch - wie die Revision zu Recht rügt - nicht berücksichtigt, daß der Gesamtvergleich mit den vorbekannten Formgestaltungen ausgehen muß von der Feststellung des Gesamteindrucks des Musters und der Gestaltungsmerkmale, auf denen dieser Gesamteindruck beruht (vgl. BGH GRUR 1996, 767, 769 - Holzstühle; BGH, Urt. v. 11.12.1997 - I ZR 134/95, GRUR 1998, 379, 382 = WRP 1998, 406 - Lunette).

    (2) Der Senat kann jedoch im Streitfall die Beurteilung des Gesamteindrucks der maßgeblichen ästhetischen Merkmale und seiner Besonderheiten gegenüber dem vorbekannten Formenschatz selbst - unter Heranziehung der Ausführungen des Landgerichts und der Revision - vornehmen, da das Klagegeschmacksmuster und der entgegengehaltene Formenschatz zum unstreitigen Sachverhalt gehören (vgl. BGH GRUR 1998, 379, 381 - Lunette, m.w.N.).

    Von diesem vorbekannten Formenschatz ist es ein recht deutlicher Schritt zu dem Klagemuster, der das Durchschnittsschaffen eines mit der Kenntnis des Fachgebiets vertrauten Mustergestalters übersteigt (vgl. BGH GRUR 1998, 379, 382 - Lunette, m.w.N.).

  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 219/98

    "3-Speichen-Felgenrad"; Eigentümlichkeit eines Geschmacksmusters

    Auszug aus BGH, 15.02.2001 - I ZR 333/98
    (1) Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß die Prüfung der Eigentümlichkeit und ihres Grades - anders als die Prüfung der Neuheit - nicht durch einen Einzelvergleich des Klagemusters mit Entgegenhaltungen vorzunehmen ist, sondern durch einen Gesamtvergleich mit den vorbekannten Formgestaltungen (vgl. BGH, Urt. v. 18.4.1996 - I ZR 160/94, GRUR 1996, 767, 769 - Holzstühle; Urt. v. 13.7.2000 - I ZR 219/98, GRUR 2000, 1023, 1025 = WRP 2000, 1312 - 3-Speichen-Felgenrad).

    Zu dessen Ermittlung ist es über die äußere Beschreibung der Merkmale des Klagemusters hinaus erforderlich, die einzelnen Formen des Klagemusters in bezug auf ihre Maßgeblichkeit für den Gesamteindruck zu bewerten und zu gewichten (vgl. BGH GRUR 2000, 1023, 1025 - 3-Speichen-Felgenrad, m.w.N.).

  • BGH, 18.04.1996 - I ZR 160/94

    "Holzstühle"; Prüfung der Neuheit und Eigentümlichkeit eines Erzeugnisses

    Auszug aus BGH, 15.02.2001 - I ZR 333/98
    (1) Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß die Prüfung der Eigentümlichkeit und ihres Grades - anders als die Prüfung der Neuheit - nicht durch einen Einzelvergleich des Klagemusters mit Entgegenhaltungen vorzunehmen ist, sondern durch einen Gesamtvergleich mit den vorbekannten Formgestaltungen (vgl. BGH, Urt. v. 18.4.1996 - I ZR 160/94, GRUR 1996, 767, 769 - Holzstühle; Urt. v. 13.7.2000 - I ZR 219/98, GRUR 2000, 1023, 1025 = WRP 2000, 1312 - 3-Speichen-Felgenrad).

    Das Berufungsgericht hat jedoch - wie die Revision zu Recht rügt - nicht berücksichtigt, daß der Gesamtvergleich mit den vorbekannten Formgestaltungen ausgehen muß von der Feststellung des Gesamteindrucks des Musters und der Gestaltungsmerkmale, auf denen dieser Gesamteindruck beruht (vgl. BGH GRUR 1996, 767, 769 - Holzstühle; BGH, Urt. v. 11.12.1997 - I ZR 134/95, GRUR 1998, 379, 382 = WRP 1998, 406 - Lunette).

  • BGH, 24.09.1987 - I ZR 142/85

    Verletzung eines Geschmacksmusters

    Auszug aus BGH, 15.02.2001 - I ZR 333/98
    Dabei hat das Berufungsgericht an sich zutreffend auch auf den Grundsatz hingewiesen, daß die Anforderungen an die für den Geschmacksmusterschutz erforderliche Gestaltungshöhe nicht zu niedrig angesetzt werden dürfen, wenn ein Muster lediglich vorbekannte Formelemente kombiniert (vgl. BGH, Urt. v. 24.9.1987 - I ZR 142/85, GRUR 1988, 369, 370 - Messergriff).
  • BGH, 03.02.1988 - I ZR 142/86

    Melodienschutz - "Ein bißchen Frieden"

    Auszug aus BGH, 15.02.2001 - I ZR 333/98
    Dabei ist, anders als dies im Berufungsurteil möglicherweise anklingt, weder der persönliche Geschmack des Richters maßgebend noch der Umstand, ob der Gestaltung ein künstlerischer Wert zugesprochen werden kann (vgl. dazu auch - zum Urheberrecht - BGH, Urt. v. 3.2.1988 - I ZR 142/86, GRUR 1988, 812, 814 - Ein bißchen Frieden; Urt. v. 13.4.2000 - I ZR 282/97, GRUR 2000, 703, 705 f. = WRP 2000, 1243 - Mattscheibe; vgl. weiter v. Gamm aaO § 1 Rdn. 65 m.w.N.).
  • BGH, 13.04.2000 - I ZR 282/97

    Mattscheibe - Pauschale Herabsetzung

    Auszug aus BGH, 15.02.2001 - I ZR 333/98
    Dabei ist, anders als dies im Berufungsurteil möglicherweise anklingt, weder der persönliche Geschmack des Richters maßgebend noch der Umstand, ob der Gestaltung ein künstlerischer Wert zugesprochen werden kann (vgl. dazu auch - zum Urheberrecht - BGH, Urt. v. 3.2.1988 - I ZR 142/86, GRUR 1988, 812, 814 - Ein bißchen Frieden; Urt. v. 13.4.2000 - I ZR 282/97, GRUR 2000, 703, 705 f. = WRP 2000, 1243 - Mattscheibe; vgl. weiter v. Gamm aaO § 1 Rdn. 65 m.w.N.).
  • BGH, 19.01.1979 - I ZR 166/76

    Brombeerleuchte

    Auszug aus BGH, 15.02.2001 - I ZR 333/98
    Auf der gegebenen Sachverhaltsgrundlage kann die Schutzfähigkeit des Klagemodells auch ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen beurteilt werden, weil es insoweit gerade auf die Anschauungen des für geschmackliche und ästhetische Fragen aufgeschlossenen und mit ihnen einigermaßen vertrauten Durchschnittsbetrachters ankommt (vgl. BGH, Urt. v. 19.1.1979 - I ZR 166/76, GRUR 1979, 332, 336 - Brombeerleuchte; Urt. v. 7.11.1980 - I ZR 57/78, GRUR 1981, 273, 274 - Leuchtenglas, m.w.N.; Nirk/Kurtze aaO § 1 Rdn. 164; Eichmann/v. Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl., § 1 Rdn. 37).
  • BGH, 07.11.1980 - I ZR 57/78

    Leuchte im Schutzbereich des Klagegeschmacksmusters - Teilnahme am Musterschutz

    Auszug aus BGH, 15.02.2001 - I ZR 333/98
    Auf der gegebenen Sachverhaltsgrundlage kann die Schutzfähigkeit des Klagemodells auch ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen beurteilt werden, weil es insoweit gerade auf die Anschauungen des für geschmackliche und ästhetische Fragen aufgeschlossenen und mit ihnen einigermaßen vertrauten Durchschnittsbetrachters ankommt (vgl. BGH, Urt. v. 19.1.1979 - I ZR 166/76, GRUR 1979, 332, 336 - Brombeerleuchte; Urt. v. 7.11.1980 - I ZR 57/78, GRUR 1981, 273, 274 - Leuchtenglas, m.w.N.; Nirk/Kurtze aaO § 1 Rdn. 164; Eichmann/v. Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl., § 1 Rdn. 37).
  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14

    Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr

    aa) Zur Beurteilung der Neuheit des Klagemusters ist zunächst sein ästhetischer Gesamteindruck anhand der ihn wesentlich bestimmenden Gestaltungsmerkmale zu ermitteln; diesem sind sodann im Wege des Einzelvergleichs die vorbekannten ästhetischen Gestaltungen gegenüberzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 1996 - I ZR 160/94, GRUR 1996, 767, 769 - Holzstühle; Urteil vom 15. Februar 2001 - I ZR 333/98, GRUR 2001, 503, 505 = WRP 2001, 946 - Sitz-Liegemöbel).

    Der Gesamteindruck muss von der Feststellung des Gesamteindrucks des Musters und der Gestaltungsmerkmale ausgehen, auf denen dieser Gesamteindruck beruht (vgl. BGH, GRUR 1996, 767, 769 - Holzstühle; GRUR 2001, 503, 505 - Sitz-Liegemöbel; BGH, Urteil vom 13. Juli 2000 - I ZR 219/98, GRUR 2000, 1023, 1025 = WRP 2000, 1312 - 3-Speichen-Felgenrad; BGH, GRUR 2008, 153 Rn. 26 - Dacheindeckungsplatten).

    Die Kombination vorbekannter Gestaltungsmerkmale kann eine Gesamtwirkung erzielen, die die für einen Geschmacksmusterschutz erforderliche schöpferische Gestaltungshöhe erreicht (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1980 - I ZR 57/78, GRUR 1981, 273, 275 - Leuchtenglas; Urteil vom 24. September 1987 - I ZR 142/85, GRUR 1988, 369, 370 - Messergriff; BGH, GRUR 2001, 503, 505 - Sitz-Liegemöbel).

    Dabei ist eine Gewichtung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den einzelnen Merkmalen danach vorzunehmen, ob sie aus der Sicht des informierten Benutzers für den Gesamteindruck von vorrangiger Bedeutung sind oder in den Hintergrund treten (vgl. BGH, GRUR 2000, 1023, 1025 - 3-Speichen-Felgenrad; GRUR 2001, 503, 505 - Sitz-Liegemöbel; GRUR 2013, 285 Rn. 68 bis 71 - Kinderwagen II; Eichmann in Eichmann/v. Falckenstein/Kühne aaO § 38 Rn. 16 und 19).

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 124/10

    Weinkaraffe

    Abweichungen der Darstellungen führen daher nicht zu einer Vermehrung der Schutzgegenstände (vgl. zu § 7 Abs. 3 Nr. 2 GeschmMG in der bis zum 31. Mai 2004 geltenden Fassung [GeschmMG aF] BGH, Urteil vom 15. Februar 2001 - I ZR 333/98, GRUR 2001, 503, 505 = WRP 2001, 946 - Sitz-Liegemöbel).

    Diese Auslegung kann zu dem Ergebnis führen, dass Abweichungen der Wiedergaben bei der Bestimmung des Schutzgegenstandes außer Betracht bleiben müssen (vgl. BGH, GRUR 2001, 503, 505 - Sitz-Liegemöbel) und der Schutzgegenstand gleichsam aus der Schnittmenge der allen Darstellungen gemeinsamen Merkmale besteht (v. Falckenstein in Eichmann/v. Falckenstein aaO § 11 Rn. 29).

  • BGH, 20.12.2018 - I ZB 25/18

    Sporthelm - Einheitlicher Schutzgegenstand im Sinne des Designgesetzes

    Wird vom Designinhaber für die abweichenden Merkmale Designschutz beansprucht, ist es nicht zulässig, einen einheitlichen Schutzgegenstand auf Grundlage der Schnittmenge der allen Darstellungen gemeinsamen Merkmale zu ermitteln (Aufgabe BGH, Urteil vom 15. Februar 2001 - I ZR 333/98, GRUR 2001, 503 = WRP 2001, 946 - Sitz-Liegemöbel).

    Es hat dabei die Rechtsprechung des Senats zugrunde gelegt, nach der die Auslegung einer Anmeldung zu dem Ergebnis führen kann, dass Abweichungen der Darstellungen bei der Bestimmung des Schutzgegenstands außer Betracht bleiben müssen und der Schutzgegenstand gleichsam aus der Schnittmenge der allen Darstellungen gemeinsamen Merkmale besteht (BGH, Urteil vom 15. Februar 2001 - I ZR 333/98, GRUR 2001, 503, 505 [juris Rn. 37] = WRP 2001, 946 - Sitz-Liegemöbel; BGH, GRUR 2012, 1139 Rn. 31 - Weinkaraffe).

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 71/08

    Untersetzer

    Danach bestimmte der durch einen Gesamtvergleich mit den vorbekannten Formgestaltungen zu ermittelnde Grad der Eigentümlichkeit den Schutzumfang des Geschmacksmusters (vgl. BGH, Urt. v. 18.4.1996 - I ZR 160/94, GRUR 1996, 767, 769 - Holzstühle, m.w.N.; Urt. v. 13.7.2000 - I ZR 219/98, GRUR 2000, 1023, 1025 = WRP 2000, 1312 - 3-Speichen-Felgenrad; Urt. v. 15.2.2001 - I ZR 333/98, GRUR 2001, 503, 505 = WRP 2001, 946 - Sitz-Liegemöbel; Urt. v. 18.10.2007 - I ZR 100/05, GRUR 2008, 153 Tz. 26 = WRP 2008, 241 - Dacheindeckungsplatten).
  • BGH, 20.12.2018 - I ZB 26/18

    Sportbrille

    Es hat dabei die Rechtsprechung des Senats zugrunde gelegt, nach der die Auslegung einer Anmeldung zu dem Ergebnis führen kann, dass Abweichungen der Darstellungen bei der Bestimmung des Schutzgegenstands außer Betracht bleiben müssen und der Schutzgegenstand gleichsam aus der Schnittmenge der allen Darstellungen gemeinsamen Merkmale besteht (BGH, Urteil vom 15. Februar 2001 - I ZR 333/98, GRUR 2001, 503, 505 [juris Rn. 37] = WRP 2001, 946 - Sitz-Liegemöbel; BGH, GRUR 2012, 1139 Rn. 31 - Weinkaraffe).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 100/05

    Dacheindeckungsplatten

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Gestaltung ein künstlerischer Wert zugesprochen werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 15.2.2001 - I ZR 333/98, GRUR 2001, 503, 505 = WRP 2001, 946 - Sitz-Liegemöbel).

    b) Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Prüfung der Eigentümlichkeit und ihres Grades - anders als die Prüfung der Neuheit - nicht durch einen Einzelvergleich des zu prüfenden Musters mit Entgegenhaltungen, sondern durch einen Gesamtvergleich mit den vorbekannten Formgestaltungen vorzunehmen ist (vgl. BGH GRUR 2001, 503, 505 - Sitz-Liegemöbel, m.w.N.).

    c) Für die Beurteilung, welchen ästhetischen Gesamteindruck ein Muster oder Modell macht und durch welche Eigenschaften dieser Gesamteindruck bestimmt wird, ist - anders als das Berufungsgericht möglicherweise gemeint hat - die Auffassung des für geschmackliche und ästhetische Fragen aufgeschlossenen und mit ihnen einigermaßen vertrauten Durchschnittsbetrachters maßgebend (vgl. BGH GRUR 2001, 503, 505 - Sitz-Liegemöbel, m.w.N.).

  • BPatG, 23.11.2017 - 30 W (pat) 802/15

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Sporthelm" - zur Bestimmung

    Die Antragstellerin verkenne bereits, dass ein (einzelnes) Design nach der BGH-Entscheidung "Sitz-Liegemöbel" (GRUR 2001, 503) auch dann wirksam angemeldet sei, wenn die dazu eingereichten Darstellungen verschiedene Ausführungsformen zeigten.

    Eine danach vorzunehmende Auslegung kann ergeben, dass der Schutzgegenstand durch die übereinstimmenden Merkmale der unterschiedlichen Abbildungen definiert, also gleichsam durch die Schnittmenge der den Darstellungen gemeinsamen Merkmale gebildet wird (vgl. BGH GRUR 2001, 503, 505 - Sitz-Liegemöbel; GRUR 2012, 1139, Nr. 31 - Weinkaraffe); in diesem Fall ist der Schutzgegenstand des Designs auf das begrenzt, was durch die Darstellungen einheitlich wiedergegeben wird.

    Enthält die Anmeldung eines Designs eine Wiedergabe mit mehreren abweichenden Darstellungen (und damit eine Wiedergabe mehrerer Designs in einer Anmeldung), bilden diese Darstellungen auch dann nur einen einzigen Schutzgegenstand, wenn sie verschiedene Ausführungsformen des Designs zeigen; Abweichungen in der Darstellung führen nicht zu einer Vermehrung der Schutzgegenstände (BGH GRUR 2001, 503, 505 - Sitz-Liegemöbel; GRUR 2012, 1139, Nr. 19 - Weinkaraffe).

    Allerdings ist zu bedenken, dass die eine solche Auslegung des Schutzgegenstands eines Designs auf Grundlage der "Schnittmenge" der allen Darstellungen gemeinsamen Merkmale eröffnende "Sitz-Liegemöbel"-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (GRUR 2001, 503) zu dem bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Geschmacksmustergesetz (GeschmMG a. F.) ergangen ist.

  • BPatG, 13.04.2018 - 30 W (pat) 803/15

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Sportbrille" - abstrakter

    Die Antragstellerin verkenne bereits, dass ein (einzelnes) Design nach der BGH-Entscheidung "Sitz-Liegemöbel" (GRUR 2001, 503) auch dann wirksam angemeldet sei, wenn die dazu eingereichten Darstellungen verschiedene Ausführungsformen zeigten.

    Eine danach vorzunehmende Auslegung kann ergeben, dass der Schutzgegenstand durch die übereinstimmenden Merkmale der unterschiedlichen Abbildungen definiert, also gleichsam durch die Schnittmenge der den Darstellungen gemeinsamen Merkmale gebildet wird (vgl. BGH GRUR 2001, 503, 505 - Sitz-Liegemöbel; GRUR 2012, 1139, Nr. 31 - Weinkaraffe); in diesem Fall ist der Schutzgegenstand des Designs auf das begrenzt, was durch die Darstellungen einheitlich wiedergegeben wird.

    a) Bei diesem Verständnis des angegriffenen Designs kommt es im Anschluss an die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes "Sitz-Liegemöbel" (GRUR 2001, 503) sowie "Weinkaraffe" (GRUR 2012, 1139) darauf an, ob der Schutzgegenstand des Designs unter Außerachtlassung der Abweichungen in den Darstellungen durch die übereinstimmenden Merkmale der unterschiedlichen Abbildungen ("Schnittmenge") definiert werden kann.

    c) Allerdings ist zu bedenken, dass die eine solche Auslegung des Schutzgegenstands eines Designs auf Grundlage der "Schnittmenge" der allen Darstellungen gemeinsamen Merkmale eröffnende "Sitz-Liegemöbel"-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (GRUR 2001, 503) zu dem bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Geschmacksmustergesetz (GeschmMG a. F.) ergangen ist.

  • BPatG, 23.11.2017 - 30 W (pat) 803/15

    Antrag auf Nichtigkeit des Design-Patents "Spezialbrille für Skilangläufer und

    Die Antragstellerin verkenne bereits, dass ein (einzelnes) Design nach der BGH- Entscheidung "Sitz-Liegemöbel" (GRUR 2001, 503) auch dann wirksam angemeldet sei, wenn die dazu eingereichten Darstellungen verschiedene Ausführungsformen zeigten.

    Eine danach vorzunehmende Auslegung kann ergeben, dass der Schutzgegenstand durch die übereinstimmenden Merkmale der unterschiedlichen Abbildungen definiert, also gleichsam durch die Schnittmenge der den Darstellungen gemeinsamen Merkmale gebildet wird (vgl. BGH GRUR 2001, 503, 505 - Sitz-Liegemöbel; GRUR 2012, 1139, Nr. 31 - Weinkaraffe); in diesem Fall ist der Schutzgegenstand des Designs auf das begrenzt, was durch die Darstellungen einheitlich wiedergegeben wird.

    a) Bei diesem Verständnis des angegriffenen Designs kommt es im Anschluss an die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes "Sitz-Liegemöbel" (GRUR 2001, 503) sowie "Weinkaraffe" (GRUR 2012, 1139) darauf an, ob der Schutzgegenstand des Designs unter Außerachtlassung der Abweichungen in den Darstellungen durch die übereinstimmenden Merkmale der unterschiedlichen Abbildungen ("Schnittmenge") definiert werden kann.

    c) Allerdings ist zu bedenken, dass die eine solche Auslegung des Schutzgegenstands eines Designs auf Grundlage der "Schnittmenge" der allen Darstellungen gemeinsamen Merkmale eröffnende "Sitz-Liegemöbel"-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (GRUR 2001, 503) zu dem bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Geschmacksmustergesetz (GeschmMG a. F.) ergangen ist.

  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 67/05

    Baugruppe

    Ein Muster oder Modell ist eigentümlich i.S. des § 1 Abs. 2 GeschmMG a.F., wenn es in den für die ästhetische Wirkung maßgebenden Merkmalen als das Ergebnis einer eigenpersönlichen, form- und farbenschöpferischen Tätigkeit erscheint, die über das Durchschnittskönnen eines Mustergestalters mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets hinausgeht (vgl. BGH, Urt. v. 15.2.2001 - I ZR 333/98, GRUR 2001, 503, 505 = WRP 2001, 946 - Sitz-Liegemöbel).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 161/04

    Dacheindeckungsplatten; Eigentümlichkeit eines Musters von gängiger geometrischer

  • BPatG, 21.10.2021 - 30 W (pat) 805/18
  • OLG Köln, 12.09.2008 - 6 U 59/08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung des Vertriebs einer durch ein

  • OLG Köln, 26.09.2008 - 6 U 39/08

    Unterlassungsansprüche wegen Verletzung eines Geschmacksmusters hinsichtlich

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2015 - 20 U 213/14

    "Royal Oak"

  • OLG München, 04.07.2019 - 29 U 3490/17

    Outdoor-Jacke für Damen

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2017 - 20 U 4/17

    Unterlassung einer Werbung für mit Luft zu befüllende Liegen in Wurstform

  • OLG Frankfurt, 08.06.2010 - 11 U 52/09

    Zur Schutzfähigkeit einer Weinkaraffe als Geschmacksmuster

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2014 - 20 U 188/12

    Verletzung eines international registrierten Geschmacksmusters durch den Vertrieb

  • BPatG, 10.12.2020 - 30 W (pat) 801/18

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Ventile" -

  • OLG Frankfurt, 15.05.2008 - 6 U 182/07

    Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters: Schutzumfang bei einer zum Teil

  • OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02

    Bewerbung eines Fahrradhelms mit einem früheren Testergebnis;

  • OLG Hamm, 13.11.2001 - 4 U 104/01
  • BPatG, 07.04.2022 - 30 W (pat) 802/18
  • BPatG, 04.03.2021 - 30 W (pat) 811/18

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Schachtel und

  • BPatG, 18.02.2021 - 30 W (pat) 807/18
  • OLG Hamm, 04.10.2001 - 4 U 87/01

    Umfang einer Mietgarantie

  • BPatG, 11.07.2019 - 30 W (pat) 812/16

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Kühlergrill für Fahrzeuge" -

  • OLG Stuttgart, 30.04.2008 - 4 U 236/07

    Zu berücksichtigende Merkmale bei der Beurteilung der Eigenart eines

  • LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 499/14

    Designverletzung; Schieferplatten

  • OLG Hamm, 31.05.2007 - 4 U 188/06

    Geschmacksmusterschutz eines Kaminofens - ergänzender wettbewerbsrechtlicher

  • BPatG, 15.11.2018 - 30 W (pat) 802/16
  • OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 6 U 254/12

    Geschmacksmusterschutz und wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz für

  • BPatG, 09.06.2022 - 30 W (pat) 808/18
  • BPatG, 18.02.2021 - 30 W (pat) 806/18
  • OLG Hamm, 19.01.2006 - 4 U 148/05

    Voraussetzungen für die Annahme der Eigenart eines Geschmacksmusters im Sinne von

  • LG München I, 23.10.2019 - 21 O 10580/18

    Bestimmtheit der Designeintragung eines Kombinationserzeugnisses -

  • OLG Köln, 17.01.2003 - 6 U 88/02

    Geschmacksmusterstreit um Nachahmung eines Roboterrasenmähers

  • LG Düsseldorf, 01.12.2016 - 14c O 194/13

    Zur Einschränkung der Gestaltungsfreiheit durch vorbekannte Geschmacksmuster

  • LG Frankfurt/Main, 16.11.2016 - 8 O 70/16

    Verkündet am: 16.11.2016

  • OLG München, 10.05.2001 - 29 U 2109/01

    Rechtswidrige Schutzrechtsverwarnung - Unterlassung der Berechtigungsanfrage -

  • LG Bielefeld, 03.12.2003 - 4 O 609/99

    Unterlassungsansprüche eines Inhabers eines Geschmacksmusters mit der Bezeichnung

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 20 U 108/03

    Verletzung von Geschmacksmustern (Teppichboden)

  • LG Braunschweig, 10.07.2008 - 9 O 1618/08

    Geschmacksmusterschutz - Antrag auf einstweilige Verfügung noch dringlich, wenn

  • LG Düsseldorf, 12.12.2007 - 14c O 129/07

    Ansprüche aus einem Geschmacksmuster bzgl. einer Taschenlampe

  • BPatG, 11.11.2004 - 10 W (pat) 705/03
  • LG Hamburg, 24.03.2016 - 310 O 462/15

    Anspruch auf Unterlassung von Angebot, Inverkehrbringen und Besitz von

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