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   BGH, 15.02.2005 - XI ZR 172/04   

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https://dejure.org/2005,4799
BGH, 15.02.2005 - XI ZR 172/04 (https://dejure.org/2005,4799)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2005 - XI ZR 172/04 (https://dejure.org/2005,4799)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - XI ZR 172/04 (https://dejure.org/2005,4799)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme eines Kreditkartenunternehmens aus einem Kreditkartengeschäft; Rechtsnatur des Vertragsverhältnisses zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragsunternehmen; Zugehörigkeit von Time-Sharing-Verträgen zum Geschäftsbetrieb eines Reisebüros; Mehrfache ...

  • Judicialis

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; ; ZPO § 281; ; ZPO § 281 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4; ; BGB § 780; ; AGBG § 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der Zulassung der Revision; Verweisung des Berufungsverfahrens an das Oberlandesgericht; Brachenüblichkeit der Vermittlung von Time-Sharing-Verträgen durch ein Reisebüro; Einstandspflicht eines Kreditkartenunternehmens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 24.09.2002 - XI ZR 420/01

    Unwiderruflichkeit einer Kreditkartenzahlung

    Auszug aus BGH, 15.02.2005 - XI ZR 172/04
    a) Nach der neueren Rechtsprechung des Senats ist das Vertragsverhältnis zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragsunternehmen nicht als Forderungskauf, sondern als abstraktes Schuldversprechen anzusehen (BGHZ 150, 286, 294; 152, 75, 80; 157, 256, 261 ff.; Senatsurteile vom 16. März 2004 - XI ZR 13/03, WM 2004, 1031, 1032 und XI ZR 169/03, WM 2004, 1130, 1131), wobei die Entstehung des Anspruchs unter der aufschiebenden Bedingung der Unterzeichnung und Übergabe eines ordnungsgemäßen Belastungsbeleges durch den Karteninhaber steht.

    Eine rechtsmißbräuchliche Inanspruchnahme liegt nur vor, wenn das Vertragsunternehmen seine formale Rechtsposition ersichtlich treuwidrig ausnutzt; das ist nur dann der Fall, wenn offensichtlich oder liquide beweisbar ist, daß dem Vertragsunternehmen eine Forderung aus dem Valutaverhältnis gegen den Karteninhaber nicht zusteht (BGHZ 152, 75, 82 m.w.Nachw.).

  • BGH, 02.10.1985 - IVb ARZ 24/85

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Auszug aus BGH, 15.02.2005 - XI ZR 172/04
    Das Landgericht hat bei Erlaß des Verweisungsbeschlusses nicht verkannt, daß § 281 Abs. 1 Satz 1 ZPO für den Fall einer fehlenden funktionellen Zuständigkeit nicht gilt (vgl. BGHZ 155, 46, 50; BGH, Beschluß vom 10. Juli 1996 - XII ZB 90/95, NJW-RR 1997, 55), daß Ausnahmen von diesem Grundsatz aber für den Fall anerkannt sind, daß aufgrund des Meistbegünstigungsgrundsatzes die Berufung bei verschiedenen Gerichten eingelegt werden kann (vgl. BGHZ 72, 182, 193; 155, 46, 51; BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 1985 - IVb ARZ 24/85, NJW 1986, 2764 f. und vom 10. Juli 1996 - XII ZB 90/95, aaO).
  • BGH, 20.04.2004 - XI ZR 171/03

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht; Ausgleich von ohne Rechtsgrund

    Auszug aus BGH, 15.02.2005 - XI ZR 172/04
    Eine Beschränkung der Zulassung der Revision auf die Frage der Zulässigkeit der Berufung wäre außerdem unzulässig mit der Folge, daß nur die Beschränkung, nicht aber die Zulassung unwirksam wäre (Senatsurteile vom 20. Mai 2003 - XI ZR 248/02, WM 2003, 1370, 1371, vom 23. September 2003 - XI ZR 135/02, WM 2003, 2232, 2233, vom 20. April 2004 - XI ZR 171/03, WM 2004, 1230, 1231 und vom 26. Oktober 2004 - XI ZR 255/03, WM 2005, 127, 128, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 479/02

    Rechtsnatur des Vertragsverhältnisses zwischen Kreditkartenunternehmen und

    Auszug aus BGH, 15.02.2005 - XI ZR 172/04
    a) Nach der neueren Rechtsprechung des Senats ist das Vertragsverhältnis zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragsunternehmen nicht als Forderungskauf, sondern als abstraktes Schuldversprechen anzusehen (BGHZ 150, 286, 294; 152, 75, 80; 157, 256, 261 ff.; Senatsurteile vom 16. März 2004 - XI ZR 13/03, WM 2004, 1031, 1032 und XI ZR 169/03, WM 2004, 1130, 1131), wobei die Entstehung des Anspruchs unter der aufschiebenden Bedingung der Unterzeichnung und Übergabe eines ordnungsgemäßen Belastungsbeleges durch den Karteninhaber steht.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 15.02.2005 - XI ZR 172/04
    Diese gebietet, dem Rechtsuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen und ihm insbesondere die Prüfung zu ermöglichen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Rechtsmittel zulässig ist (vgl. BVerfGE 107, 395, 416 f.; 108, 341, 349).
  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 15.02.2005 - XI ZR 172/04
    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn dem Beschluß jede rechtliche Grundlage fehlt; dies ist der Fall, wenn der Verweisungsbeschluß bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498 und vom 10. Juni 2003 - X ARZ 92/03, NJW 2003, 3201 f. jeweils m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BGH, 15.02.2005 - XI ZR 172/04
    Würde in der Berufungsinstanz neues Vorbringen zum vor dem Amtsgericht unstreitigen Gerichtsstand einer Partei mit Konsequenzen für die Zulässigkeit der Berufung zugelassen, würde der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert und damit Art. 19 Abs. 4 GG verletzt (vgl. BVerfGE 77, 275, 284; 78, 88, 99; 96, 27, 39).
  • BGH, 02.07.1996 - IX ZB 53/96

    Verwerfung einer unzulässigen Berufung

    Auszug aus BGH, 15.02.2005 - XI ZR 172/04
    Legt eine Partei gegen eine bestimmte Entscheidung mehrfach Berufung ein, so handelt es sich um dasselbe Rechtsmittel, über das nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einheitlich zu entscheiden ist (BGHZ 45, 380, 383; BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 1985 - IVb ZR 129/84, NJW 1985, 2834, vom 15. Oktober 1992 - I ZB 8/92, NJW 1993, 269, vom 20. September 1993 - II ZB 10/93, WM 1993, 2141 und vom 2. Juli 1996 - IX ZB 53/96, NJW 1996, 2659 f.).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BGH, 15.02.2005 - XI ZR 172/04
    Würde in der Berufungsinstanz neues Vorbringen zum vor dem Amtsgericht unstreitigen Gerichtsstand einer Partei mit Konsequenzen für die Zulässigkeit der Berufung zugelassen, würde der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert und damit Art. 19 Abs. 4 GG verletzt (vgl. BVerfGE 77, 275, 284; 78, 88, 99; 96, 27, 39).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BGH, 15.02.2005 - XI ZR 172/04
    Diese gebietet, dem Rechtsuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen und ihm insbesondere die Prüfung zu ermöglichen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Rechtsmittel zulässig ist (vgl. BVerfGE 107, 395, 416 f.; 108, 341, 349).
  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

  • BGH, 13.05.2003 - VI ZR 430/02

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Zurücknahme der Berufung des einzigen

  • BGH, 16.04.2002 - XI ZR 375/00

    Rechtsnatur des Vertragsverhältnisses zwischen Kreditkartenunternehmen und

  • BGH, 15.10.1992 - I ZB 8/92

    Berufungsbegründungsfrist bei zweifacher Berufungsschrift

  • BGH, 16.03.2004 - XI ZR 13/03

    Verpflichtung des Kreditkartenunternehmens nach Erteilung der Zustimmung;

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

  • BGH, 20.09.1993 - II ZB 10/93

    Mehrfache Berufungseinlegung bei Übersendung von Telefax und Original

  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 129/84

    Unterzeichnung der Beschwerdeschrift durch einen nicht zugelassenen Anwalt

  • BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03

    Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit im Berufungsverfahren

  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 135/02

    Finanziertes Immobiliengeschäft als verbundenes Geschäft

  • BGH, 29.06.1966 - IV ZR 86/65

    Mehrfache Berufung

  • BGH, 10.07.1996 - XII ZB 90/95

    Verweisung des Rechtsstreits bei Einlegung einer Berufung in einer

  • BGH, 16.03.2004 - XI ZR 169/03

    Voraussetzungen des Zahlungsanspruchs des Vertragsunternehmens gegen das

  • BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77

    Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen

  • OLG Hamm, 14.08.2015 - 32 Sa 37/15

    Zulässigkeit der Verweisung von einem funktionell unzuständigen an das zuständige

    Auch in der Berufungsinstanz kann einem entsprechend § 281 Abs. 1 ZPO erlassenen Verweisungsbeschluss - in den Grenzen der willkürlichen, nicht mehr verständlich erscheinenden und offensichtlich unhaltbaren Entscheidung - dann Bindungswirkung zukommen, wenn das verweisende Gericht ohne Vorliegen von Willkür die Ausnahmevoraussetzungen einer Verweisung angenommen hat (BGH, Beschluss vom 04. Oktober 1978 - IV ZB 84/77 -, BGHZ 72, 182-198, juris Rn. 29; BGH, Urteil vom 15. Februar 2005 - XI ZR 172/04, juris, Rn. 19).

    So hat der BGH einem Verweisungsbeschluss wegen funktioneller Unzuständigkeit Bindungswirkung zugesprochen, der in der (fehlerhaften) Annahme der Voraussetzungen des Meistbegünstigungsgrundsatzes ausgesprochen worden ist und diesen als geeignet angesehen, die funktionelle Zuständigkeit des Gerichts zu begründen, an das verwiesen worden ist (BGH, Urteil vom 15. Februar 2005 - XI ZR 172/04, juris, Rn. 19).

  • BGH, 28.03.2006 - VIII ZB 100/04

    Funktionelle Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für die Berufung bei

    Der Senat hat bereits entschieden (Beschluss vom 28. Januar 2004, aaO, unter II 2 c bb; ebenso BGH, Urteil vom 15. Februar 2005 - XI ZR 172/04, StBT 2005, Nr. 9, 17 unter A II 2 a), dass es dem aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit abgeleiteten Gebot der Rechtsmittelklarheit widerspräche, wenn der in erster Instanz unbestritten gebliebene ausländische oder inländische Wohnsitz einer Partei in der Rechtsmittelinstanz uneingeschränkt wieder in Frage gestellt werden könnte mit der Folge, dass bei Durchgreifen dieses Einwands das Rechtsmittel bei dem unzuständigen Gericht eingelegt wäre und eine Berufung daher als unzulässig verworfen werden müsste.
  • KG, 21.12.2006 - 1 U 74/05
    Für den hier vorliegenden Fall der fehlenden funktionellen Zuständigkeit gilt § 281 Abs. 1 Satzl ZPO nicht ( BGH VersR 1996, 1390 ff; Urteil vom 15.2.2005 - XI ZR 172/04 - bei Juris; OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, 645 [OLG Brandenburg 05.01.2000 - 8 Sch 6/99] ; Zöller/Greger, ZPO , 26. Aufl., § 281 Rdnr. 4 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 05.09.2006 - 1 Sch 7/06
    § 281 Abs. 1 Satz 1 ZPO gilt nicht für den Fall der fehlenden funktionellen Zuständigkeit (BGH, NJW 2003, 2686; BGH, Urt. v. 15.02.05 - XI ZR 172/04).
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