Rechtsprechung
   BGH, 15.02.2007 - StB 19/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9884
BGH, 15.02.2007 - StB 19/06 (https://dejure.org/2007,9884)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2007 - StB 19/06 (https://dejure.org/2007,9884)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - StB 19/06 (https://dejure.org/2007,9884)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,9884) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftbefehl gegen ein Mitglied einer terroristischen Vereinigung innerhalb der marxistisch-leninistischen Gruppierung DHKP-C in der Türkei; Beteiligung als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Förderung des bewaffneten Kampfes der DHKP-C in der Türkei ...

  • Judicialis

    StPO § 112 Abs. 3; ; StPO § ... 304 Abs. 5; ; VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 1; ; VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 2; ; VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 84; ; StGB § 85; ; StGB § 129; ; StGB § 129 a; ; StGB § 129 a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 129 b; ; StGB § 129 b Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tateinheit und Tatmehrheit bei mehreren Betätigungsakten für eine oder mehrere Organisationen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 401
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - StB 19/06
    Der Zweck dieser Strafvorschrift ist es, dem organisatorischen Zusammenhalt des verbotenen Vereins und damit Verstößen gegen verwaltungsrechtliche Anordnungen entgegenzuwirken (vgl. BVerfGE 80, 244, 256).
  • BGH, 04.02.1998 - 3 StR 390/97

    Zuwiderhandeln gegen vereinsrechtliches Betätigungsverbot; Verdacht der Bildung

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - StB 19/06
    So hat der Senat anlässlich der Spaltung der Vorgängerorganisation, der 1983 verbotenen Dev-rimci-Sol, in zwei sich bekämpfende Gruppierungen, nämlich den sog. Yagan-Flügel und den Karatas-Flügel, der mit der heutigen DHKP-C identisch ist, entschieden, dass es für die Organisationsidentität ungeachtet einer Änderung oder Beibehaltung des Namens darauf ankommt, ob der organisatorische Apparat und seine Träger im Wesentlichen dieselben geblieben sind (BGH NJW 1998, 1653).
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - StB 19/06
    Bei den sog. Organisationsdelikten der §§ 84, 85, 129, 129 a StGB, § 20 Abs. 1 Nr. 1-3 VereinsG bilden die jeweiligen Betätigungsakte eines Mitglieds während der Dauer der Zugehörigkeit zu einer Organisation grundsätzlich eine tatbestandliche Handlungseinheit (vgl. BGHSt 29, 114, 123; 29, 288, 294; Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. vor § 52 Rdn. 24).
  • BGH, 22.10.1979 - StB 52/79
    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - StB 19/06
    Bei den sog. Organisationsdelikten der §§ 84, 85, 129, 129 a StGB, § 20 Abs. 1 Nr. 1-3 VereinsG bilden die jeweiligen Betätigungsakte eines Mitglieds während der Dauer der Zugehörigkeit zu einer Organisation grundsätzlich eine tatbestandliche Handlungseinheit (vgl. BGHSt 29, 114, 123; 29, 288, 294; Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. vor § 52 Rdn. 24).
  • BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - StB 19/06
    Ebenso hat er bei der Umstrukturierung der "Revolutionären Zelle" in verschiedene lokale "Revolutionäre Zellen" mit selbständiger Entscheidungsgewalt, verbunden mit einem inhaltlichen und programmatischen Wandel, angenommen, dass die bisherige Organisation nicht fortbestanden hat; dabei hat er darauf hingewiesen, dass eine andere Beurteilung möglich gewesen wäre, wenn sich eine Vereinigung aus rein taktischen Gründen einvernehmlich umstrukturiere und ihre bisherigen Zwecke unverändert weiterverfolge (BGHSt 46, 349, 354).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Nach überkommener Auffassung bilden mehrere mitgliedschaftliche Beteiligungsakte grundsätzlich eine tatbestandliche Handlungseinheit (BVerfG, Beschluss vom 8. Januar 1981 - 2 BvR 873/80, NJW 1981, 1433, 1435; BGH, Beschluss vom 15. Februar 2007 - StB 19/06, NStZ 2007, 401; MüKoStGB/Schäfer aaO, Rn. 136; LK/Krauß aaO, Rn. 189; LK/Rissing-van Saan aaO, Vor § 52 Rn. 24; S/S-Sternberg-Lieben aaO, Rn. 27; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 28. Aufl., § 129 Rn. 13).
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13

    "Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer

    Nur dieses Delikt verbindet indes aufgrund seiner Struktur die einzelnen Betätigungsakte des Mitglieds zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit (BGH, Beschluss vom 15. Februar 2007 - StB 19/06, NStZ 2007, 401); erweist sich der Betätigungsakt noch nach einer weiteren Bestimmung als strafbar, so besteht Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB) zwischen diesem Delikt und der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der Vereinigung (vgl. allgemein dazu BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 290 f. mwN).
  • BGH, 25.01.2024 - StB 3/24

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung; Konzeption

    Die konkurrenzrechtliche Bewertung der mitgliedschaftlichen Beteiligungshandlungen des Beschuldigten vor und nach der wesentlichen Änderung der Zweckrichtung der Vereinigung bedarf für die Frage der Haftfortdauer keiner Vertiefung (vgl. für die Annahme einer Zäsur BGH, Beschluss vom 15. Februar 2007 - StB 19/06, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 5; LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 129 Rn. 169).
  • OLG Stuttgart, 15.07.2010 - 2 StE 8/07

    Straftaten gegen die öffentliche Ordnung: Mitgliedschaft in einer terroristischen

    Strafklageverbrauch ist durch die früheren Verurteilungen der beiden Angeklagten nicht eingetreten, wie der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bereits in seinem Beschluss vom 15. Februar 2007 (Az.: StB 19/06) und ihm folgend der Senat in mehreren Haftentscheidungen ausführlich dargelegt hat.
  • BGH, 03.03.2021 - AK 13/21

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    dd) Zur Konkurrenz der verschiedenen Tatbestände gilt, dass bei aufeinanderfolgenden Tathandlungen der Mitgliedschaft in zwei unterschiedlichen terroristischen Vereinigungen Tatmehrheit nach § 53 StGB gegeben ist (s. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - StB 2/15, juris Rn. 22; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Februar 2007 - StB 19/06, NStZ 2007, 401, 402).
  • BGH, 23.01.2014 - AK 26/13

    Kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland ("DHKPC"; mögliche

    Dies hat er unter Berufung auf eine Entscheidung des Senats (Beschluss vom 15. Februar 2007 - StB 19/06, NStZ 2007, 401, 402) damit begründet, dass dem Beginn der strafrechtlichen Verfolgbarkeit nach § 129b StGB die Wirkung einer Zäsur zukomme, so dass die mitgliedschaftliche Beteiligung an der DHKPC ab dem 30. August 2002 - dem Tag des Inkrafttretens des § 129b StGB - eine andere materiell-rechtliche und prozessuale Tat darstelle als die Beteiligung an dieser Vereinigung in der Zeit davor.
  • KG, 25.01.2013 - 2 StE 11/11

    Al Qaida-Mitglieder zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt

    Hierin ist ein selbständiges Organisationsdelikt zu sehen (vgl. BGH NStZ 2007, 401).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht