Rechtsprechung
   BGH, 15.02.2011 - 1 StR 676/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5081
BGH, 15.02.2011 - 1 StR 676/10 (https://dejure.org/2011,5081)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2011 - 1 StR 676/10 (https://dejure.org/2011,5081)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - 1 StR 676/10 (https://dejure.org/2011,5081)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5081) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 16 StGB; § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 4 Nr. 2 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 23 Abs. 2 StGB
    Vollendung bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln auf dem Postweg (objektive Zurechnung; Vorsatz: wesentlicher Irrtum über den Kausalverlauf; Mittäterschaft); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Versagungen der Strafmilderung des ...

  • lexetius.com

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 30 Abs. 1 Nr. 4

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG, § 22 StGB, § 23 StGB, § 52 StGB
    Betäubungsmitteldelikt: Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung einer Betäubungsmitteleinfuhr auf dem Postweg; Strafbarkeit des Empfängers bei bewachtem Weitertransport bei einer Zollkontrolle im Ausland entdeckter Betäubungsmittel

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vollendung einer Einfuhr von Betäubungsmitteln auf dem Postweg bei einer Entdeckung von Arzneimitteln im Ausland i.R.e. Zollkontrolle; Absprache zwischen einer ausländischen und deutschen Zollbehörde bzgl. eines bewachten Weitertransports nach Deutschland; Strafbarkeit ...

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung einer Betäubungsmitteleinfuhr auf dem Postweg; Strafbarkeit des Empfängers bei bewachtem Weitertransport bei einer Zollkontrolle im Ausland entdeckter Betäubungsmittel

  • ra.de
  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung einer Betäubungsmitteleinfuhr auf dem Postweg; Strafbarkeit des Empfängers bei bewachtem Weitertransport bei einer Zollkontrolle im Ausland entdeckter Betäubungsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollendung einer Einfuhr von Betäubungsmitteln auf dem Postweg bei einer Entdeckung von Arzneimitteln im Ausland i.R.e. Zollkontrolle; Absprache zwischen einer ausländischen und deutschen Zollbehörde bzgl. eines bewachten Weitertransports nach Deutschland; Strafbarkeit ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • strafrechtsblogger.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht jeder Erfolg wird zugerechnet - Einfuhr von Drogen?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 56, 162
  • NJW 2011, 2065
  • NStZ 2012, 41
  • StV 2011, 541
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Irrtum über

    Auszug aus BGH, 15.02.2011 - 1 StR 676/10
    Ob dies der Fall ist, hängt wesentlich von seinem eigenen Erfolgsinteresse, vom Umfang seiner Tatbeteiligung, von seiner Tatherrschaft oder von seinem Willen zur Tatherrschaft ab (BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 34; BGH, Urteil vom 21. März 1991 - 1 StR 19/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 20 mwN).

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine wesentliche, den Vorsatz ausschließende Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf vor, wenn diese sich nicht mehr in den Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren hält und aufgrund eines insoweit veränderten Unrechtsgehalts eine andere rechtliche Bewertung der Tat erfordert (BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 34; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 37; jew. mwN).

    Eine solche wesentliche, für die rechtliche Bewertung einer Tat bedeutsame Abweichung im Kausalverlauf hat der Senat etwa in einem Fall angenommen, in dem die Betäubungsmittel einem Drogenkurier vor der geplanten Einfuhr im Ausland gestohlen und von dem Dieb selbst anschließend nach Deutschland eingeführt wurden; der unbemerkte Verlust der Herrschaft über die Betäubungsmittel durch die Wegnahme unterbrach die von dem Auftraggeber des Drogentransports und dem Kurier in Lauf gesetzte und begründete eine völlig neue, unabhängige Kausalkette (BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, aaO).

  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86

    Begriff der Einfuhr

    Auszug aus BGH, 15.02.2011 - 1 StR 676/10
    Im Betäubungsmittelstrafrecht ist dies der Schutz der inländischen Bevölkerung vor den Gefahren der Drogensucht (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1986 - 2 StR 335/86, BGHSt 34, 180, 181; vgl. allgemein auch Jäger in Franzen/ Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., § 372 AO Rn. 9 ff.).

    Vollendung tritt daher grundsätzlich in dem Moment ein, in dem das Betäubungsmittel diese Grenze passiert (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1986 - 2 StR 335/86, aaO; BGH, Urteil vom 22. Februar 1983 - 5 StR 877/82, BGHSt 31, 252, 254).

    dd) Etwas anderes ergibt sich schließlich auch nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. Oktober 1986 - 2 StR 335/86 (BGHSt 34, 180), da in diesem Fall die in einem Paket aus Afrika befindlichen Betäubungsmittel erst bei einer Zollkontrolle in Deutschland entdeckt wurden und damit der Tatbestand der Einfuhr gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG unzweifelhaft bereits vollendet war.

  • BGH, 21.03.1991 - 1 StR 19/91

    Zeitpunkt der vollendeten Btm-Einfuhr

    Auszug aus BGH, 15.02.2011 - 1 StR 676/10
    Ob dies der Fall ist, hängt wesentlich von seinem eigenen Erfolgsinteresse, vom Umfang seiner Tatbeteiligung, von seiner Tatherrschaft oder von seinem Willen zur Tatherrschaft ab (BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 34; BGH, Urteil vom 21. März 1991 - 1 StR 19/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 20 mwN).
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 15.02.2011 - 1 StR 676/10
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine wesentliche, den Vorsatz ausschließende Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf vor, wenn diese sich nicht mehr in den Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren hält und aufgrund eines insoweit veränderten Unrechtsgehalts eine andere rechtliche Bewertung der Tat erfordert (BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 34; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 37; jew. mwN).
  • BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begriffe der Einfuhr und

    Auszug aus BGH, 15.02.2011 - 1 StR 676/10
    Vollendung tritt daher grundsätzlich in dem Moment ein, in dem das Betäubungsmittel diese Grenze passiert (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1986 - 2 StR 335/86, aaO; BGH, Urteil vom 22. Februar 1983 - 5 StR 877/82, BGHSt 31, 252, 254).
  • BGH, 12.01.1988 - 1 StR 614/87

    Mittäterschaft an der Einfuhr von Haschisch wegen Beteiligung an der Finanzierung

    Auszug aus BGH, 15.02.2011 - 1 StR 676/10
    Mittäter kann daher auch derjenige sein, der sich die Betäubungsmittel aus dem Ausland mit der Post schicken lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1988 - 1 StR 614/87, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 8; Weber, BtMG, 2. Aufl., § 29 Rn. 517 mwN).
  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15

    BGH hebt auf die Revision der Eltern des Opfers das Urteil im "Scheunenmord"-Fall

    Eine Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als unwesentlich anzusehen, wenn sie sich innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Vorhersehbaren hält und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 1 StR 676/10, BGHSt 56, 162, 166; Urteil vom 30. August 2000 - 2 StR 204/00 aaO; Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 34; Vogel in LK-StPO, 12. Aufl., § 16 Rn. 56 ff. mwN).
  • BGH, 30.06.2015 - 3 StR 219/15

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (tatsächliche Verfügbarkeit

    Eingeführt ist das Betäubungsmittel, wenn es aus dem Ausland über die Grenze in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gebracht wird, wobei das Delikt mit dem Passieren der Grenze vollendet ist (BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 1 StR 676/10, BGHSt 56, 162, 165).
  • BGH, 25.01.2023 - 3 StR 353/22

    Bandeneinfuhr von Betäubungsmitteln (tatbestandlicher Erfolg); Bandenausfuhr von

    Die Norm schützt (nur) die inländische Bevölkerung vor den Gefahren der Drogensucht, nicht die niederländische (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 1 StR 676/10, BGHSt 56, 162 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 23.06.2022 - 4 StR 41/22

    Vorsatz (Vorliegen: Erstrecken auf den zum Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs

    Eine solche Abweichung ist als unwesentlich anzusehen, wenn sie sich innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren hält und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2015, aaO; Beschluss vom 15. Februar 2011 - 1 StR 676/10, BGHSt 56, 162, 166; LK-StGB/Vogel/Bülte, 13. Aufl., § 16 Rn. 56 ff. mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht