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   BGH, 15.02.2011 - 1 StR 19/11   

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https://dejure.org/2011,7333
BGH, 15.02.2011 - 1 StR 19/11 (https://dejure.org/2011,7333)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2011 - 1 StR 19/11 (https://dejure.org/2011,7333)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - 1 StR 19/11 (https://dejure.org/2011,7333)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Begutachtung durch einen psychiatrischen Sachverständigen zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit im Falle eines volljährigen und aus nervenärztlicher Sicht keinen Einschränkungen hinsichtlich Aussagefähigkeit und Aussagetüchtigkeit unterliegenden ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer Begutachtung durch einen psychiatrischen Sachverständigen zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit im Falle eines volljährigen und aus nervenärztlicher Sicht keinen Einschränkungen hinsichtlich Aussagefähigkeit und Aussagetüchtigkeit unterliegenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Aussage gegen Aussage: Wieviele SVe müssen Zeugenaussage prüfen?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Nach dem Psychologen auch einen Psychiater?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 15.02.2011 - 1 StR 19/11
    Schon deshalb wird sich die Anrechnung - wie regelmäßig - auf einen eher geringen Bruchteil der Strafe zu beschränken haben (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 3 StR 416/07, StV 2008, 298; BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, NStZ 2008, 234, 236).
  • BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06

    Inbegriffsrüge (Darlegungsanforderungen: keine Glaubhaftmachung, hier

    Auszug aus BGH, 15.02.2011 - 1 StR 19/11
    Der Senat schließt - die Zulässigkeit der Rüge unterstellt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, StV 2007, 569, 570 mwN) - aus, dass das Urteil auf dem behaupteten Rechtsfehler beruhen könnte.
  • BGH, 28.10.2009 - 5 StR 419/09

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Diagnose einer

    Auszug aus BGH, 15.02.2011 - 1 StR 19/11
    Anhaltspunkte dafür, dass es zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der volljährigen und aus nervenärztlicher Sicht keinen Einschränkungen hinsichtlich ihrer Aussagefähigkeit und -tüchtigkeit unterliegenden Geschädigten der Begutachtung durch einen psychiatrischen Sachverständigen bedurft hätte, bestanden nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 419/09, NStZ 2010, 100; BGH, Beschluss vom 17. November 1999 - 3 StR 438/99, NStZ 2000, 214; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 244 Rn. 74 mwN; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 6. August 2003 - 2 BvR 1071/03, NJW 2004, 209, 211).
  • BGH, 14.02.2008 - 3 StR 416/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Beginn der Hauptverhandlung bei

    Auszug aus BGH, 15.02.2011 - 1 StR 19/11
    Schon deshalb wird sich die Anrechnung - wie regelmäßig - auf einen eher geringen Bruchteil der Strafe zu beschränken haben (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 3 StR 416/07, StV 2008, 298; BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, NStZ 2008, 234, 236).
  • BGH, 17.11.1999 - 3 StR 438/99

    Verminderte Schuldfähigkeit; Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit

    Auszug aus BGH, 15.02.2011 - 1 StR 19/11
    Anhaltspunkte dafür, dass es zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der volljährigen und aus nervenärztlicher Sicht keinen Einschränkungen hinsichtlich ihrer Aussagefähigkeit und -tüchtigkeit unterliegenden Geschädigten der Begutachtung durch einen psychiatrischen Sachverständigen bedurft hätte, bestanden nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 419/09, NStZ 2010, 100; BGH, Beschluss vom 17. November 1999 - 3 StR 438/99, NStZ 2000, 214; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 244 Rn. 74 mwN; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 6. August 2003 - 2 BvR 1071/03, NJW 2004, 209, 211).
  • BVerfG, 06.08.2003 - 2 BvR 1071/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Begründungsanforderungen an ein

    Auszug aus BGH, 15.02.2011 - 1 StR 19/11
    Anhaltspunkte dafür, dass es zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der volljährigen und aus nervenärztlicher Sicht keinen Einschränkungen hinsichtlich ihrer Aussagefähigkeit und -tüchtigkeit unterliegenden Geschädigten der Begutachtung durch einen psychiatrischen Sachverständigen bedurft hätte, bestanden nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 419/09, NStZ 2010, 100; BGH, Beschluss vom 17. November 1999 - 3 StR 438/99, NStZ 2000, 214; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 244 Rn. 74 mwN; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 6. August 2003 - 2 BvR 1071/03, NJW 2004, 209, 211).
  • BGH, 08.08.2006 - 5 StR 189/06

    Steuerhinterziehung; überhöhte Kompensation nach rechtsstaatswidriger

    Auszug aus BGH, 15.02.2011 - 1 StR 19/11
    b) Dasselbe gilt für die in ihrer Höhe rechtlich nicht mehr nachvollziehbare (vgl. BGH, Urteil vom 8. August 2006 - 5 StR 189/06, StV 2007, 461) Anordnung, dass von der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren zur Entschädigung für eine festgestellte Verfahrensverzögerung von drei Jahren und neun Monaten insgesamt zwei Jahre und sieben Monate als vollstreckt zu gelten haben.
  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 561/10

    Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen teilweise aufgehoben

    Jedenfalls erscheint das festgesetzte Maß der Kompensation deutlich überhöht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 1 StR 19/11 mwN); es muss gegebenenfalls neu bestimmt werden.
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