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   BGH, 15.02.2011 - 1 StR 645/10   

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BGH, 15.02.2011 - 1 StR 645/10 (https://dejure.org/2011,6868)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2011 - 1 StR 645/10 (https://dejure.org/2011,6868)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10 (https://dejure.org/2011,6868)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 Nr 3 StGB vom 27.12.2003, § 66 Abs 2 StGB vom 27.12.2003, § 66 Abs 3 S 2 StGB vom 27.12.2003, § 267 Abs 6 StPO
    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Gesamtwürdigung bezüglich des Vorliegens eines Hangs bei Fehlen symptomatischer Vortaten; Abgrenzung zwischen Hang und Allgemeingefährlichkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 Nr 3 StGB vom 27.12.2003, § 66 Abs 2 StGB vom 27.12.2003, § 66 Abs 3 S 2 StGB vom 27.12.2003, § 267 Abs 6 StPO
    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Gesamtwürdigung bezüglich des Vorliegens eines Hangs bei Fehlen symptomatischer Vortaten; Abgrenzung zwischen Hang und Allgemeingefährlichkeit

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Beurteilung des Rechtsbegriffs "Hang" i.S. des § 66 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) a.F. i.R.d. Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • rewis.io

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Gesamtwürdigung bezüglich des Vorliegens eines Hangs bei Fehlen symptomatischer Vortaten; Abgrenzung zwischen Hang und Allgemeingefährlichkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Gesamtwürdigung bezüglich des Vorliegens eines Hangs bei Fehlen symptomatischer Vortaten; Abgrenzung zwischen Hang und Allgemeingefährlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Beurteilung des Rechtsbegriffs "Hang" i.S. des § 66 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch ( StGB ) a.F. i.R.d. Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Beurteilung des Rechtsbegriffs "Hang" i.S. des § 66 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch ( StGB ) a.F. i.R.d. Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 204
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 69/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern (besonders schwerer Fall; Zungenkuss);

    Auszug aus BGH, 15.02.2011 - 1 StR 645/10
    Seine Feststellung obliegt - nach sachverständiger Beratung (wobei der Rechtsbegriff "Hang" als solcher dem Sachverständigenbeweis nicht zugänglich ist; vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 436/09 Rn. 9) - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der 5 Persönlichkeit des Täters und seiner maßgebenden Umstände dem erkennenden Richter (st. Rspr.; vgl. u.a. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09 Rn. 4; BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10 Rn. 5).

    Die Gefährlichkeitsprognose schätzt die Wahrscheinlichkeit dafür ein, ob sich der Täter in Zukunft trotz seines Hanges erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 274/10

    Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung erheblicher Straftaten; eingeschliffener

    Auszug aus BGH, 15.02.2011 - 1 StR 645/10
    Denn die Gesamtwürdigung ist mit besonderer Sorgfalt vorzunehmen, wenn - wie hier - bei Vorliegen der formellen Voraussetzungen nach § 66 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 StGB aF in Ermangelung von symptomatischen Vortaten und neuerlicher Delinquenz trotz erfolgter Strafverbüßung die Tatsachengrundlage besonders schmal ist (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 274/10 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 22/90

    Voraussetzungen der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Inhalt der

    Auszug aus BGH, 15.02.2011 - 1 StR 645/10
    Soweit die Staatsanwaltschaft eine fehlerhafte Ermessensausübung durch das Landgericht rügt, übersieht sie, dass der Begriff des Hangs ein Rechtsbegriff ist, der der rechtlichen Würdigung des Tatrichters unterliegt (vgl. u.a. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 3).
  • BGH, 12.01.2010 - 3 StR 436/09

    Verjährung; Sicherungsverwahrung; Ablehnung eines Beweisantrages (weiterer

    Auszug aus BGH, 15.02.2011 - 1 StR 645/10
    Seine Feststellung obliegt - nach sachverständiger Beratung (wobei der Rechtsbegriff "Hang" als solcher dem Sachverständigenbeweis nicht zugänglich ist; vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 436/09 Rn. 9) - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der 5 Persönlichkeit des Täters und seiner maßgebenden Umstände dem erkennenden Richter (st. Rspr.; vgl. u.a. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09 Rn. 4; BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10 Rn. 5).
  • BGH, 09.06.2010 - 1 StR 187/10

    Rüge der unterbliebenen Urteilsberatung (Wiedereintritt in die Verhandlung;

    Auszug aus BGH, 15.02.2011 - 1 StR 645/10
    Es ist daher bereits im Ansatz zweifelhaft, ob der Umstand, dass der Täter nicht schon früher oder öfters straffällig wurde und dass nicht ein bestimmter zeitlicher Abstand zwischen den Anlasstaten bestand, maßgeblich zur Verneinung eines Hanges herangezogen werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Juni 2010 - 1 StR 187/10 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 17.12.2009 - 3 StR 399/09

    Sicherungsverwahrung (Hang; Beweiswürdigung; Gesamtwürdigung aller Umstände)

    Auszug aus BGH, 15.02.2011 - 1 StR 645/10
    Seine Feststellung obliegt - nach sachverständiger Beratung (wobei der Rechtsbegriff "Hang" als solcher dem Sachverständigenbeweis nicht zugänglich ist; vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 436/09 Rn. 9) - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der 5 Persönlichkeit des Täters und seiner maßgebenden Umstände dem erkennenden Richter (st. Rspr.; vgl. u.a. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09 Rn. 4; BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10 Rn. 5).
  • BGH, 17.11.2010 - 2 StR 356/10

    Sicherungsverwahrung (Hang)

    Auszug aus BGH, 15.02.2011 - 1 StR 645/10
    So darf auch berücksichtigt werden, dass ein Angeklagter in der Lage war, sich über einen längeren Zeitraum straffrei zu führen (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 356/10 Rn. 5).
  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung im Fall der Entführung und Ermordung

    Diese Umstände hätten auch eingedenk der zuvor bestehenden Straflosigkeit des Angeklagten sorgfältiger Gewichtung bedurft (vgl. etwa BGH, Urteile vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08, NStZ 2010, 387, 388; vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204, 205; siehe auch Beschluss vom 9. Juni 2010 - 1 StR 187/10, insoweit in NStZ 2010, 650 nicht abgedruckt).
  • LG Münster, 09.03.2021 - 121 KLs 1/20

    Urteil im Missbrauchskomplex Münster: Neun Jahre Haft

    Bei der Gesamtbetrachtung darf berücksichtigt werden, dass der Angeklagte in der Lage war, sich über einen längeren Zeitraum straffrei zu führen (BGH, Urteil vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10 -, juris).
  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Die Kammer hat insoweit aber auch berücksichtigt, dass die Angeklagte nicht schon früher oder öfters straffällig wurde und dass zwischen den einzelnen Taten kein bestimmter zeitlicher Abstand lag, was -in zurückhaltender Formdurchaus in die notwendige Gesamtwürdigung von Taten und Täterpersönlichkeit eingestellt werden darf (vgl. BGH Urt. v. 15.2.2011 - 1 StR 645/10, BeckRS 2011, 4253 Rn. 7, beck-online).
  • BGH, 06.05.2021 - 3 StR 350/20

    Abweichendes Sexualverhalten (hier: Pädophilie) schwere andere seelische Störung

    In die Würdigung ist gegebenenfalls auch einzubeziehen, dass sich der Täter über längere Zeiträume straflos verhalten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit 1 Rn. 14; Urteil vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204, 205; für die Unterbringung nach § 63 StGB s. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19, juris Rn. 14 mwN).
  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen

    Das Landgericht hat - wie die obigen Ausführungen zeigen - auch nicht verkannt, dass der Hang als eingeschliffenes Verhaltensmuster einen aufgrund einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung festzustellenden gegenwärtigen Zustand beschreibt, während die Gefährlichkeitsprognose die Wahrscheinlichkeit dafür einschätzt, ob sich der Angeklagte in Zukunft trotz seines Hangs erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (vgl. BGH, Urteile vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14, juris Rn. 29 f. und vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204, 205; Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204).

    Insoweit kann allenfalls zweifelhaft sein, ob im Rahmen des § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB der Umstand, dass der Täter nicht schon früher oder öfters straffällig wurde, oder sonstige Besonderheiten im strafrechtlichen Vorleben des Täters maßgeblich zur Verneinung eines Hangs herangezogen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204, 205; Beschluss vom 9. Juni 2010 - 1 StR 187/10, juris Rn. 12 (insoweit nicht zitiert in NStZ 2010, 650) mwN).

  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 87/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung: Erörterungsmangel;

    Seine Feststellung obliegt - nach sachverständiger Beratung - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgeblichen Umstände dem Richter in eigener Verantwortung (BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, StV 2010, 484; Urteile vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10 Rn. 5; vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09).

    Während der Hang einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand bezeichnet, schätzt die Gefährlichkeitsprognose die Wahrscheinlichkeit dafür ein, ob sich der Täter in Zukunft trotz seines Hanges erheblichen Straftaten enthalten kann oder nicht (BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10 aaO; Urteil vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10 Rn. 7).

  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 208/11

    Sicherungsverwahrung (Doppelbestrafungsverbot; Hang; Gesamtwürdigung; Phasen

    In diese Würdigung ist auch einzubeziehen, wenn sich der Täter über längere Zeiträume straflos verhalten hat (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204).
  • BGH, 23.08.2013 - 1 StR 135/13

    Bewertung der Glaubhaftigkeit der Angaben einer Geschädigten in der

    Seine Feststellung obliegt - nach sachverständiger Beratung - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgeblichen Umstände dem Richter in eigener Verantwortung (BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, StV 2010, 484; Urteile vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204; und vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09).
  • BGH, 26.10.2011 - 2 StR 328/11

    Verfassungsgemäße Anwendung der Vorschriften über die Unterbringung in der

    Damit genügen die Entscheidungsgründe nicht den Darstellungsanforderungen, die von der Rechtsprechung an die Beurteilung des Hangs und an die Gefährlichkeitsprognose gestellt werden, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfbarkeit der vom Tatrichter vorzunehmenden Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten zu ermöglichen (BGH, Beschluss vom 27. September 1994 - 4 StR 528/94, NStZ 1995, 178; Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203; Beschluss vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204; Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11).
  • BGH, 05.04.2017 - 1 StR 621/16

    Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten:

    Verstärkten Begründungsanforderungen unterliegt die Annahme des Hangs auch in den Fällen des § 66 Abs. 2 und 3 StGB (wie hier), da die für die Würdigung zur Verfügung stehende Tatsachenbasis regelmäßig schmaler ist als in den Fällen des § 66 Abs. 1 StGB (BGH Urteil vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204; Fischer a.a.O. Rdn. 51).

    Entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft (RB S. 7) ist auch nicht zu besorgen, das Landgericht könnte verkannt haben, dass in den Fällen des § 66 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 StGB schon auf der Grundlage der abgeurteilten Taten ein Hang abzuleiten sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204).

  • BGH, 29.11.2018 - 3 StR 300/18

    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung erheblicher Straftaten;

  • BGH, 04.12.2019 - 1 StR 470/19

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten: erforderliche

  • LG Münster, 28.06.2021 - 21 KLs 4/21
  • LG Münster, 06.05.2021 - 121 KLs 5/20
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