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   BGH, 15.02.2012 - VIII ZR 197/11 - Juris   

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BGH, 15.02.2012 - VIII ZR 197/11 - Juris (https://dejure.org/2012,7989)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2012 - VIII ZR 197/11 - Juris (https://dejure.org/2012,7989)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - VIII ZR 197/11 - Juris (https://dejure.org/2012,7989)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 139 BGB, § 556 Abs 3 BGB, § 557a BGB
    Wohnraummiete: Teilnichtigkeit einer Staffelmietvereinbarung; Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung ohne Ansatz von Vorauszahlungen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Staffelmietvereinbarung unter Benennung der Mieterhöhung für die ersten zehn Jahre als Geldbetrag und erst für die Zeit danach als Prozentsatz

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung, in der keine Vorauszahlungen des Mieters in Ansatz gebracht worden sind.

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilwirksamkeit einer Staffelmietvereinbarung bei teilweiser betragsmäßiger Angabe der Erhöhungsschritte und teilweiser Angabe nur in Prozentsätzen; formelle Wirksamkeit der Heizkostenabrechnung bei fehlender Angabe der geleisteten Vorauszahlungen

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Teilnichtigkeit einer Staffelmietvereinbarung; Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung ohne Ansatz von Vorauszahlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 139; BGB § 556 Abs. 3; BGB § 557a
    Wirksamkeit einer Staffelmietvereinbarung unter Benennung der Mieterhöhung für die ersten zehn Jahre als Geldbetrag und erst für die Zeit danach als Prozentsatz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Staffelmietvertrag: Erhöhung in Prozentsätzen unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Teilweise unwirksame Staffelmietvereinbarung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Staffelmiete mit zunächst betragsmäßiger, später prozentualer Steigerung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehlende Vorauszahlungen in der Betriebskostenabrechnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fehler in der Staffelmietvereinbarung - trotzdem wirksam?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Teilweise unwirksame Staffelmietvereinbarung

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Wird eine Staffelmietvereinbarung erst nach einem bestimmten Zeitpunkt unzulässig in Prozenten ausgedrückt, ist nur dieser Teil unwirksam; Wenn der Mieter keine Vorauszahlungen auf die Betriebskosten geleistet hat, müssen diese nicht erfolgten Zahlungen in der Abrechnung ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Teilnichtigkeit einer Staffelmietvereinbarung führt nicht zwangsläufig zur Gesamtnichtigkeit

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Teilwirksamkeit einer Staffelmietvereinbarung

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Einwendungen des Mieters gegen Betriebskostenabrechnungen

  • haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)

    Staffelmiete: Fehler machen Klauseln nur teilweise unwirksam

  • haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung: Vorauszahlungen müssen nicht zwingend angegeben sein

  • blog.de (Kurzinformation)

    Zur Wirksamkeit einer Staffelmietvereinbarung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Vermieter müssen nicht allzu bürokratisch sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fehler macht Staffelmietvereinbarung nicht komplett unwirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fehler macht Staffelmietvereinbarung nicht komplett unwirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung auch formell wirksam, wenn Angaben zu den Vorauszahlungen des Mieters fehlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorauszahlungen in der Nebenkostenabrechnung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung ohne Abzug der Vorauszahlungen wirksam?

Besprechungen u.ä. (4)

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Wirksamkeit von Staffelmietverträgen

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Wirksamkeit von Staffelmietverträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Staffelmietvertrag: Erhöhung in Geldbeträgen und Prozentsätzen - Teilnichtigkeit! (IMR 2012, 175)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskostenabrechnung auch ohne Angabe von Vorauszahlungen formell wirksam! (IMR 2012, 176)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1502
  • MDR 2012, 511
  • NZM 2012, 416
  • ZMR 2012, 525
  • NJ 2013, 489
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 23/08

    Wirksamkeit einer unter Geltung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe ( MHG )

    Auszug aus BGH, 15.02.2012 - VIII ZR 197/11
    a) Der Senat hat für eine unter der Geltung des Miethöhegesetzes ohne zeitliche Begrenzung vereinbarte Staffelmiete entschieden, dass sie nicht insgesamt, sondern nur insoweit unwirksam ist, als sie über die damals zulässige Höchstdauer von zehn Jahren hinausgeht (Senatsurteil vom 17. Dezember 2008 - VIII ZR 23/08, WuM 2009, 117 Rn. 11, zu einer individualvertraglichen Vereinbarung; Senatsbeschluss vom 7. Juli 2009 - VIII ZR 140/08, WuM 2009, 587, zu einer formularvertraglichen Staffelmiete).

    Mangels anderer Anhaltspunkte ist daher davon auszugehen, dass die Parteien, wenn ihnen das gesetzliche Erfordernis einer betragsmäßigen Angabe der Mietsteigerungen bewusst gewesen wäre, von der Staffelmietvereinbarung nicht insgesamt Abstand genommen, sondern an der Staffelmietvereinbarung jedenfalls für die ersten zehn Jahre mit ihrem insoweit zulässigen Inhalt festgehalten hätten (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 2008 - VIII ZR 23/08, aaO Rn. 13).

  • BGH, 07.07.2009 - VIII ZR 140/08

    Wirksamkeit einer formularvertraglich vereinbarten Staffelmiete

    Auszug aus BGH, 15.02.2012 - VIII ZR 197/11
    a) Der Senat hat für eine unter der Geltung des Miethöhegesetzes ohne zeitliche Begrenzung vereinbarte Staffelmiete entschieden, dass sie nicht insgesamt, sondern nur insoweit unwirksam ist, als sie über die damals zulässige Höchstdauer von zehn Jahren hinausgeht (Senatsurteil vom 17. Dezember 2008 - VIII ZR 23/08, WuM 2009, 117 Rn. 11, zu einer individualvertraglichen Vereinbarung; Senatsbeschluss vom 7. Juli 2009 - VIII ZR 140/08, WuM 2009, 587, zu einer formularvertraglichen Staffelmiete).

    Davon abgesehen unterliegt, wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat, die formularvertragliche Vereinbarung einer Staffelmiete gemäß § 307 Abs. 3 BGB nicht der Inhaltskontrolle, weil sie die Höhe der zu zahlenden Miete unmittelbar festlegt (Senatsbeschluss vom 7. Juli 2009 - VIII ZR 140/08, aaO).

  • BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 3/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsverzichts in einem Staffelmietvertrag

    Auszug aus BGH, 15.02.2012 - VIII ZR 197/11
    b) Aus dem Senatsurteil vom 25. Januar 2006 (VIII ZR 3/05, NJW 2006, 1059) ist, wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, keine andere Beurteilung herzuleiten.
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 295/07

    Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltliche Richtigkeit einer

    Auszug aus BGH, 15.02.2012 - VIII ZR 197/11
    Erforderlich ist dafür, dass der Mieter erkennen kann, in welchen Rechenschritten die Umlage der Betriebskosten erfolgt ist (st. Rspr.; Senatsurteil vom 19. November 2008 - VIII ZR 295/07, NJW 2009, 283 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 08.12.2010 - VIII ZR 27/10

    Wohnraummiete: Beginn der Einwendungsfrist bei formell unwirksamer

    Auszug aus BGH, 15.02.2012 - VIII ZR 197/11
    Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben in eine Betriebskostenabrechnung aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und - soweit erforderlich - die Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der geleisteten Vorauszahlungen (Senatsurteil vom 8. Dezember 2010 - VIII ZR 27/10, NJW 2011, 1867 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 18.05.2011 - VIII ZR 240/10

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung bei fehlender

    Auszug aus BGH, 15.02.2012 - VIII ZR 197/11
    Etwaige Fehler - zu hoch oder zu niedrig angesetzte Vorauszahlungen, Ansatz der Soll- statt der Ist-Vorauszahlungen - stellen (nur) materielle Fehler der Abrechnung dar, die nicht zur Unwirksamkeit der Abrechnung aus formellen Gründen führen, weil der Mieter anhand seiner Unterlagen ohne weiteres nachprüfen kann, ob der Vermieter die geleisteten Zahlungen korrekt berücksichtigt hat (Senatsurteil vom 18. Mai 2011 - VIII ZR 240/10, NJW 2011, 2786 Rn. 16 mwN).
  • LG Halle, 06.05.2004 - 2 S 249/03

    Vereinbarung einer Staffelmiete; Wirksamkeit einer Vereinbarung der Parteien über

    Auszug aus BGH, 15.02.2012 - VIII ZR 197/11
    Der in der Literatur unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Landgerichts Halle (ZMR 2004, 821) vertretenen Auffassung, eine Staffelmietvereinbarung sei grundsätzlich insgesamt unwirksam, wenn die Mietstaffeln (teilweise) nicht betragsmäßig ausgewiesen würden (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 10. Aufl., § 557a BGB Rn. 37; wohl auch MünchKommBGB/Artz, 6. Aufl., § 557a Rn. 18), vermag der Senat deshalb für die hier vorliegende Fallgestaltung, in der die Staffelmietvereinbarung für die Anfangsjahre den gesetzlichen Anforderungen entspricht und eine (unzulässige) prozentuale Steigerung erst für spätere Jahre vereinbart wird, nicht zu folgen.
  • BGH, 26.05.2021 - VIII ZR 42/20

    Vereinbarung einer Indexmiete und Mietänderung

    Dabei kann dahinstehen, ob die formularvertragliche Vereinbarung einer Indexmiete als eine die Miethöhe unmittelbar regelnde Bestimmung und damit gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB im Übrigen nicht kontrollfähige Preis(haupt)abrede (so BeckOGK-BGB/Siegmund, Stand: 1. April 2021, § 557b Rn. 53; vgl. auch Senatsurteil vom 15. Februar 2012 - VIII ZR 197/11, NJW 2012, 1502 Rn. 21 [zur Staffelmiete]) oder als Preisnebenabrede (so Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 14. Aufl., § 557b BGB Rn. 20a) anzusehen ist (zur Abgrenzung vgl. BGH, Urteile vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, BGHZ 201, 230 Rn. 15; vom 23. August 2018 - III ZR 192/17, NJW 2019, 47 Rn. 14 f.; jeweils mwN), da hier ausschließlich die Einhaltung des Transparenzgebots in Rede steht und aus § 307 Abs. 3 Satz 2 BGB folgt, dass dieses auch für das Hauptleistungsversprechen gilt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2019 - III ZR 38/18, NJW-RR 2019, 942 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 17.06.2020 - VIII ZR 81/19

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer auf mehrere tatsächlich trennbare Baumaßnahmen

    Letzteres ist bei einem einheitlichen Rechtsgeschäft immer dann der Fall, wenn die nach Abtrennung des von dem Nichtigkeitsgrund betroffenen Teils des Rechtsgeschäfts verbleibenden Regelungen ein selbständiges Rechtsgeschäft bilden und davon auszugehen ist, dass die Parteien dieses Rechtsgeschäft bei Kenntnis der teilweisen Nichtigkeit des ursprünglich beabsichtigten Rechtsgeschäfts abgeschlossen hätten (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2008 - V ZR 14/08, NJW 2009, 1135 Rn. 10; vgl. auch BGH, Urteile vom 15. Februar 2012 - VIII ZR 197/11, WuM 2012, 278 Rn. 15; vom 8. Februar 2019 - V ZR 176/17, NJW 2019, 2016 Rn. 25) .
  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 93/15

    Wohnraummiete in einer Mehrhausanlage: Formelle Ordnungsgemäßheit der

    Der Senat hat zwischenzeitlich mehrfach betont, dass an die Abrechnung von Nebenkosten in formeller Hinsicht keine zu hohen Anforderungen zu stellen sind (vgl. nur Senatsurteil vom 15. Februar 2012 - VIII ZR 197/11, NJW 2012, 1502 Rn. 24 mwN).

    Später hat er gänzlich davon abgesehen, Angaben zu den Vorauszahlungen zu den Mindestanforderungen zu zählen, weil es auf eine leere Förmelei hinausliefe, etwa eine ausdrückliche Angabe "Null Vorauszahlungen" zu verlangen (Senatsurteil vom 15. Februar 2012 - VIII ZR 197/11, aaO Rn. 24 f.).

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