Rechtsprechung
BGH, 15.02.2017 - XII ZB 462/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
- IWW
§ ... 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 68 Abs. 3 FamFG, § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 69 Abs. 1 Satz 2 und 3 FamFG, § 319 Abs. 1 FamFG, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 74 Abs. 5, Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 37 Abs 2 FamFG, § 68 Abs 1 FamFG, § 68 Abs 3 FamFG, § 317 FamFG, § 319 FamFG
Betreuungssache: Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine befristete Unterbringung des Betreuten in einer geschlossenen Einrichtung bei unterbliebener Abhilfeentscheidung des erstinstanzlichen Gerichts; Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen durch ... - Wolters Kluwer
Befristete Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung; Persönliche Anhörung des Betroffenen durch das Gericht vor einer Unterbringungsmaßnahme; Entscheid des Beschwerdegerichts über die Beschwerde trotz fehlender Abhilfeentscheidung des ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Beschwerdeverfahren, Anhörung des behandelnden Arztes
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG §§ 37 Abs. 2, 68 Abs. 1 u. 3, 317, 319
Befristete Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung; Persönliche Anhörung des Betroffenen durch das Gericht vor einer Unterbringungsmaßnahme; Entscheid des Beschwerdegerichts über die Beschwerde trotz fehlender Abhilfeentscheidung des ... - rechtsportal.de
Befristete Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung; Persönliche Anhörung des Betroffenen durch das Gericht vor einer Unterbringungsmaßnahme; Entscheid des Beschwerdegerichts über die Beschwerde trotz fehlender Abhilfeentscheidung des ...
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Betreuungssache: Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine befristete Unterbringung des Betreuten in einer geschlossenen Einrichtung bei unterbliebener Abhilfeentscheidung des erstinstanzlichen Gerichts; Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen durch ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Unterbringungssache und die Anhörung des Betroffenen
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Zum Beschwerdeverfahren und zur Anhörung in Unterbringungssachen
Verfahrensgang
- AG Gießen, 27.07.2016 - 234 XVII 964/15
- LG Gießen, 25.08.2016 - 7 T 323/16
- BGH, 15.02.2017 - XII ZB 462/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 707
- MDR 2017, 475
- FGPrax 2017, 124
- FamRZ 2017, 755
Wird zitiert von ... (17)
- OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 26 W 5/16 1.2 Der Senat kann über die Beschwerden entscheiden, obwohl das Landgericht keine Abhilfeentscheidung gemäß § 68 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 17 Abs. 1 SpruchG getroffen hat (vgl. BGH, Beschlüsse v. 15.02.2017 - XII ZB 462/16 Rn. 13, MDR 2017, 475;… v. 17.06.2010 - V ZB 13/10 Rn. 11 m.w.N.).
Da das Abhilfeverfahren in erster Linie das Beschwerdegericht entlasten soll, steht die fehlende Abhilfeentscheidung der Durchführung des Beschwerdeverfahrens nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss v. 15.02.2017 aaO;… OLG Köln, Beschluss v. 27.01.2020 - 22 W 1/20 Rn. 8, nachfolgend bestätigt durch VGH NRW, Beschluss v. 12.05.2020 - 24/20.VB-2 Rn. 21, jeweils juris).
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.2020 - PL 15 S 3286/20
Öffnung und Aufschließen von Hochschulgebäuden während der Corona-Pandemie ist …
Trotz der Möglichkeit einer Abhilfe durch das Verwaltungsgericht nach § 572 Abs. 1 Satz 1 HS 2 ZPO teilt der Senat die Auffassung, dass eine Nichtabhilfeentscheidung keine zwingende Verfahrensvoraussetzung für das Beschwerdeverfahren darstellt (ebenso Sächs. OVG…, Beschluss vom 08.09.2020 - 9 B 209/20.PL -, Juris Rn. 9 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 15.02.2017 - XII ZB 462/16 -, Juris Rn. 13 und Saarl. OVG…, Beschluss vom 11.08.2015 - 5 B 131/15 -, Juris Rn. 32;… offen gelassen von OVG B.-B., Beschluss vom 01.07.2020 - OVG 60 PV 8/20 -, Juris Rn. 4, das im konkreten Fall von einer konkludenten Nichtabhilfe ausging). - BGH, 30.09.2020 - XII ZB 327/20
Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren ohne Anwesenheit des …
Dabei kann dahinstehen, ob die im Abhilfeverfahren - im Hinblick auf das zuvor im Anhörungstermin vom 9. Juni 2020 übergebene Sachverständigengutachten - durchgeführte, erneute Anhörung der Betroffenen die Fehlerhaftigkeit der ersten Anhörung heilen konnte (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2017 - XII ZB 462/16 - FamRZ 2017, 755 Rn. 13 mwN).
- OLG Celle, 28.04.2020 - 9 W 69/19
Bestellung eines anderen als des ursprünglich bestimmten Sonderprüfers
Die ordnungsgemäße Durchführung des Abhilfeverfahrens ist nämlich nicht Verfahrensvoraussetzung für das Beschwerdeverfahren; auch grobe Verfahrensverstöße oder ein völliges Fehlen des Abhilfeverfahrens stehen seiner Durchführung daher nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - XII ZB 462/16 -, juris Rn. 13; OLG Köln…, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 6 W 187/14 - juris Rn. 6;… Keidel/Sternal, a.a.O., § 68 Rn. 34). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 24/20
Verfassungsbeschwerde wegen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs
Allerdings hat der Bundesgerichtshof die Frage im Zusammenhang mit der vergleichbaren Regelung des § 68 Abs. 1 FamFG bereits im Sinne des Oberlandesgerichts beantwortet (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 13/10, juris, Rn. 11, und vom 15. Februar 2017 - XII ZB 462/16, NJW-RR 2017, 707 = juris, Rn. 12 f.). - LG Nürnberg-Fürth, 13.05.2019 - 2 T 7/19
Verkehrsunfall, Unfall, Nutzungsausfall, Schadensersatz
Das Abhilfeverfahren dient namentlich einer Entlastung des Beschwerdegerichts (BGH NJW-RR 2017, 707).Gleichwohl ist eine ordnungsgemäße Abhilfeentscheidung keine Verfahrensvoraussetzung für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens vor dem Beschwerdegericht (BGH NJW-RR 2017, 707).
- LG Nürnberg-Fürth, 03.04.2020 - 2 T 1556/20
Beschwerde, Reparaturkosten, Streitwert, Fachwerkstatt, Fahrzeug, …
Das Abhilfeverfahren dient namentlich einer Entlastung des Beschwerdegerichts (BGH NJW-RR 2017, 707).Gleichwohl ist eine ordnungsgemäße Abhilfeentscheidung keine Verfahrensvoraussetzung für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens vor dem Beschwerdegericht (BGH NJW-RR 2017, 707).
- OVG Sachsen, 08.09.2020 - 9 B 209/20
Einstweilige Verfügung; sofortige Beschwerde; Freistellung von …
- OLG Zweibrücken, 27.01.2020 - 5 W 36/19
Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung
Zwar hat insoweit kein Abhilfeverfahren stattgefunden, dies hindert das Beschwerdegericht jedoch nicht, über die Beschwerde zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - XII ZB 462/16 -, juris BGH…, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 13/10 -, Rn. 11, juris). - LG Kleve, 12.10.2017 - 4 T 129/17
Anordnung der Abschiebungshaft (Sicherungshaft) gegen den Betroffenen bei …
Vielmehr ist das Beschwerdegericht auch ohne die Durchführung eines Abhilfeverfahrens durch das erstinstanzliche Gericht nicht daran gehindert, über die Beschwerde zu entscheiden, insbesondere ist das ordnungsgemäß durchgeführte Abhilfeverfahren keine Voraussetzung für die Entscheidung des Beschwerdegerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 15.02.2017, AZ. XII ZB 462/16, Rdn. 10 ff., zitiert nach Juris). - LAG Baden-Württemberg, 05.05.2020 - 22 Ta 28/20
Rechtswegbeschwerde
- LG Siegen, 10.01.2020 - 4 T 197/19
- LG Meiningen, 12.03.2018 - 4 T 53/18
Abgabe eines gesamten Betreuungsverfahrens
- OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 20 W 392/15
Voraussetzungen für die Erteilung eines Alleinerbscheins
- LAG Baden-Württemberg, 06.05.2020 - 22 Ta 29/20
Rechtswegbeschwerde
- LG Saarbrücken, 05.12.2019 - 5 T 438/19
1. Jüdische deutsche Staatsbürger sind, jeder einzelne für sich und unabhängig …
- OLG Karlsruhe, 05.04.2018 - 16 WF 2/18