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   BGH, 15.02.2018 - V ZR 76/17   

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https://dejure.org/2018,4403
BGH, 15.02.2018 - V ZR 76/17 (https://dejure.org/2018,4403)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2018 - V ZR 76/17 (https://dejure.org/2018,4403)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2018 - V ZR 76/17 (https://dejure.org/2018,4403)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde i.R.d. Frist; Zustellung einer Ausfertigung des in vollständiger Form abgefassten Urteils als Voraussetzung für den Beginn der einmonatigen Berufungsfrist

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beginn der Notfrist mit Zustellung einer beglaubigten Abschrift des Berufungsurteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde i.R.d. Frist; Zustellung einer Ausfertigung des in vollständiger Form abgefassten Urteils als Voraussetzung für den Beginn der einmonatigen Berufungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zustellung einer beglaubigten Abschrift setzt Rechtsmittelfrist in Gang!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zustellung einer beglaubigten Abschrift reicht aus

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 21.02.2019 - III ZR 115/18

    Fehlerhafte Zustellung einer im Beschlusswege erwirkten einstweiligen Verfügung:

    Damit ist die Übersendung einer beglaubigten Abschrift zur Regelform der Urteilszustellung geworden und für den Beginn der Rechtsmittelfristen ausreichend (BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2016 - XII ZB 684/14, NJW 2016, 1180, 1181 Rn. 16 und vom 15. Februar 2018 - V ZR 76/17, NJOZ 2018, 1145 Rn. 4, jeweils mwN).
  • BGH, 11.02.2022 - V ZR 15/21

    Zustellung einer einfachen Abschrift des Urteils an den Prozessbevollmächtigten

    Die Zustellung einer Ausfertigung des Urteils nach § 317 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist keine Voraussetzung (mehr) für den Beginn der Frist (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Februar 2018 - V ZR 76/17, NJOZ 2018, 1145 Rn. 4 zu § 544 ZPO).

    Ob dies auch dann gilt, wenn statt einer beglaubigten lediglich eine einfache Abschrift eines Urteils zugestellt wird, hat der Senat jedoch offengelassen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Februar 2018 - V ZR 76/17, NJOZ 2018, 1145 Rn. 10; ebenso BGH, Beschluss vom 19. Juni 2019 - IV ZR 224/18, BeckRS 2019, 13264 Rn. 20).

  • BGH, 30.03.2021 - VIII ZB 37/19

    Darf ein Rechtsanwalt seiner Kanzlei-Software vertrauen?

    bb) Da somit von einem Zustellungsmangel nicht auszugehen ist, bedarf es keiner Entscheidung, ob die Heilungsvorschrift des § 189 ZPO auch für die unwirksame Zustellung einer Urteilsabschrift gilt (vgl. zur Heilung durch die Zustellung einer einfachen statt einer beglaubigten Abschrift der Klageschrift BGH, Urteile vom 22. Dezember 2015 - VI ZR 79/15, BGHZ 208, 255 Rn. 14 ff.; vom 13. September 2017 - IV ZR 26/16, NJW 2017, 3721 Rn. 17; siehe auch Beschlüsse vom 15. Februar 2018 - V ZR 76/17, juris Rn. 10; vom 21. Februar 2019 - III ZR 115/18, NJW 2019, 1374 Rn. 13; vom 19. Juni 2019 - IV ZR 224/18, juris Rn. 20; Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Aufl., § 189 Rn. 9).
  • BSG, 31.08.2021 - B 5 R 21/21 BH

    Anspruch auf Altersrente; Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Maßgeblich hierfür ist § 317 Abs. 1 Satz 1 ZPO, der seit seiner Änderung mit Wirkung vom 1.7.2014 durch Art. 1 Nr. 12 des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERVGerFöG vom 10.10.2013 - BGBl I 3786) die Zustellung von Entscheidungen "in Abschrift" vorsieht (vgl BGH Beschluss vom 15.2.2018 - V ZR 76/17 - juris RdNr 4) .

    Dabei wird die handschriftliche Unterzeichnung eines Beglaubigungsvermerks durch den Abdruck eines Gerichtssiegels ersetzt (vgl BT-Drucks 17/13948 S 33 - zu § 169 ZPO; s auch BGH Beschluss vom 15.2.2018 - V ZR 76/17 - juris RdNr 6 f) .

  • KG, 07.07.2022 - 10 U 54/19

    Verwerfung einer Berufung wegen Verfristung; Bedeutung eines formellen Fehlers in

    Schließlich scheitert die Annahme, dass es sich um eine unwirksame und die Ingangsetzung der Rechtsmittelfristen ungeeignete Urteilsabschrift handele, auch daran, dass der Kläger für die eine solche Annahme tragenden tatsächlichen Umstände die Beweislast trägt (vgl. BGH, Beschluss vom 15.02.2018 - V ZR 76/17 -, Juris, Rn. 9), außer den vorgenannten Zweifeln aber hinreichende Tatsachen weder vorgetragen noch unter Beweis gestellt hat.
  • KG, 18.01.2021 - 10 U 54/19
    Schließlich scheitert die Annahme, dass es sich um eine unwirksame und die Ingangsetzung der Rechtsmittelfristen ungeeignete Urteilsabschrift handele, auch daran, dass der Kläger für die eine solche Annahme tragenden tatsächlichen Umstände die Beweislast trägt (vgl. BGH, Beschluss vom 15.02.2018 - V ZR 76/17 -, Juris, Rn. 9), außer den vorgenannten Zweifeln aber hinreichende Tatsachen weder vorgetragen noch unter Beweis gestellt hat.
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