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   BGH, 15.02.2022 - 4 StR 503/21   

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https://dejure.org/2022,4330
BGH, 15.02.2022 - 4 StR 503/21 (https://dejure.org/2022,4330)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2022 - 4 StR 503/21 (https://dejure.org/2022,4330)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2022 - 4 StR 503/21 (https://dejure.org/2022,4330)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 229 Abs. 1 StPO
    Höchstdauer einer Unterbrechung (Stattfinden einer Verhandlung: Fortsetzen der Hauptverhandlung, Verhandlung zur Sache und Förderung des Verfahrens, Sachverhaltsaufklärung, Befassung mit Verfahrensfragen, Dolmetschervereidigung; Beruhen des Urteils)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 229 Abs 1 StPO, § 229 Abs 4 S 1 StPO, § 337 Abs 1 StPO
    Unterbrechung der Hauptverhandlung: Anforderungen an einen rechtzeitigen Fortsetzungstermin

  • IWW

    § 229 Abs. 1 StPO, § 229 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 229 StPO

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung der Hauptverhandlung nach vier Verhandlungstagen länger als drei Wochen ohne Fortsetzung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 229 Abs. 1 ; StPO § 229 Abs. 4 S. 1
    Unterbrechung der Hauptverhandlung nach vier Verhandlungstagen länger als drei Wochen ohne Fortsetzung

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Fortsetzungstermin/Sachverhandlung? - Verhandlung über HB-Invollzugsetzung reicht nicht

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: War der Hauptverhandlungstermin eine Sachverhandlung? - Erörterung zur Invollzugsetzung des Haftbefehls

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 760
  • StV 2022, 350 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.06.2015 - 3 StR 202/15

    Unterbrechung der Hauptverhandlung von mehr als drei Wochen (Verlesung eines

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 4 StR 503/21
    Auch die alleinige Befassung mit Verfahrensfragen kann ausreichend sein, sofern es dabei um den Fortgang der Sachverhaltsaufklärung geht (Senat, Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 370/13, NStZ 2014, 220; BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 StR 202/15, NStZ 2016, 171, und vom 19. Januar 2021 - 5 StR 496/20, NStZ 2021, 381).
  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 370/13

    Verstoß gegen die Konzentrationsmaxime und den Beschleunigungsgrundsatz

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 4 StR 503/21
    Auch die alleinige Befassung mit Verfahrensfragen kann ausreichend sein, sofern es dabei um den Fortgang der Sachverhaltsaufklärung geht (Senat, Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 370/13, NStZ 2014, 220; BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 StR 202/15, NStZ 2016, 171, und vom 19. Januar 2021 - 5 StR 496/20, NStZ 2021, 381).
  • BGH, 16.10.2007 - 3 StR 254/07

    Unterbrechungsfrist; Fortsetzungstermin (Förderung des Verfahrens; Zerstückelung

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 4 StR 503/21
    Denn hiermit wurden erst die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, damit an diesem Termin die Verhandlung überhaupt fortgesetzt werden konnte, das Verfahren mithin noch nicht sachlich gefördert (vgl. zu einer Pflichtverteidigerbestellung BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 3 StR 254/07, NStZ 2008, 115 mwN).
  • BGH, 19.01.2021 - 5 StR 496/20

    Unterbrechung der Hauptverhandlung (Verhandlung zur Sache; Ende der

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 4 StR 503/21
    Auch die alleinige Befassung mit Verfahrensfragen kann ausreichend sein, sofern es dabei um den Fortgang der Sachverhaltsaufklärung geht (Senat, Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 370/13, NStZ 2014, 220; BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 StR 202/15, NStZ 2016, 171, und vom 19. Januar 2021 - 5 StR 496/20, NStZ 2021, 381).
  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 106/13

    Konzentrationsmaxime (unzulässige wiederholte Unterbrechung für dreißig Tage;

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 4 StR 503/21
    Das Beruhen des Urteils im Sinne des § 337 Abs. 1 StPO auf einem Verstoß gegen § 229 StPO kann regelmäßig - wie auch hier - nicht ausgeschlossen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 106/13, StV 2014, 2 m.w.N.).
  • BGH, 05.11.2008 - 1 StR 583/08

    Wahrung der Unterbrechungsfrist nach § 229 Abs. 1 StPO (Konzentrationsmaxime;

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 4 StR 503/21
    Mithin lag kein Umstand vor, dass die möglicherweise für den Fortsetzungstermin in Aussicht genommene weitere Förderung des Verfahrens in der Sache infolge unvorhersehbarer Ereignisse nicht stattfinden konnte (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 5. November 2008 - 1 StR 583/08, NJW 2009, 384).
  • BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22

    Höchstdauer einer Unterbrechung (Termin: Vorliegen, inhaltliche Förderung auf den

    Zwar ist die Vorbereitung einer auf die Sicherung eines geordneten Strafverfahrens abzielenden Haftentscheidung für sich genommen keine Sachverhandlung (vgl. auch § 268b StPO; s. zudem BGH, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 4 StR 503/21 Rn. 4 zur Dolmetschervereidigung und Pflichtverteidigerbestellung; KMR/Eschelbach, StPO, 42. EL, § 229 Rn. 32).
  • BGH, 13.12.2022 - 6 StR 95/22

    Höchstdauer einer Unterbrechung (Konzentrationsmaxime; Verhandeln zur Sache;

    bb) Es kann - wie im Regelfall (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 4 StR 503/21, NStZ 2022, 760) - nicht ausgeschlossen werden, dass das Urteil auf dem Verstoß gegen § 229 StPO beruht.
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