Rechtsprechung
BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 160/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bindung des Endverkaufspreises bei Markenartikeln - Unterzeichnung einer Einverständniserklärung - Eigenschaft als Wiederverkäufer - Unterpreisverkauf durch eine Täuschungshandlung des Testkäufers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1967, 1279
- MDR 1967, 563
- GRUR 1967, 611
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64
Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers
Auszug aus BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 160/64
Sie hält sich vielmehr in dem durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestimmten sachgerechten Rahmen (BVerfGE 17, 294; 18, 65 [BVerfG 02.06.1964 - 2 BvL 23/62]; NJW 1965, 1219 [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64]).Eine solche Bestimmung wird indessen weder durch Art. 101 GG (vgl. BVerfG NJW 1965, 1219, 1222) [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64] noch durch § 115 GVG gefordert.
- BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62
Verkehrsfinanzgesetz
Auszug aus BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 160/64
Sie hält sich vielmehr in dem durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestimmten sachgerechten Rahmen (BVerfGE 17, 294; 18, 65 [BVerfG 02.06.1964 - 2 BvL 23/62]; NJW 1965, 1219 [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64]). - BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62
Inhalt des Wohnungseigentums
Auszug aus BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 160/64
Eine andere Beurteilung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn der Vorsitzende infolge seiner allgemeinen Arbeitsbelastung den Vorsitz im Zivilsenat 3 a tatsächlich nicht in dem umfange geführt hätte, der die dem Vorsitzenden obliegende Beteiligung an der Rechtsprechung des Senats sicherte (vgl. BGHZ 9, 291; 28, 338 [BGH 12.11.1958 - V ZR 124/57]; 37, 210) [BGH 15.06.1962 - V ZB 2/62].
- BGH, 19.06.1962 - GSZ 1/61
Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
Auszug aus BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 160/64
Eine andere Beurteilung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn der Vorsitzende infolge seiner allgemeinen Arbeitsbelastung den Vorsitz im Zivilsenat 3 a tatsächlich nicht in dem umfange geführt hätte, der die dem Vorsitzenden obliegende Beteiligung an der Rechtsprechung des Senats sicherte (vgl. BGHZ 9, 291; 28, 338 [BGH 12.11.1958 - V ZR 124/57]; 37, 210) [BGH 15.06.1962 - V ZB 2/62]. - BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvR 498/62
Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung der Spruchkörper
Auszug aus BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 160/64
Sie hält sich vielmehr in dem durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestimmten sachgerechten Rahmen (BVerfGE 17, 294; 18, 65 [BVerfG 02.06.1964 - 2 BvL 23/62]; NJW 1965, 1219 [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64]). - BGH, 12.11.1958 - V ZR 124/57
Abänderungsklage (§ 323 ZPO)
Auszug aus BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 160/64
Eine andere Beurteilung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn der Vorsitzende infolge seiner allgemeinen Arbeitsbelastung den Vorsitz im Zivilsenat 3 a tatsächlich nicht in dem umfange geführt hätte, der die dem Vorsitzenden obliegende Beteiligung an der Rechtsprechung des Senats sicherte (vgl. BGHZ 9, 291; 28, 338 [BGH 12.11.1958 - V ZR 124/57]; 37, 210) [BGH 15.06.1962 - V ZB 2/62]. - BGH, 12.11.1958 - IV ZR 80/58
Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
Auszug aus BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 160/64
Eine andere Beurteilung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn der Vorsitzende infolge seiner allgemeinen Arbeitsbelastung den Vorsitz im Zivilsenat 3 a tatsächlich nicht in dem umfange geführt hätte, der die dem Vorsitzenden obliegende Beteiligung an der Rechtsprechung des Senats sicherte (vgl. BGHZ 9, 291; 28, 338 [BGH 12.11.1958 - V ZR 124/57]; 37, 210) [BGH 15.06.1962 - V ZB 2/62]. - BGH, 23.04.1953 - III ZR 298/52
Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
Auszug aus BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 160/64
Eine andere Beurteilung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn der Vorsitzende infolge seiner allgemeinen Arbeitsbelastung den Vorsitz im Zivilsenat 3 a tatsächlich nicht in dem umfange geführt hätte, der die dem Vorsitzenden obliegende Beteiligung an der Rechtsprechung des Senats sicherte (vgl. BGHZ 9, 291; 28, 338 [BGH 12.11.1958 - V ZR 124/57]; 37, 210) [BGH 15.06.1962 - V ZB 2/62]. - BGH, 27.11.1963 - Ib ZR 60/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 160/64
Eine einstweilige Verfügung stellt auch dann, wenn sie auf Widerspruch des Antragsgegners aufrecht erhalten und gegen das sie aufrecht erhaltende Urteil keine Berufung eingelegt worden ist, einen nur vorläufigen Vollstreckungstitel dar, dessen Beseitigung der Antragsgegner erreichen kann, wenn er eine ihm günstige Entscheidung zur Hauptsache herbeiführt (§§ 936, 926, 927 ZPO), und deren spätere Aufhebung den Antragsteller unter den Voraussetzungen des § 945 ZPO zum Schadensersatz verpflichtet (vgl. RG GRUR 1940, 41, 43; BGH vom 16. Oktober 1962 - I ZR 161/60; BGH GRUR 1964, 274, 275 - Möbelrabatt). - BGH, 16.10.1962 - I ZR 161/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 160/64
Eine einstweilige Verfügung stellt auch dann, wenn sie auf Widerspruch des Antragsgegners aufrecht erhalten und gegen das sie aufrecht erhaltende Urteil keine Berufung eingelegt worden ist, einen nur vorläufigen Vollstreckungstitel dar, dessen Beseitigung der Antragsgegner erreichen kann, wenn er eine ihm günstige Entscheidung zur Hauptsache herbeiführt (§§ 936, 926, 927 ZPO), und deren spätere Aufhebung den Antragsteller unter den Voraussetzungen des § 945 ZPO zum Schadensersatz verpflichtet (vgl. RG GRUR 1940, 41, 43; BGH vom 16. Oktober 1962 - I ZR 161/60; BGH GRUR 1964, 274, 275 - Möbelrabatt). - BGH, 24.11.1952 - III ZR 164/51
Amtshaftung für agent provocateur
- BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 49/63
Ausnahme eines Preisbindungsvertrags vom Verbot vertikaler Bindungen - …
- BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63
Geschäftsverteilungsplan
- BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72
Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer …
Eine andere Beurteilung kann insoweit nur dann gerechtfertigt sein, wenn der Beklagte auf die gegen eine einstweilige Verfügung möglichen Rechtsbehelfe verzichtet und diese damit in bezug auf ihre Bestandskraft einem endgültigen Vollstreckungstitel gleichsteht (vgl. BGH GRUR 1964, 274, 275 - Möbelrabatt; GRUR 1967, 611, 612 - Jägermeister). - BGH, 03.07.1967 - VIII ZR 82/65
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Wie der Bundesgerichtshof (Urteile vom 15. März 1967 - Ib ZR 160/64 - BGHWarn 1967 Nr. 67 - und vom 31. Mai 1967 - VIII ZR 14/65 -) bereits ausgeführt hat, stellt es keine Umgehung der aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und aus §§ 115, 162, 62 GVG sich ergebenden Grundsätze für die Besetzung von Kollegialgerichten dar, wenn ein nach diesen Grundsätzen überbesetzter Senat eines Oberlandesgerichts in zwei nicht mehr überbesetzte Senate aufgeteilt wird, von denen jeder eine eigene, von der des anderen Senats nach Sachgebieten getrennte geschäftsplanmäßige Zuständigkeit hat. - BGH, 28.09.1973 - I ZR 80/72
Gebrauch wettbewerbsverzerrender Bezeichnungsweisen durch das Wort "Lager" - …
Gleichwohl konnte auch hier das Berufungsgericht ohne Rechtsverstoß davon ausgehen, daß der Verkäufer keiner Täuschung über eine angebliche Wiederverkäufereigenschaft des Testkäufers unterlag, sondern nur den Schein eines Zwischenhandelsgeschäfts wahren wollte (vgl. BGH GRUR 1967, 611, 613 - Jägermeister); denn nach den Feststellungen des Berufungsgerichts war es dem Verkäufer der Beklagten zu 1 schon von vornherein offenkundig, daß der Kunde wegen eines einzelnen Hemdes nicht über einen Wiederverkäufer einkaufte, also ein sog. Unterkundengeschäft nicht vorlag.
- BGH, 31.05.1967 - VIII ZR 14/65
Vertrag über die Verwertung von Sicherheiten - Voraussetzungen der Übereignung …
Eine Gesetzesverletzung liegt auch nicht darin, daß der ursprüngliche 7. Zivilsenat in die 7 a und 7 b Zivilsenate aufgeteilt wurde und beiden Zivilsenaten derselbe Senatspräsident vorsaß (vgl. BGH Urt. 15. März 1967 - Ib ZR 160/64). - KG, 03.10.1986 - 5 W 3318/86
Einstweilige Verfügung als vorläufiger Vollstreckungstitel; Kostentragungspflicht …
Eine Einstweilige Verfügung stellt auch dann, wenn sie auf Widerspruch des Antragsgegners aufrechterhalten (und selbst wenn gegen das sie aufrechterhaltende Urteil keine Berufung eingelegt worden ist), einen nur vorläufigen Vollstreckungstitel dar, dessen Beseitigung der Antragsgegner erreichen kann, wenn er eine ihm günstige Entscheidung zur Hauptsache herbeiführt ( §§ 936, 926, 927 ZPO ), es sei denn, daß im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände, namentlich verbindlicher Erklärungen des Antragsgegners, der im Verfahren der Einstweiligen Verfügung ergangene Titel einem endgültigen Vollstreckungstitel gleichgestellt werden kann (BGH GRUR 1967/611 = WRP 1968/15 = Jägermeister I, im Anschluß an RG MuW 1932/85). - BGH, 29.05.1967 - VII ZR 7/65
Übernahme einer Gaststätte - Rückzahlung einer Kaufpreisanzahlung
Eine solche Überbesetzung ist nicht zu beanstanden, wenn das Präsidium der Ansicht ist, daß die anfallenden Geschäfte bei geringerer Zuteilung nicht ordnungsmäßig erledigt werden können (BVerfGE 18, 344, 349 f [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64]; Urteile des Bundesgerichtshofs Ib ZR 160/64 vom 15. März 1967 und VII ZR 27/65 vom 20. April 1967).