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   BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 25/65   

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https://dejure.org/1967,565
BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 25/65 (https://dejure.org/1967,565)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1967 - Ib ZR 25/65 (https://dejure.org/1967,565)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1967 - Ib ZR 25/65 (https://dejure.org/1967,565)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit einer zu Wettbewerbszwecken aufgestellten, die geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers betreffenden Werbebehauptung - Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens - Voraussetzungen eines zulässigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1967, 737
  • GRUR 1967, 596
  • DB 1967, 896
  • DB 1967, 897
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.06.1966 - Ib ZR 72/64

    Wettbewerbsverstoß wegen Irreführung der Verbraucher - Schutzwürdigkeit der

    Auszug aus BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 25/65
    Beide Fälle sind dadurch gekennzeichnet, daß der Werbende sich, soweit das überhaupt möglich ist, einer erkennbaren Bezugnahme auf bestimmte Mitbewerber enthält; aber auch, wenn trotz abstrakter Fassung des Systemvergleichs gleichwohl die angesprochenen Verkehrskreise aufgrund ihrer Branchenkenntnis von sich aus in der Lage sind, zu erkennen, welche Mitbewerber nach dem zum Vergleich herangezogenen System arbeiten, sind gegen die Zulässigkeit eines derartigen Vergleichs wettbewerbsrechtlich keine grundsätzlichen Bedenken zu erheben (BGH GRUR 1967, 30, 33 - Rum-Verschnitt).

    Wie der erkennende Senat bereits ausgeführt hat, entsteht für denjenigen Wettbewerber, der sich nicht darauf beschränkt, die Vorzüge der eigenen Ware oder Leistung anzupreisen, der sich vielmehr zur Werbung des Mittels eines Vergleichs mit einer anderen Warenart oder einem anderen System bedient, die Pflicht zu einer im wesentlichen objektiv zutreffenden Darstellung; indem der Werbende in diesen Fällen die fremde Warenart in seine Werbung einbezieht, kann er sich nicht darauf berufen, daß nach § 3 UWG die Angabe von Nachteilen der eigenen Ware oder Leistung grundsätzlich nicht gefordert werde; Gegenstand seiner Werbeaussage sind in diesen Fällen auch die Eigenschaften der fremden Warenart, gesehen in ihrem Verhältnis zur eigenen (BGH GRUR 1967, 30, 33 - Rum-Verschnitt).

  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 145/58

    Wettbewerbsrechtliche Überprüfung von Werbebehauptungen - Zulässigkeit von

    Auszug aus BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 25/65
    Für den Vergleich, mit dem der Wettbewerber einen Fortschritt auseinandersetzen will (vgl. BGH GRUR 1961, 237 - Tok-Band), gilt insoweit nichts Besonderes.
  • BGH, 26.04.1957 - I ZR 220/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 25/65
    Eine solche Werbung verstößt gegen die Geschäftsmoral, wenn sie, sei es auch nur aufgrund einer irreführenden Ausdrucksweise, den zugrunde liegenden Sachverhalt unrichtig darstellt (vgl. BGH GRUR 1957, 491, 493 - Wellaform).
  • BGH, 13.11.1951 - I ZR 44/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 25/65
    Erweckt der Systemvergleich einen in diesem Sinne unrichtigen Gesamteindruck, so ist er auch ohne Hinzutreten subjektiver Unlauterkeitsmerkmale unzulässig (BGH GRUR 1952, 416, 417, 418 - Dauerdose; RG DR 1944, 518; Ulmer JW 1932, 1888).
  • BGH, 22.04.1958 - I ZR 67/57

    Programmhefte zu Berufsboxkämpfen

    Auszug aus BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 25/65
    Wäre der Beklagten zugute zu halten, daß sie nicht hätte erkennen können, wie die angesprochenen Verkehrskreise die angegriffene Werbebehauptung auffassen, dann müßten daher die auf Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht gerichteten Klageanträge abgewiesen werden (BGHZ 27, 264, 273 [BGH 22.04.1958 - I ZR 67/57] - Boxveranstaltung).
  • BGH, 23.02.1954 - I ZR 265/52

    Molkereizeitung / Molkerei - Zeitung

    Auszug aus BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 25/65
    Die Werbebehauptung ist nicht nur in einem besonderen Absatz des Schreibens gebracht; es ist vor allem nicht festgestellt, daß sie mit den bereits erörterten Werbebehauptungen in einem Sachzusammenhang stehe, wozu ausreichen würde, wenn sie den von ihnen ausgehenden irreführenden Eindruck verstärkte oder das Gesamtbild des Angebots zusätzlich entstellte (vgl. BGH GRUR 1954, 333 - Molkereizeitung).
  • BGH, 27.02.1986 - I ZR 7/84

    Dachsteinwerbung

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch wiederholt ausgesprochen, daß ein solcher Vergleich sachlich gehalten und insbesondere wahr sein muß und beim angesprochenen Verkehr auch keinen unrichtigen Gesamteindruck erwecken oder ausnutzen darf (BGH a.a.O.; ferner Urt. v. 13.11.1951 - I ZR 44/51, GRÜR 1952, 416, 417 f - Dauerdose; Urt. v. 15.3.1967 - Ib ZR 25/65, GRÜR 1967, 596, 599 = WRP 1967, 311 - Kuppelmuffenverbindung).

    In dem vom Berufungsgericht für seine Rechtsauffassung angeführten Urteil vom 15.3.1967 (a.a.O. - Kuppelmuffenverbindung) ist ausgesprochen, daß der Warenartenvergleich seine Grenze dort findet, wo ein für die Beurteilung maßgebliches Merkmal einseitig zum Vorteil der eigenen oder zum Nachteil der zum Vergleich herangezogenen Warenart unrichtig dargestellt wird, und daß ein Vergleich auch dann unrichtig ist, wenn er bei Erörterung eines maßgeblichen Merkmals einen in denselben Zusammenhang gehörenden wesentlichen Umstand verschweigt.

  • BGH, 23.02.1968 - Ib ZR 148/65

    Vergleichende Werbung (Preisvergleich)

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  • OLG Köln, 31.08.1995 - 6 U 232/94

    HERABSETZENDER WERBEVERGLEICH

    (BGH GRUR 1969, 283/285 - " Schornsteinauskleidung" - BGH GRUR 1984, 823/824 - "Charterfluggesellschaften -"; - BGH GRUR 1962, 45/48 - - ,Betonzusatzmittel" - - BGH GRUR 1967, 596 - - "Kuppelmuffenverbindung" - Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., Rdnrn. 335 und 66 zu § 1 UWG).

    Er muß daher insbesondere auf wahren Angaben beruhen sowie die Vor- und Nachteile der verglichenen Warenarten und Leistungen sachlich gegenüberstellen (vgl. BGH GRUR 1967, 30/33 - "Rum-Verschnitt" - BGH GRUR 1967, 596/599 - "Kuppelmuffenverbindung" - BGH GRUR 1973, 270/271 - "Der sanfte Bitter" - BGH GRUR 1986, 548/549 - "Dachsteinwerbung" - Baumbach-Hefermehl, a.a.O., Rdnrn. 350 und 389 zu § 1 UWG; von Gamm, a.a.O., Kap. 22 Rdnr. 49).

  • OLG Hamburg, 30.10.2002 - 5 U 45/01

    Verletzung von Rechten an internationalen Marken; Nutzungsrechte an der

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in einigen Entscheidungen bezüglich einer Schutzrechtsverwarnung § 1 UWG als mögliche Rechtsgrundlage erwähnt (z.B. GRUR 1963, 255, 257 - Kindernähmaschine; GRUR 1967, 596, 597 - Kuppelmuffenverbindung) und vereinzelt angewandt (vgl. GRUR 1995, 424, 425 - Abnehmerverwarnung), aber auch deutlich gemacht, dass auch bei einer Schutzrechtsverwarnung für Ansprüche aus § 1 UWG das Bewusstsein einer Sittenwidrigkeit erforderlich ist.
  • KG, 18.09.1998 - 25 U 6073/97

    Zulässigkeit eines pauschalen Vergleichs mit Konkurrenzprodukten

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  • OLG Dresden, 30.12.1994 - 12 U 332/94

    Vergleichende Werbung eines privaten Rundfunksenders; Wettbewerbsverhältnis zu

    Dies wäre jedoch die Voraussetzung für einen zulässigen Werbevergleich, bei dem zumindest über die maßgeblichen Umstände stets vollständig aufgeklärt werden muß (BGH GRUR 1967, 596, 599 - Kuppemuffenverbindung).
  • OLG Dresden, 19.10.1999 - 14 U 2773/99

    Vergleichende Werbung eines Krankenversicherers

    aa) Ein solches entstelltes Gesamtbild kann zwar dadurch entstehen, dass ein für den Vergleich wesentlicher Umstand des fremden Leistungsangebots verschwiegen wird (vgl. BGH, GRUR 1967, 596, 599 - Kuppelmuffenverbindung; BGH, WRP 1986, 654, 655 - Dachsteinwerbung; BGH, GRUR 1988, 764, 767 - Krankenkassen - Fragebogen).
  • BGH, 04.12.1968 - I ZR 17/67

    Unzulässigkeit einer unwahren und herabsetzenden vergleichenden Werbung -

    Denn die Statthaftigkeit kann sich im Einzelfall aus dem Wesen des Wettbewerbs ergeben, der sich nach Möglichkeit auf die Werbung mit der Leistung als solcher beziehen soll, so daß es in einer Zeit, in der die Werbung mehr und mehr zu nicht nachprüfbaren, allgemein gehaltenen Angaben übergeht, nur erwünscht ist, wenn der Verbraucher durch sachbezogene Werbung wahrheitsgemäß aufgeklärt wird (vgl. BGH GRUR 1967, 596, 598 - Kuppelmuffenverbindung; BGHZ 49, 325, 329) [BGH 23.02.1968 - Ib ZR 148/65] .
  • OLG Dresden, 19.10.1999 - 14 U 2373/99

    Hochleistungstarif

    aa) Ein solches entstelltes Gesamtbild kann zwar dadurch entstehen, dass ein für den Vergleich wesentlicher Umstand des fremden Leistungsangebots verschwiegen wird (vgl. BGH, GRUR 1967, 596, 599 - Kuppelmuffenverbindung; BGH, WRP 1986, 654, 655 - Dachsteinwerbung; BGH, GRUR 1988, 764, 767 - Krankenkassen - Fragebogen).
  • BGH, 01.10.1971 - I ZR 44/70

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassunganspruch wegen irreführender Werbeaussage -

    Auf welche Merkmale sich die Darlegung verschiedener Konstruktionen bei einem Systemvergleich erstrecken muß, wie vollständig er also sein muß, hängt wesentlich davon ab, was im Einzelfall Wahrheit und Klarheit gebieten (vgl. GRUR 1967, 596 - Kuppelmuffenverbindung).
  • BGH, 24.05.1967 - Ib ZR 106/65

    Herstellung von Ölfeuerungsanlagen - Anspruch auf Schadensersatz - Verstoß gegen

  • BGH, 11.02.1972 - I ZR 111/70

    Unlauterer Wettbewerb wegen wettbewerbswidriger Werbung eines in einem

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