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   BGH, 15.03.1972 - IV ZR 38/71   

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https://dejure.org/1972,8353
BGH, 15.03.1972 - IV ZR 38/71 (https://dejure.org/1972,8353)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1972 - IV ZR 38/71 (https://dejure.org/1972,8353)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1972 - IV ZR 38/71 (https://dejure.org/1972,8353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwirkung eines Versicherungsanspruchs - Obliegenheit des Fahrers, ein versichertes Fahrzeug nicht unberechtigt zu gebrauchen - Nutzung von Geschäftsfahrzeugen für Fahrten zu auswärtigen Fußballspielen - Genehmigung der Benutzung eines Geschäftsfahrzeugs - Verletzung ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.02.1972 - IV ZR 122/71

    Versicherungsschutz für die Folgen eines Verkehrsunfalls - Verlassen der

    Auszug aus BGH, 15.03.1972 - IV ZR 38/71
    Diese Rechtsprechung hat der Senat erneut in seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 9. Februar 1972 - IV ZR 122/71 - für den Nachweis der Schuldunfähigkeit bestätigt.

    Hat der Versicherungsnehmer sich aber selbst durch Alkoholgenuß in den Zustand verminderter Zurechnungsfähigkeit versetzt, so ist sein Verschulden grundsätzlich nicht mehr als nur gering anzusehen (vgl. das oben erwähnte, zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 9. Februar 1972 - IV ZR 122/71 -).

  • BGH, 30.04.1969 - IV ZR 550/68

    Beweislast des Haftpflichtversicherers bei Unfallflucht

    Auszug aus BGH, 15.03.1972 - IV ZR 38/71
    Der erkennende Senat hat die Beweislastregelung des § 7 V AKB nur insoweit nicht anerkannt, als es um die Kenntnis des Versicherungsnehmers von dem eingetretenen Versicherungsfall geht (BGHZ 52, 86 [BGH 30.04.1969 - IV ZR 550/68] = VersR 1969, 694; BGH VersR 1970, 613 und 732).
  • BGH, 24.06.1970 - IV ZR 140/69

    Zurechnungsfähigkeit - Gehirnerschütterung - Unfallschock - Verschulden -

    Auszug aus BGH, 15.03.1972 - IV ZR 38/71
    Bei verminderter Zurechnungsfähigkeit, die auf einer Gehirnerschütterung oder auf einem Umfallschock beruht, kann das Verschulden des Versicherungsnehmers trotz vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungspflicht nur gering sein (BGH VersR 1970, 801).
  • BGH, 22.04.1970 - IV ZR 105/69

    Rechtsfolgen der vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungspflicht durch den

    Auszug aus BGH, 15.03.1972 - IV ZR 38/71
    Der erkennende Senat hat die Beweislastregelung des § 7 V AKB nur insoweit nicht anerkannt, als es um die Kenntnis des Versicherungsnehmers von dem eingetretenen Versicherungsfall geht (BGHZ 52, 86 [BGH 30.04.1969 - IV ZR 550/68] = VersR 1969, 694; BGH VersR 1970, 613 und 732).
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