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   BGH, 15.03.1985 - V ZR 157/83   

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https://dejure.org/1985,5629
BGH, 15.03.1985 - V ZR 157/83 (https://dejure.org/1985,5629)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1985 - V ZR 157/83 (https://dejure.org/1985,5629)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1985 - V ZR 157/83 (https://dejure.org/1985,5629)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistiger Täuschung über die Dichtigkeit des Kellers - Verzicht auf eine wirksame Isolierung bei Abwägung des Risikos von Feuchtigkeitsschäden und der Kosten für zusätzliche Abdichtungsarbeiten - Verzicht auf eine ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1985, 1108
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 159/52

    Ausschluß der Vaterschaft. Blutgruppen A1, A2

    Auszug aus BGH, 15.03.1985 - V ZR 157/83
    Wenn ein Verzicht auf eine Außenisolierung in dem fraglichen Baugebiet wegen der besonderen örtlichen Gegebenheiten (besonders niedriger Grundwasserstand) allgemein üblich war und unter anderem auch der Zeuge W., ein Nachbar des Beklagten und von Beruf Architekt, also ein Baufachmann, bei seinem eigenen Haus so vorgegangen war und keine Probleme mit dieser Bauweise hatte, so waren dies Umstände, die geeignet sein konnten, die Geltung des vom Berufungsgericht angenommenen Erfahrungssatzes, jeder handwerklich geschickte Laie wisse, daß ein Keller, wenn er dicht sein soll, gegen Feuchtigkeit isoliert werden müsse, für den konkreten Fall einzuschränken (vgl. BGHZ 12, 22, 25); im übrigen ergibt sich aus diesem Satz ohnehin noch nichts über die Art der notwendigen Isolierung.
  • BGH, 19.01.1977 - VIII ZR 42/75

    Voraussetzungen eines sittenwidrigen Rechtsgeschäfts im Falle eines auffälligen

    Auszug aus BGH, 15.03.1985 - V ZR 157/83
    Zuzugeben ist der Revision jedoch, daß nicht ersichtlich ist, in welchem Sachvortrag die Überlegungen eine Stütze finden, mit denen das Berufungsgericht diesen Gesichtspunkt beschieden hat, daß es nämlich dem Beklagten möglicherweise nicht darauf angekommen sei, ob gelegentlich und in begrenztem Umfang Feuchtigkeit auftrete, und er deshalb bei Abwägung des Risikos von Feuchtigkeitsschäden und der Kosten für zusätzliche Abdichtungsarbeiten auf eine wirksame Isolierung verzichtet habe (vgl. Senatsurteile vom 11. November 1977, V ZR 105/75, LM ZPO § 138 Nr. 15 = MDR 1978, 567 und vom 31. Oktober 1980, V ZR 157/79, LM BGB § 905 Nr. 6 = NJW 1981, 573, 574 sowie BGH Urt. vom 19. Januar 1977, VIII ZR 42/75, LM BGB § 1006 Nr. 16 - MDR 1977, 661).
  • BGH, 11.11.1977 - V ZR 105/75

    Zugrundelegung eines von keiner Partei behaupteten Sachverhalts - Vermutung der

    Auszug aus BGH, 15.03.1985 - V ZR 157/83
    Zuzugeben ist der Revision jedoch, daß nicht ersichtlich ist, in welchem Sachvortrag die Überlegungen eine Stütze finden, mit denen das Berufungsgericht diesen Gesichtspunkt beschieden hat, daß es nämlich dem Beklagten möglicherweise nicht darauf angekommen sei, ob gelegentlich und in begrenztem Umfang Feuchtigkeit auftrete, und er deshalb bei Abwägung des Risikos von Feuchtigkeitsschäden und der Kosten für zusätzliche Abdichtungsarbeiten auf eine wirksame Isolierung verzichtet habe (vgl. Senatsurteile vom 11. November 1977, V ZR 105/75, LM ZPO § 138 Nr. 15 = MDR 1978, 567 und vom 31. Oktober 1980, V ZR 157/79, LM BGB § 905 Nr. 6 = NJW 1981, 573, 574 sowie BGH Urt. vom 19. Januar 1977, VIII ZR 42/75, LM BGB § 1006 Nr. 16 - MDR 1977, 661).
  • BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75

    Ersatz der Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs bei Beschädigung eines

    Auszug aus BGH, 15.03.1985 - V ZR 157/83
    Zuzugeben ist der Revision jedoch, daß nicht ersichtlich ist, in welchem Sachvortrag die Überlegungen eine Stütze finden, mit denen das Berufungsgericht diesen Gesichtspunkt beschieden hat, daß es nämlich dem Beklagten möglicherweise nicht darauf angekommen sei, ob gelegentlich und in begrenztem Umfang Feuchtigkeit auftrete, und er deshalb bei Abwägung des Risikos von Feuchtigkeitsschäden und der Kosten für zusätzliche Abdichtungsarbeiten auf eine wirksame Isolierung verzichtet habe (vgl. Senatsurteile vom 11. November 1977, V ZR 105/75, LM ZPO § 138 Nr. 15 = MDR 1978, 567 und vom 31. Oktober 1980, V ZR 157/79, LM BGB § 905 Nr. 6 = NJW 1981, 573, 574 sowie BGH Urt. vom 19. Januar 1977, VIII ZR 42/75, LM BGB § 1006 Nr. 16 - MDR 1977, 661).
  • BGH, 31.10.1980 - V ZR 157/79

    Verbot einer unterirdischen Einwirkung auf ein Grundstück durch den Eigentümer

    Auszug aus BGH, 15.03.1985 - V ZR 157/83
    Zuzugeben ist der Revision jedoch, daß nicht ersichtlich ist, in welchem Sachvortrag die Überlegungen eine Stütze finden, mit denen das Berufungsgericht diesen Gesichtspunkt beschieden hat, daß es nämlich dem Beklagten möglicherweise nicht darauf angekommen sei, ob gelegentlich und in begrenztem Umfang Feuchtigkeit auftrete, und er deshalb bei Abwägung des Risikos von Feuchtigkeitsschäden und der Kosten für zusätzliche Abdichtungsarbeiten auf eine wirksame Isolierung verzichtet habe (vgl. Senatsurteile vom 11. November 1977, V ZR 105/75, LM ZPO § 138 Nr. 15 = MDR 1978, 567 und vom 31. Oktober 1980, V ZR 157/79, LM BGB § 905 Nr. 6 = NJW 1981, 573, 574 sowie BGH Urt. vom 19. Januar 1977, VIII ZR 42/75, LM BGB § 1006 Nr. 16 - MDR 1977, 661).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZR 254/99

    Rechtsstellung der Vertragsparteien nach Abschluß eines Vorvertrages

    Dies wäre dem Tatrichter versagt (st. Rspr. des Senats: Urt. v. 11. November 1977, V ZR 105/75, WM 1978, 244; v. 15. März 1985, V ZR 157/83, WM 1985, 1108 f; v. 19. Januar 1990, V ZR 241/88, WM 1990, 1090, 1091).
  • BGH, 05.07.1991 - V ZR 115/90

    Ansprüche des Pächters bei Unmöglichkeit der Nutzung aufgrund eines

    Das Berufungsgericht hat somit unter Verstoß gegen § 286 ZPO einen von keiner Seite behaupteten Sachverhalt in den Rechtsstreit eingeführt (vgl. BGH, Urt. v. 19. Januar 1977, VIII ZR 42/57, WM 1977, 402; Senatsurt. v. 15. März 1985, V ZR 157/83, WM 1985, 1108; v. 23. Juni 1989, V ZR 125/88, WM 1989, 1670).
  • BGH, 19.02.1993 - V ZR 269/91

    Nutzungsrechte an beschlagnahmten DDR-Grundstücken

    Das Berufungsgericht durfte sich dann mit einer solchen Möglichkeit auch nicht befassen (Senatsurt. v. 11. November 1977, V ZR 105/75, WM 1978, 244; v. 15. März 1985, V ZR 157/83, WM 1985, 1108).
  • BGH, 02.02.1990 - V ZR 245/88

    Rücktritt von einem Grundstückskaufvertrag - Löschung einer Auflassungsvormerkung

    Das Berufungsgericht durfte aber die von ihm festgestellte Äußerung von Rechtsanwalt H. nicht ohne jeden tatsächlichen Anhalt als unzuverlässige Schlußfolgerung oder bloßes Gerede ohne reale Grundlage abtun, weil es damit einen Sachverhalt als Möglichkeit berücksichtigte, den keine Partei behauptet hatte und der sich auch nicht als Folge einer allgemeinen Erfahrung aufdrängte (vgl. Senatsurteile v. 11. November 1977, V ZR 405/75, WM 1978, 244, 245; v. 31. Oktober 1980, V ZR 157/79, WM 1981, 98/99 und v. 15. März 1985, V ZR 157/83, WM 1985, 1108, 1109).
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