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   BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94   

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BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94 (https://dejure.org/1995,1588)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1995 - 2 StR 757/94 (https://dejure.org/1995,1588)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1995 - 2 StR 757/94 (https://dejure.org/1995,1588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Sicherungsverwahrung; Vorverurteilung i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist auch ein Urteil, das eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr für eine Fortsetzungstat verhängt

  • Wolters Kluwer

    Freiheitsentziehende Maßregel - Sicherungsverwahrung - Fortsetzungstat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 97
  • NJW 1995, 2798
  • MDR 1995, 729
  • NStZ 1995, 439
  • StV 1995, 521
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94
    Soweit die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB Vorverurteilungen des Täters zu Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr voraussetzt, genügt die Verurteilung zu einer solchen Strafe auch dann, wenn sie wegen einer Fortsetzungstat verhängt worden ist, die nach dem Beschluss des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994, GSSt 2/93 (BGHSt 40, 138) nicht mehr angenommen werden dürfte.

    Aus dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138), wonach bei dem Tatbestand des Betrugs die Annahme von Fortsetzungstaten ausscheidet, sei zu folgern, daß Vorverurteilungen wegen fortgesetzten Betrugs nur dann zu berücksichtigen seien, wenn feststehe, daß der frühere Tatrichter zumindest für einen der in die Fortsetzungstat einbezogenen Teilakte, wäre dieser als selbständige Tat gewertet worden, eine Einzelstrafe von mindestens einem Jahr verhängt hätte.

    An der hiernach bestehenden Rechtslage hat sich auch durch den Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138) nichts geändert.

  • BGH, 09.01.1990 - 1 StR 655/89

    Aufklärungsrüge wegen fehlender Einholung eines Sachverständigengutachtens zur

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94
    Dies führt zur Aufhebung des gesamten Strafausspruchs, weil sich nicht ausschließen läßt, daß die Strafen, hätte das Gericht zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt, niedriger ausgefallen wären (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 5 m.w.N.).
  • BGH, 16.10.1990 - 5 StR 406/90

    Formelle Voraussetzungen der Feststellungen zur Anordnung einer

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94
    Im neuen Urteil werden im übrigen die den Vorverurteilungen zugrunde liegenden Sachverhalte wiederzugeben sein (vgl. BGH bei Detter NStZ 1989, 472; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 5).
  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 22/90

    Voraussetzungen der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Inhalt der

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94
    Für die Entscheidung der Frage, ob der Täter gefährlich ist (§ 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB), ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Aburteilung maßgebend (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 3 m.w.N.); nur wenn mit Sicherheit angenommen werden kann, daß die Gefährlichkeit bei Ende des Vollzugs der Strafe nicht mehr bestehen wird, darf und muß sie verneint werden (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 6).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 27/87

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94
    Der 4. Strafsenat hat die Frage ausdrücklich offen gelassen (BGHSt 34, 321, 324).
  • BGH, 30.03.1972 - 4 StR 100/72

    Fortsetzungszusammenhang auf Grund des allgemeinen Entschlusses zu Diebstahl bei

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94
    Diese Auffassung lag mittelbar bereits der Entscheidung des Senats zugrunde, in der er betont hat, daß die fehlerhafte - nach damaligem Rechtsverständnis aber noch grundsätzlich mögliche - Annahme einer Fortsetzungstat den Angeklagten deshalb beschweren könne, weil sie in einem späteren Verfahren möglicherweise als Vorverurteilung im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu einer Bejahung der formellen Erfordernisse für die Anordnung der Sicherungsverwahrung führe (BGH GA 1974, 307 unter Hinweis auf BGH, Beschl. v. 30. März 1972 - 4 StR 100/72).
  • BGH, 21.10.1992 - 5 StR 446/92

    Grundsätzlicher Zeitpunkt für die Annahme einer Gefährlichkeitsprognose gemäß §

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94
    Für die Entscheidung der Frage, ob der Täter gefährlich ist (§ 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB), ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Aburteilung maßgebend (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 3 m.w.N.); nur wenn mit Sicherheit angenommen werden kann, daß die Gefährlichkeit bei Ende des Vollzugs der Strafe nicht mehr bestehen wird, darf und muß sie verneint werden (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 6).
  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Tat

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94
    Ähnlich verhält es sich mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob das Verbot der Mehrfachverfolgung (Art. 103 Abs. 3 GG) den neuen Tatrichter daran hinderte, rechtskräftig abgeurteilte Handlungen, die der frühere Tatrichter als selbständige Taten bewertet hatte, in die Aburteilung weiterer, noch nicht abgeurteilter Delikte einzubeziehen, wenn sich erwies, daß diese und jene - nach damaligem Rechtsverständnis - in Wahrheit Teilakte derselben Fortsetzungstat darstellten (BGHSt 33, 122; zu dieser Entscheidung und weiterer Rechtsprechung sowie zu den einzelnen Fallgruppen: Niemöller, Anm. zu BGH LM Nr. 20 zu Art. 103 Abs. 3 GG).
  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95

    Schwere räuberische Erpressung - Raub - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Flucht -

    Die Frage, ob eine rechtskräftige Verurteilung wegen fortgesetzter Handlung in einem späteren Verfahren daraufhin überprüft werden kann, ob bestimmte Verhaltensweisen, die in den Fortsetzungszeitraum fallen, richtiger Weise als Einzeltaten abzuurteilen gewesen wären (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15. März 1995 - 2 StR 757/94), stellt sich daher nicht.
  • BGH, 06.06.2002 - 3 StR 113/02

    Sicherungsverwahrung; Beschränkung der Revision; Hang zu erheblichen Straftaten

    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß unter Beachtung des § 66 Abs. 4 Satz 4 StGB die formellen Voraussetzungen für die Anordnung dieser Maßregel nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 und 2 bzw. Abs. 2 StGB vorliegen (s. auch BGHSt 41, 97).
  • BGH, 03.08.1995 - 5 StR 259/95

    Einzelstrafe - Höhe der Gesamtstrafe - Vorverurteilung

    Die beiden Einzelstrafen vom 22. Dezember 1977 wegen (fortgesetzten: vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 15. März 1995 - 2 StR 757/94 - zur Veröffentlichung bestimmt) Betruges zu einem Jahr Freiheitsstrafe und die vom 25. Juli 1986 wegen Bestechung zu (möglicherweise) mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe könnten nach den bislang getroffenen Feststellungen die Anwendung von § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB auch nicht tragen.
  • OLG Dresden, 12.02.1997 - 2 Ws 60/97

    Führungsaufsicht

    nämlich gerade, hinsichtlich bereits abgeschlossener Verfahren Rechtssicherheit zu gewährleisten (BGH NJW 1995 S. 2798 ff; OLG Hamm NStZ 1996, S. 337 ff).
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