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   BGH, 15.03.2000 - 2 StR 55/00   

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https://dejure.org/2000,8861
BGH, 15.03.2000 - 2 StR 55/00 (https://dejure.org/2000,8861)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2000 - 2 StR 55/00 (https://dejure.org/2000,8861)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2000 - 2 StR 55/00 (https://dejure.org/2000,8861)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Einheitsjugendstrafe - Einbeziehung - Entscheidungen - Urteilstenor - Kennzeichnung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 31 Abs. 2
    Tenor bei Bildung einer Einheitsjugendstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.11.1997 - 2 StR 573/97

    Bindung des § 30 Strafgesetzbuch (StGB) als unselbständiger Straftatbestand an

    Auszug aus BGH, 15.03.2000 - 2 StR 55/00
    Das Landgericht hat übersehen, daß bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe dann, wenn in die einzubeziehende Entscheidung bereits frühere Entscheidungen einbezogen waren, alle Entscheidungen erneut formell einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu kennzeichnen sind (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 13. August 1997 - 2 StR 201/97, vom 26. November 1997 - 2 StR 573/97 und vom 19. Mai 1999 - 3 StR 170/99; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).
  • BGH, 19.05.1999 - 3 StR 170/99

    Einbeziehung von früheren Urteilen, in die bereits Urteile einbezogen wurden;

    Auszug aus BGH, 15.03.2000 - 2 StR 55/00
    Das Landgericht hat übersehen, daß bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe dann, wenn in die einzubeziehende Entscheidung bereits frühere Entscheidungen einbezogen waren, alle Entscheidungen erneut formell einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu kennzeichnen sind (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 13. August 1997 - 2 StR 201/97, vom 26. November 1997 - 2 StR 573/97 und vom 19. Mai 1999 - 3 StR 170/99; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92

    Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen

    Auszug aus BGH, 15.03.2000 - 2 StR 55/00
    Das Landgericht hat übersehen, daß bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe dann, wenn in die einzubeziehende Entscheidung bereits frühere Entscheidungen einbezogen waren, alle Entscheidungen erneut formell einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu kennzeichnen sind (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 13. August 1997 - 2 StR 201/97, vom 26. November 1997 - 2 StR 573/97 und vom 19. Mai 1999 - 3 StR 170/99; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).
  • BGH, 13.08.1997 - 2 StR 201/97

    Rechtsfehler bei fehlender Einbeziehung früherer Entscheidungen in den

    Auszug aus BGH, 15.03.2000 - 2 StR 55/00
    Das Landgericht hat übersehen, daß bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe dann, wenn in die einzubeziehende Entscheidung bereits frühere Entscheidungen einbezogen waren, alle Entscheidungen erneut formell einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu kennzeichnen sind (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 13. August 1997 - 2 StR 201/97, vom 26. November 1997 - 2 StR 573/97 und vom 19. Mai 1999 - 3 StR 170/99; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).
  • BGH, 15.03.2016 - 4 StR 15/16

    Formelle Einbeziehung einer früheren Entscheidung durch das Lanndgericht;

    Diese frühere Entscheidung wäre neben den anderen Urteilen des Amtsgerichts Schweinfurt ebenfalls erneut formell einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu kennzeichnen gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7; Beschluss vom 15. März 2000 - 2 StR 55/00, bei Böhm, NStZ-RR 2000, 321, 322).
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