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BGH, 15.03.2000 - XII ZR 276/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung - Haftungsbeschränkung - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GbR - Vermögen - Gesellschafter - Kaufvertrag - Mietvertrag - Vertretungsmacht - Geschäftsführer
- Judicialis
ZPO § 565 Abs. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 728
Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.01.1991 - II ZR 112/90
Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer im Handelsregister als …
Auszug aus BGH, 15.03.2000 - XII ZR 276/97
Dem Berufungsgericht ist einzuräumen, daß nach der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die in dem Gesellschaftsvertrag festgelegte Beschränkung der Vertretungsmacht der Geschäftsführer einer GbR darauf, nur die Gesellschaft mit ihrem gesamthänderisch gebundenen Gesellschaftsvermögen, nicht aber auch die Gesellschafter persönlich mit ihrem Privatvermögen zu verpflichten, für wirksam angesehen wurde, wenn die eingeschränkte Vertretungsbefugnis des für die Gesellschaft Handelnden dem Vertragspartner erkennbar war (BGHZ 61, 59, 67; 113, 216, 219; BGH, Urteil vom 12. März 1990 - II ZR 312/88 - ZIP 1990, 715 f. = WM 1990, 1113 m.w.N.). - BGH, 27.09.1999 - II ZR 371/98
Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft "mbH"
Auszug aus BGH, 15.03.2000 - XII ZR 276/97
Der Bundesgerichtshof hat jedoch in einer Entscheidung, die dem Berufungsgericht noch nicht bekannt sein konnte, an dieser Rechtsprechung nicht festgehalten (Urteil vom 27. September 1999 - II ZR 371/98 - ZIP 1999, 1755, 1758 = NJW 1999, 3483, 3484 f.). - BGH, 12.03.1990 - II ZR 312/88
Gesellschafter - Beschränkung der Vertretungsmacht
Auszug aus BGH, 15.03.2000 - XII ZR 276/97
Dem Berufungsgericht ist einzuräumen, daß nach der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die in dem Gesellschaftsvertrag festgelegte Beschränkung der Vertretungsmacht der Geschäftsführer einer GbR darauf, nur die Gesellschaft mit ihrem gesamthänderisch gebundenen Gesellschaftsvermögen, nicht aber auch die Gesellschafter persönlich mit ihrem Privatvermögen zu verpflichten, für wirksam angesehen wurde, wenn die eingeschränkte Vertretungsbefugnis des für die Gesellschaft Handelnden dem Vertragspartner erkennbar war (BGHZ 61, 59, 67; 113, 216, 219; BGH, Urteil vom 12. März 1990 - II ZR 312/88 - ZIP 1990, 715 f. = WM 1990, 1113 m.w.N.). - BGH, 25.06.1973 - II ZR 133/70
Wechselmäßige Haftung einer nicht im Handelsregister eingetragenen, als KG …
Auszug aus BGH, 15.03.2000 - XII ZR 276/97
Dem Berufungsgericht ist einzuräumen, daß nach der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die in dem Gesellschaftsvertrag festgelegte Beschränkung der Vertretungsmacht der Geschäftsführer einer GbR darauf, nur die Gesellschaft mit ihrem gesamthänderisch gebundenen Gesellschaftsvermögen, nicht aber auch die Gesellschafter persönlich mit ihrem Privatvermögen zu verpflichten, für wirksam angesehen wurde, wenn die eingeschränkte Vertretungsbefugnis des für die Gesellschaft Handelnden dem Vertragspartner erkennbar war (BGHZ 61, 59, 67; 113, 216, 219; BGH, Urteil vom 12. März 1990 - II ZR 312/88 - ZIP 1990, 715 f. = WM 1990, 1113 m.w.N.).
- BGH, 24.11.2004 - XII ZR 113/01
Beschränkung der persönlichen Haftung des BGB -Gesellschafters auf das …
Auf die Revision der Klägerin hatte der Senat das Urteil des Kammergerichts aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen (Az. XII ZR 276/97).